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News
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Donnerstag, Juli 03, 2025
Im März 2025 ging im Kanton St. Gallen eine Motion im Kantonsrat ein, die den Fokus auf Grundkompetenzen und somit Französischunterricht erst ab der Oberstufe fordert. Die Motion wurde von allen Fraktionen unterstützt. (lbu)
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Montag, Juni 30, 2025
Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)
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Samstag, Juni 28, 2025
Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)
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Donnerstag, Juni 26, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)
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Dienstag, Juni 24, 2025
An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)
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Samstag, Juni 21, 2025
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)
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13.11.2024
BKSD strebt Verschärfung der Übertrittsbedingungen an
Der Landrat behandelt morgen Donnerstag eine Sammelvorlage mit fünf wichtigen bildungspolitischen Vorstössen, welche das Promotionssystem an den Sekundarschulen und den Übertritt zwischen den Schulstufen Primar, Sek. 1 und Sek. 2 betreffen. Es zeichnet sich eine markante Verschärfung der Aufnahmekriterien für die Gymnasien und die Fachmittelschule FMS ab.
Die Vorstösse im Einzelnen
- Postulat von alt Landrätin Regina Werthmüller (parteilos): Die Schulfächer werden in drei Bereiche Phil. I (D, E, F, I, L, Gs), Phil. II (M, Bio, Ch, Ph, MINT, Gg) und Phil. III (Mu, HW, Sp, BG, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten) eingeteilt. Um in die nächste Sekundarklasse befördert zu werden, müssen die Schüler*innen in jedem der drei Bereiche einen genügenden Notenschnitt erzielen. Ungenügende Noten in einem Bereich können nicht mit guten Noten eines anderen Bereichs kompensiert werden.
- Postulat von Landrätin Anita Biedert (SVP): Die Schulfächer der Bereiche Phil. I und Phil. II werden in einem Bereich zusammengefasst. Um in die nächste Klasse befördert zu werden, müssen die Schüler*innen in diesem zusammengefassten Bereich einen Notenschnitt von 4.0 erreichen. Auch im Bereich Phil. III muss der Notenschnitt genügend sein.
- Postulat von Landrat Jan Kirchmayr (SP): In den beiden Leistungsniveaus E und P sollen die beiden Fächer Mathematik und Deutsch doppelt gezählt werden. Zudem sollen die Schüler/-innen ungenügende Noten in den Bereichen Phil. I und Phil. II nicht mehr mit guten Noten aus dem Bereich Phil. III kompensieren können.
- Postulat von Landrätin Ursula Wyss (SP): Eine Wiederholung der 1. Klasse soll künftig ermöglicht werden, wenn diese mit einem Wechsel der Leistungsstufe verbunden ist. So kann beispielsweise bei einem Übertritt vom Niveau E ins Niveau P nach der 1. Klasse, diese wiederholt werden, um den Wechsel für die Schüler*innen zu erleichtern. Aktuell ist es nicht möglich, die erste Klasse zu wiederholen.
- Postulat von Landrätin Anita Biedert (SVP): Für den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarschule sollen klare Übertrittsregelungen gelten. Massgebend für die Einteilung in die drei Leistungsniveaus soll einzig der Notenschnitt relevant sein.
Validierung der politischen Vorstösse und Datenanalyse
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat die in den Vorstössen beschriebenen Probleme erkannt und beauftragte die externe Firma Centerboard AG mit der Validierung der politischen Vorstösse und der Durchführung einer Datenanalyse.
Welche Auswirkung hat die Doppelzählung von Deutsch und Mathematik in den Leistungszügen E und P?
Die Analyse der Zeugnisnoten von 7'878 Schüler*innen der beiden Schuljahre 2020/21 und 2021/22 legt offen, dass bei einer Doppelzählung von Deutsch und Mathematik lediglich 170 Schüler*innen nicht befördert worden wären, was einem Anteil von rund 2 Prozent entspricht. Die Doppelzählung von Deutsch und Mathematik hat somit eine relativ kleine Auswirkung auf den Übertrittsentscheid.
Welche Auswirkung hat die Erhöhung des Notendurchschnitts in Bezug auf den Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II?
In der Analyse wurden betreffend Übertritt ins Gymnasium die Noten von 1’521 Schüler*innen des P-Niveaus geprüft. Von diesen haben mit einem Notenschnitt von 4.0 alle promoviert (100%). Bei einer Verschärfung auf den Notenschnitt 4.25 hätten noch 1'516 Jugendlich (99,67%) ins Gymnasium übertreten können.
Beim Übertritt in die FMS mit einer Verschärfung des Notendurchschnitts auf 4.25 hätten von den insgesamt 1'667 P-Niveau Schüler*innen (100%) 1'634 Schüler*innen (98%) die Bedingung für den Übertritt erfüllt.
Die Ergebnisse der Analyse zeigen: Die Auswirkung der Erhöhung des Notendurchschnitts ist relativ gering.
Welche Auswirkung hat die Erhöhung der Punktesumme in Bezug auf den Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II?
Bei dieser Frage wurde zwischen den Leistungszügen E und P unterschieden. Für die FMS/WMS sind aus dem Leistungszug E eine Punktesumme von 36 erforderlich. Beim Leistungszug P wird von den Schüler*innen für den Übertritt ins Gymnasium eine Punktesumme von 34 gefordert, für den Übertritt in die FMS/WMS sind es 32 Punkte. In der Analyse wurde für die Verschärfung die Punktezahl jeweils um einen Punkt erhöht.
- Leistungszug E, Übertritte in die FMS/WMS: Von den 1'083 Schüler*innen hätten bei einer Verschärfung auf 37 Punkte lediglich 863 Schüler*innen die Anforderungen für den Übertritt in die FMS/WMS erfüllt, was 79.7 Prozent entspricht.
- Leistungszug P, Übertritte ins Gymnasium: Von den 1'521 Schüler*innen hätten bei einer Verschärfung auf 35 Punkte nur 1'391 Schüler*innen die Übertrittsbedingungen erfüllt, was 91 Prozent entspricht.
- Leistungszug P, Übertritte in die FMS/WMS: Bei einer Erhöhung von 32 auf 33 Punkte hätten von insgesamt 1'667 Jugendlichen 1'606 Schüler*innen die Bedingungen für den Übertritt in die FMS/WMS erfüllt, was 96% entspricht.
Es zeigt sich, dass die in den parlamentarischen Vorstössen vorgeschlagenen Verschärfungen nicht den gewünschten Effekt mit sich bringen. Die Doppelzählung von Mathematik und Deutsch sowie Erhöhung des Notenschnitts von 4.0 auf 4.25 sind nicht genügend effektiv. Andererseits ist die Erhöhung der Punktesumme in allen drei Fällen zu einschneidend.
BKSD strebt Änderung der Laufbahnverordnung
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse schlägt die BKSD dem Parlament eine Verschärfung der Beförderungskriterien auf folgende Art vor:
- Um die Abbruchquote an den weiterführenden Schulen (Gymnasium, FMS) möglichst gering zu halten, schlägt die Regierung eine Verschärfung betreffend Wechsel des Leistungsniveaus vor. Zuvor mussten die Schüler*innen, welche das Jahr wiederholten, nur eine von drei Bedingungen erfüllen, um den Leistungszug wechseln zu können: Ab dem Schuljahr 2024/25 müssen mindestens zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllt werden:
- Empfehlung des Klassenkonvents
- Durchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0
- Eine Punktesumme von 40 (Summe der einfach zählenden Zeugnisnoten Französisch und Mathematik sowie der doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Biologie)
- Um nach dem Ende der Sekundarschulzeit die Anzahl Schüler*innen ohne Anschlusslösung zu reduzieren sowie die Erfolgschancen am Gymnasium und an der FMS zu erhöhen, müssen die Schüler*innen künftig in der 3. Klassen im Zeugnis des 1. Semesters beide Bedingungen erfüllen (Notendurchschnitt 4.0 und Punktesumme 36 resp. 40) und im Zeugnis des 2. Semesters eine der beiden Bedingungen. Sollte im 1. Zeugnis nur eine Bedingung oder im 2. Zeugnis keine Bedingung erfüllt werden, so ist der Übertritt an eine weiterführende Schule nicht gestattet. Bei ersterem haben die betroffenen Schüler*innen genug Zeit, um sich mit der Lehrstellensuche zu befassen. Der zweite Fall kommt laut Analyse so gut wie nie vor, wenn im 1. Zeugnis bereits beide Bedingungen erfüllt wurden.
Beim Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe gilt neu das Vier-Augen-Prinzip
Erreicht ein*e Primarschüler*in im Zeugnis der 5. Primarklasse einen Notendurchschnitt von 4.5, so berechtigt dies in der Regel für einen Übertritt ins Leistungsniveau E und bei einem Schnitt von 5.25 ins Niveau P. Heute kann die Klassenlehrperson jedoch trotz guten Noten eine Empfehlung für ein tieferes Niveau abgeben. Eine Einsprachemöglichkeit haben die Eltern nicht. Sie können ihr Kind einzig für eine Aufnahmeprüfung anmelden.
Um den willkürlichen Einschätzungen der Primarlehrpersonen betreffend Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 entgegenzuwirken, soll ab dem Schuljahr 2024/25 ein Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden. Sollte der Zuweisungsvorschlag von den schulischen Leistungen (Notendurchschnitt) abweichen, muss die Primarlehrperson in Zukunft ihren Einteilungsentscheid betreffend Übertritt schriftlich begründen und der Schulleitung zur Genehmigung vorlegen. Sollte diese nicht mit dem Entscheid der Lehrperson übereinstimmen, so kann sie den Vorschlag der Primarlehrperson zur Neubeurteilung zurückweisen.
Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel