Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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  • Donnerstag, April 24, 2025

    konsumGLOBAL in den Unterricht integrieren

    Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)

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  • Dienstag, April 22, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Neue Schulanlage

    Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Vegane Mensa an der Universität Basel

    Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)

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13.11.2024

BKSD strebt Verschärfung der Übertrittsbedingungen an

Der Landrat behandelt morgen Donnerstag eine Sammelvorlage mit fünf wichtigen bildungspolitischen Vorstössen, welche das Promotionssystem an den Sekundarschulen und den Übertritt zwischen den Schulstufen Primar, Sek. 1 und Sek. 2 betreffen. Es zeichnet sich eine markante Verschärfung der Aufnahmekriterien für die Gymnasien und die Fachmittelschule FMS ab.

Die Vorstösse im Einzelnen

  1. Postulat von alt Landrätin Regina Werthmüller (parteilos): Die Schulfächer werden in drei Bereiche Phil. I (D, E, F, I, L, Gs), Phil. II (M, Bio, Ch, Ph, MINT, Gg) und Phil. III (Mu, HW, Sp, BG, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten) eingeteilt. Um in die nächste Sekundarklasse befördert zu werden, müssen die Schüler*innen in jedem der drei Bereiche einen genügenden Notenschnitt erzielen. Ungenügende Noten in einem Bereich können nicht mit guten Noten eines anderen Bereichs kompensiert werden. 
  2. Postulat von Landrätin Anita Biedert (SVP): Die Schulfächer der Bereiche Phil. I und Phil. II werden in einem Bereich zusammengefasst. Um in die nächste Klasse befördert zu werden, müssen die Schüler*innen in diesem zusammengefassten Bereich einen Notenschnitt von 4.0 erreichen. Auch im Bereich Phil. III muss der Notenschnitt genügend sein.
  3. Postulat von Landrat Jan Kirchmayr (SP): In den beiden Leistungsniveaus E und P sollen die beiden Fächer Mathematik und Deutsch doppelt gezählt werden. Zudem sollen die Schüler/-innen ungenügende Noten in den Bereichen Phil. I und Phil. II nicht mehr mit guten Noten aus dem Bereich Phil. III kompensieren können.
  4. Postulat von Landrätin Ursula Wyss (SP): Eine Wiederholung der 1. Klasse soll künftig ermöglicht werden, wenn diese mit einem Wechsel der Leistungsstufe verbunden ist. So kann beispielsweise bei einem Übertritt vom Niveau E ins Niveau P nach der 1. Klasse, diese wiederholt werden, um den Wechsel für die Schüler*innen zu erleichtern. Aktuell ist es nicht möglich, die erste Klasse zu wiederholen.
  5. Postulat von Landrätin Anita Biedert (SVP): Für den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarschule sollen klare Übertrittsregelungen gelten. Massgebend für die Einteilung in die drei Leistungsniveaus soll einzig der Notenschnitt relevant sein.

Validierung der politischen Vorstösse und Datenanalyse

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat die in den Vorstössen beschriebenen Probleme erkannt und beauftragte die externe Firma Centerboard AG mit der Validierung der politischen Vorstösse und der Durchführung einer Datenanalyse.

Welche Auswirkung hat die Doppelzählung von Deutsch und Mathematik in den Leistungszügen E und P?

Die Analyse der Zeugnisnoten von 7'878 Schüler*innen der beiden Schuljahre 2020/21 und 2021/22 legt offen, dass bei einer Doppelzählung von Deutsch und Mathematik lediglich 170 Schüler*innen nicht befördert worden wären, was einem Anteil von rund 2 Prozent entspricht. Die Doppelzählung von Deutsch und Mathematik hat somit eine relativ kleine Auswirkung auf den Übertrittsentscheid.

Welche Auswirkung hat die Erhöhung des Notendurchschnitts in Bezug auf den Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II?

In der Analyse wurden betreffend Übertritt ins Gymnasium die Noten von 1’521 Schüler*innen des P-Niveaus geprüft. Von diesen haben mit einem Notenschnitt von 4.0 alle promoviert (100%). Bei einer Verschärfung auf den Notenschnitt 4.25 hätten noch 1'516 Jugendlich (99,67%) ins Gymnasium übertreten können.

Beim Übertritt in die FMS mit einer Verschärfung des Notendurchschnitts auf 4.25 hätten von den insgesamt 1'667 P-Niveau Schüler*innen (100%) 1'634 Schüler*innen (98%) die Bedingung für den Übertritt erfüllt.

Die Ergebnisse der Analyse zeigen: Die Auswirkung der Erhöhung des Notendurchschnitts ist relativ gering.

Welche Auswirkung hat die Erhöhung der Punktesumme in Bezug auf den Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II?

Bei dieser Frage wurde zwischen den Leistungszügen E und P unterschieden. Für die FMS/WMS sind aus dem Leistungszug E eine Punktesumme von 36 erforderlich. Beim Leistungszug P wird von den Schüler*innen für den Übertritt ins Gymnasium eine Punktesumme von 34 gefordert, für den Übertritt in die FMS/WMS sind es 32 Punkte. In der Analyse wurde für die Verschärfung die Punktezahl jeweils um einen Punkt erhöht.

  • Leistungszug E, Übertritte in die FMS/WMS: Von den 1'083 Schüler*innen hätten bei einer Verschärfung auf 37 Punkte lediglich 863 Schüler*innen die Anforderungen für den Übertritt in die FMS/WMS erfüllt, was 79.7 Prozent entspricht.
  • Leistungszug P, Übertritte ins Gymnasium: Von den 1'521 Schüler*innen hätten bei einer Verschärfung auf 35 Punkte nur 1'391 Schüler*innen die Übertrittsbedingungen erfüllt, was 91 Prozent entspricht.
  • Leistungszug P, Übertritte in die FMS/WMS: Bei einer Erhöhung von 32 auf 33 Punkte hätten von insgesamt 1'667 Jugendlichen 1'606 Schüler*innen die Bedingungen für den Übertritt in die FMS/WMS erfüllt, was 96% entspricht.

Es zeigt sich, dass die in den parlamentarischen Vorstössen vorgeschlagenen Verschärfungen nicht den gewünschten Effekt mit sich bringen. Die Doppelzählung von Mathematik und Deutsch sowie Erhöhung des Notenschnitts von 4.0 auf 4.25 sind nicht genügend effektiv. Andererseits ist die Erhöhung der Punktesumme in allen drei Fällen zu einschneidend.

BKSD strebt Änderung der Laufbahnverordnung

Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse schlägt die BKSD dem Parlament eine Verschärfung der Beförderungskriterien auf folgende Art vor:

  • Um die Abbruchquote an den weiterführenden Schulen (Gymnasium, FMS) möglichst gering zu halten, schlägt die Regierung eine Verschärfung betreffend Wechsel des Leistungsniveaus vor. Zuvor mussten die Schüler*innen, welche das Jahr wiederholten, nur eine von drei Bedingungen erfüllen, um den Leistungszug wechseln zu können: Ab dem Schuljahr 2024/25 müssen mindestens zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllt werden:
  1. Empfehlung des Klassenkonvents
  2. Durchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0
  3. Eine Punktesumme von 40 (Summe der einfach zählenden Zeugnisnoten Französisch und Mathematik sowie der doppelt zählenden Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Biologie)
  • Um nach dem Ende der Sekundarschulzeit die Anzahl Schüler*innen ohne Anschlusslösung zu reduzieren sowie die Erfolgschancen am Gymnasium und an der FMS zu erhöhen, müssen die Schüler*innen künftig in der 3. Klassen im Zeugnis des 1. Semesters beide Bedingungen erfüllen (Notendurchschnitt 4.0 und Punktesumme 36 resp. 40) und im Zeugnis des 2. Semesters eine der beiden Bedingungen. Sollte im 1. Zeugnis nur eine Bedingung oder im 2. Zeugnis keine Bedingung erfüllt werden, so ist der Übertritt an eine weiterführende Schule nicht gestattet. Bei ersterem haben die betroffenen Schüler*innen genug Zeit, um sich mit der Lehrstellensuche zu befassen. Der zweite Fall kommt laut Analyse so gut wie nie vor, wenn im 1. Zeugnis bereits beide Bedingungen erfüllt wurden.

Beim Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe gilt neu das Vier-Augen-Prinzip

Erreicht ein*e Primarschüler*in im Zeugnis der 5. Primarklasse einen Notendurchschnitt von 4.5, so berechtigt dies in der Regel für einen Übertritt ins Leistungsniveau E und bei einem Schnitt von 5.25 ins Niveau P. Heute kann die Klassenlehrperson jedoch trotz guten Noten eine Empfehlung für ein tieferes Niveau abgeben. Eine Einsprachemöglichkeit haben die Eltern nicht. Sie können ihr Kind einzig für eine Aufnahmeprüfung anmelden.

Um den willkürlichen Einschätzungen der Primarlehrpersonen betreffend Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 entgegenzuwirken, soll ab dem Schuljahr 2024/25 ein Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden. Sollte der Zuweisungsvorschlag von den schulischen Leistungen (Notendurchschnitt) abweichen, muss die Primarlehrperson in Zukunft ihren Einteilungsentscheid betreffend Übertritt schriftlich begründen und der Schulleitung zur Genehmigung vorlegen. Sollte diese nicht mit dem Entscheid der Lehrperson übereinstimmen, so kann sie den Vorschlag der Primarlehrperson zur Neubeurteilung zurückweisen.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel