Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Donnerstag, Juli 25, 2024

    Präventionsmassnahmen häusliche Gewalt

    Häusliche Gewalt ist einer der vier Schwerpunkte in der Kriminalitätsbekämpfung des Kantons Basel-Stadt, doch Kinder fallen häufig durch das Raster. Per Motion werden deshalb verstärkte Präventionsmassnahmen betreffend häuslicher Gewalt an den Schulen und ausserhalb der Schulen gefordert. Ziel ist ein Präventionsangebot in der Primar- und Sekundarschule, bei welchem das Thema häusliche Gewalt ein grosser Teil ist. (lb)

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  • Dienstag, Juli 16, 2024

    Handyverbot im Klassenzimmer

    In Italien sind Handys in den Klassenzimmern seit einem Erlass von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verboten. Dies soll der Erhöhung der Unterrichtsqualität führen. Zudem müssen trotz Benutzung von Tablets und Laptops die Aufgaben in einer analogen Agenda eingetragen werden. Ob eine solche Regelung den gewünschten Zweck erfüllt ist umstritten. (lb)

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  • Dienstag, Juni 18, 2024

    Lernbegleitung für EBA Lehrlinge

    Es gibt viele Lehrlinge, die unter Geldproblemen, Lernbehinderungen oder Problemen am Arbeitsplatz leiden. Die Lehrlinge, die zurzeit eine zweijährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) absolvieren, haben die Möglichkeit bei Bedarf auf eine fachkundige individuelle Begleitung (fiB) zurückzugreifen. (ch)

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  • Samstag, Juni 15, 2024

    Zentrum für Frühförderung in Baselstadt stark ausgelastet

    Am Zentrum für Frühforderung (ZFF) werden Kinder von Null bis vier Jahren in der Logopädie und Heilpädagogik unterstütz. Viele Kindergärtner/-innen haben heutzutage schon mit vier Jahren Bildungslücken aufgrund von Armut, engen Wohnverhältnissen oder psychischem Leiden der Eltern. (ch)

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  • Mittwoch, Mai 29, 2024

    Studierendenzahlen der Pädagogischen Hochschulen steigen

    In Zeiten des grossen Lehrpersonenmangels sind dies erfreuliche Nachrichten: Mehrere Pädagogische Hochschulen der Schweiz melden, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Personen die Ausbildung zur Lehrperson in Angriff nehmen. Da schlussendlich aber nicht alle im Klassenzimmer stehen und unterrichten, bleibt die Situation in den Schulen nach wie vor angespannt. (ai)

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  • Sonntag, Mai 19, 2024

    Hygienekits an öffentlichen Schulen

    Im September 2021 reichte Landrätin Miriam Locher ein Postulat ein für eine kostenlose und niederschwellige Abgabe von Hygieneartikel an öffentlichen Schulen. Die jetzige Regelung, dass Tampons und Binden nur auf Anfrage bei der Lehrperson oder beim Sekretariat herausgegeben werden, wenn die Produkte überhaupt vorhanden sind, ist ungenügend. (ch)

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25.07.2024

«Vier-Augen-Prinzip» beim Übertritt in die Sekundarschule

In der schulischen Laufbahnverordnung sind die Leistungsbeurteilungen, die Promotion sowie der Übertritt der Schüler*innen von einer in die nächste Schulstufe geregelt. Ende Mai wurden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verschiedene Änderungen betreffend Primarstufe verabschiedet, welche per 1. August 2024 in Kraft treten.

Lernbericht statt Zeugnis am Ende der 1. Klasse

Bisher erhielten die Schüler*innen am Ende der ersten Primarklasse ein Zeugnis mit Prädikaten. Künftig wird das erste Schuljahr mit einem ressourcenorientierten Lernbericht abgeschlossen, wodurch ein Nichtbestehen weitgehend vermieden wird. Sollte es bis Ende der zweiten Klasse ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Erreichens der Grundanforderungen in Deutsch und Mathematik geben, wird am Ende der ersten Klasse ein zusätzliches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten geführt und gegebenenfalls Massnahmen zur Speziellen Förderung in Betracht gezogen. Zudem können die Erziehungsberechtigten eine freiwillige Wiederholung der ersten Klasse oder den Übertritt in die Einführungsklasse beantragen.

Klare Regelungen für den Übertritt in die Sekundarstufe 1

Bis anhin lag die Entscheidung über die Niveaueinteilung beim Übertritt in die Sekundarschule allein bei der jeweiligen Klassenlehrperson. Wenn die Erziehungsberechtigten mit dem Zuweisungsvorschlag nicht einverstanden waren, blieb die Übertrittsprüfung mit ihrer geringen Bestehensquote die einzige Möglichkeit, das Kind in ein anderes Niveau umzuteilen.

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat vor rund einem Jahr eine breit angelegte Umfrage zu den Übertrittsverfahren durchgeführt und alternative Verfahren zur Diskussion gestellt. Daraufhin hat Landrätin Anita Biedert in Zusammenarbeit mit der SSbB einen parlamentarischen Vorstoss eingereicht, der klare Übertrittsregelungen für angehende Sekundarschüler*innen fordert. Nach Annahme des Vorstosses durch den Landrat wurde dieser Punkt in der Laufbahnverordnung angepasst.

Künftig muss die Klassenlehrperson ihren Zuweisungsvorschlag schriftlich begründen und von der Schulleitung genehmigen lassen, wenn Schüler*innen trotz guter oder sehr guter Leistungen in ein niedrigeres Niveau eingeteilt werden, als dies gemäss dem Notenschnitt zu erwarten gewesen wäre. Die Schulleitung kann den Vorschlag zur erneuten Beurteilung an die Klassenlehrperson zurückweisen. Faktisch bedeutet dies, dass Lehrpersonen ihren eigenen Entscheid der Niveaueinteilung überprüfen und korrigieren müssen, wenn dieser von der Schulleitung nicht genehmigt wird.

Die SSbB begrüsst diese neue Regelung im Umgang mit der Niveaueinteilung A (allgemeines Niveau), E (erweitertes Niveau) und P (progymnasiales Niveau).

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel

 

24.07.2024

Italienisch wird auf Kosten von Französisch gestärkt

Im Jahr 2023 haben Bund und Kantone die Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität verabschiedet. Diese basiert auf schweizweit gültigen Vorgaben, die konkrete Umsetzung liegt jedoch in der Verantwortung der Kantone. Die Reform umfasst die Stärkung der fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik sowie die Aufwertung der Fächer Informatik und Wirtschaft und Recht zu Grundlagenfächern.

Eine grosse Änderung erfolgt beim obligatorischen Grundlagenfach «zweite Landessprache», was bisher in den meisten Deutschschweizer Kantonen Französisch war. Neu müssen die Schüler*innen des Gymnasiums aus mindestens zwei Landessprachen auswählen können. Es ist demnach möglich, dass Schüler*innen nach der Sekundarschulzeit keinen Französischunterricht mehr haben und stattdessen Italienisch als Fremdsprache lernen.

Heterogenes Stimmungsbild bei den Gymnasiallehrpersonen

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat anlässlich der geplanten Veränderungen bei Gymnasiallehrpersonen der beiden Basler Halbkantone ein Stimmungsbild betreffend Wahlfreiheit zwischen Italienisch und Französisch eingeholt. Kurz vor Beginn der Sommerferien erhielten wir 98 Rückmeldungen mit einem sehr heterogenen Bild: Die neue Regelung wird von 47.3% befürwortet.  50.5% lehnen hingegen ab, dass Schüler*innen im Gymnasium zukünftig zwischen Italienisch und Französisch wählen dürfen. 2.2% konnten oder wollten dazu keine Angabe machen.

In den zahlreichen schriftlichen Rückmeldungen sehen viele Lehrpersonen die Wahlfreiheit zwischen Italienisch und Französisch positiv, da sie zu einer höheren Motivation und besseren Lernergebnissen führen könnte. Einige halten fest, dass Schüler*innen, die eine Sprache wählen können, die ihnen mehr liegt, engagierter und erfolgreicher im Unterricht sein werden. Ausserdem wird die Förderung des Italienischen als weitere Landessprache als Stärkung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt angesehen. Manche sehen auch praktische Vorteile, wie beispielswiese eine bessere Anpassung an die individuellen Interessen und familiären Hintergründe der Schüler*innen.

Die Gymnasiallehrpersonen äusserten jedoch auch zahlreiche Bedenken: Hauptsächlich wird befürchtet, dass Französisch abgewählt und die Sprache dadurch abgewertet wird, was zu einer Schwächung der Kenntnisse in dieser Landessprache führen könnte. Viele sehen Französisch als essentiell für die Region Basel und für den beruflichen Kontext, während Italienisch als weniger nützlich und weniger verbreitet empfunden wird. Zudem gibt es Sorgen bezüglich Gefährdung von Arbeitsstellen für Französisch-Lehrpersonen.

Erste Umsetzungsvorschläge im Herbst 2024

Im Kanton Basel-Stadt arbeitet zurzeit eine Projektgruppe unter der Leitung des Erziehungsdepartementes an den konkreten Umsetzungen, wobei die Lehrpersonen miteinbezogen werden. Geplant ist, dass im Herbst dieses Jahres erste Umsetzungsvorschläge in eine breite Konsultation geschickt werden. Die konkreten Änderungen sollen im Schuljahr 2027/28 in Kraft treten.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel

 

23.07.2024

Italienisch als Grundlagenfach

Nicht eine Möglichkeit weniger, sondern eine Möglichkeit mehr

Von der gleichberechtigten Mehrsprachigkeit in der Schweiz zur Wahlfreiheit im Bildungswesen, durch eine gemeinsame Reflexion über den Unterricht der Schweizer Landessprachen und der romanischen Sprachen im Allgemeinen. Politische, sprachliche, kulturelle und pädagogische Gründe für die freie Wahl zwischen Italienisch und Französisch als Grundlagenfächer an den Gymnasien der Deutschschweiz, die damit im Gleichschritt mit der Romandie und der italienischen Schweiz wären.

Sprachpolitische Gründe

Die offizielle Mehrsprachigkeit liegt in der DNA der Schweiz, die auch in Bezug auf ihre sprachliche Identität eine Willensnation ist. Unsere Verfassung und das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften von 2007 verpflichten uns, sie politisch, administrativ und in der Schulbildung zu respektieren. Aber das ist noch nicht alles. Die schweizerische Mehrsprachigkeit wird als gleichberechtigt verstanden und muss es auch sein: Im Rahmen der schweizerischen Sprachenpolitik gibt es keine Minderheitssprachen. Italienisch am Gymnasium als Grundlagenfach neben Französisch anzubieten, bedeutet also in erster Linie, unsere Verfassung zu respektieren. Nicht umsonst kann man in der Romandie am Gymnasium gleichermassen Deutsch oder Italienisch als zweite Landessprache wählen, und im Tessin gibt es die Wahl zwischen Deutsch und Französisch. Warum sollte dies in der Deutschschweiz nicht der Fall sein?

Bildungspolitische Gründe

Dies bekräftigt der Präsident der Schweizerischen Maturitätskommission SMK, Hans Ambühl, in einem Schreiben vom 24. Mai 2024: Italienisch als "Zweite Landessprache" am Gymnasium im Rahmen der Grundlagenfächer wählen zu können, ist eine verfassungsmässige Pflicht.

Man sollte es auch als eine Chance aus pädagogischer und kultureller Sicht betrachten. Dafür gibt es mehr als einen Grund. Insbesondere ist zu beachten, dass einer der Eckpfeiler des neuen MAR/MAV die Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler ist, die nun auch für die Landessprachen und nicht nur für die anderen Fächer gelten soll. Im Namen der Wahlfreiheit steht auch die den Schülern eingeräumte Möglichkeit, das Fach zu wechseln, wenn sie von der Sekundarstufe I auf das Gymnasium überwechseln, aus welchen Gründen auch immer: aus intellektueller Neugier; um eine andere Landessprache und eine Literatur kennenzulernen, die im Westen seit dem Mittelalter einen so hohen Stellenwert hat; aus emotionalen Gründen oder der Suche nach der eigenen kulturellen Identität. Diese neue Möglichkeit ist auch eine Chance für Lernende, die bisher kein Französisch hatten (Zuzüger).

Nicht eine Option weniger, sondern eine Option mehr

Mit der neuen Maturität ist die Wahl des Italienischen am Gymnasium als Grundlagenfach keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit mehr, die die Attraktivität des Französischen nicht schmälert. Zunächst einmal scheint der Rückgang für Französisch quantitativ gesehen sehr gering zu sein: Dies zeigt bereits die Situation am MNG im Kanton Zürich, wo von insgesamt fast 1000 Schülern nur 15% Italienisch wählen. Qualitativ gesehen gäbe es in der Tat Verbesserungsmöglichkeiten: Diejenigen, die Französisch wählen, tun dies nicht, weil sie dazu gezwungen sind, sondern weil sie wirklich daran interessiert und daher motivierter sind (dies sagen auch viele Französischlehrpersonen).

Als Professoren am Seminar für Italianistik der Universität Basel können mein Kollege Gabriele Bucchi und ich die Besorgnis derjenigen teilen, die feststellen, dass der Abschluss am Gymnasium mit einem Sprachniveau von B2 in den Landessprachen keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Für Französisch hat sich diese Tatsache übrigens bereits tendenziell bestätigt, dies vor der Einführung der neuen Maturität. Ich glaube, anstatt unsere Zeit mit der Debatte "Italienisch ja, Italienisch nein" zu verbringen, sollten wir alle gemeinsam über die Bedeutung von Sprachkursen, die im Übrigen im Sprachengesetz von 2007 befürwortet werden, und über den Unterricht der romanischen Sprachen im Allgemeinen nachdenken: welche Methoden, welche Instrumente, welche Strategien, um unsere schönen romanischen Sprachen attraktiver und gewinnbringender zu gestalten?

Angela Ferrari
Ordinaria für italienische Sprachwissenschaft an der Universität Basel und Vertreterin der schweizerischen Lehrstühle für Italianistik (Linguistik und Literatur) am «Forum per l’italiano in Svizzera»

 

17.07.2024

„Katastrophale Zustände“ an der FHNW

Dass Studierende die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) öffentlich scharf kritisieren, kommt selten vor. Zu gross ist die Angst der Lernenden vor negativen Konsequenzen. Kürzlich haben 105 Studierende in einem öffentlichen Brief auf die katastrophalen Zustände an ihrer Ausbildungsstätte hingewiesen. Sie appellieren an die Politiker*innen der beiden Basler Halbkantone und fordern eine externe Untersuchung.

Die PH FHNW sieht sich seit Jahren mit einer Vielzahl von Kritikpunkten konfrontiert. Genannt werden meistens die gleichen Punkte: unzureichende Qualifikation der Dozierenden, organisatorische Überforderung der Hochschule sowie die Praxisuntauglichkeit der Studieninhalte.

In der Vergangenheit haben sich zahlreiche Studierende an die Starke Schule beider Basel (SSbB) gewandt, jedoch immer mit der dringenden Bitte, in Artikeln oder Stellungnahmen anonym zu bleiben. Die Befürchtung, bei Beschwerden negative Konsequenzen zu erleben, ist deutlich spürbar und offenbar weit verbreitet. Der folgende öffentliche Brief, der von sechs Studierenden mit ihrem Namen unterzeichnet wurde, ist deshalb ein bedeutsamer Schritt und ein deutliches Zeichen für die Missstände an der Bildungseinrichtung:

«Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Gschwind, sehr geehrter Herr Regierungsrat Atici,
Sehr geehrte Landrätinnen und Landräte,
Sehr geehrte Grossrätinnen und Grossräte,

Wie Sie eventuell schon aus der BaZ und einer Medienmitteilung der Jungfreisinnigen Baselland entnommen haben, gibt es erneut eine Welle der Aufruhr unter den Studierenden der Pädagogischen Hochschule FHNW in Muttenz.

Die Zustände sind katastrophal und können so nicht weiter hingenommen werden! Es werden deshalb der Land- und Regierungsrat gebeten, Ihrem Leistungsträger PH FHNW endlich genauer auf die Finger zu schauen und nicht, wie bisher, absichtlich weg zu schauen. Sie geben diesem Institut die finanziellen Mittel und sollten daher ein ordentliches Interesse daran haben, dass dieses eine adäquate Ausbildung für Lehrpersonen bietet – schliesslich werden diese aktuell dringend gesucht.

Neben diverser Problematiken betreffend der inhaltlichen Gestaltung von Modulen, fehlender Qualifikationen von Dozierenden, kurzfristigen Änderungen der Studienbedingungen während man studiert (u.A. starker Einfluss auf Fächerbelegungen und Studiendauer), schlechter Vereinbarung von Studium und Arbeit, schlechter Vereinbarung von Studium und Familie, Kursangebote an externen Standorten (Zeit- und Geldaufwand für Studierende) und einem eher suboptimalen Belegungssystem, ist der wichtigste Punkt, mit dem viele Studierende kämpfen: Jegliche Probleme werden von Seiten PH abgewiesen, als nichtig dargestellt und die Verantwortung auf Studierenden geschoben. Selbst wenn in gewissen Fällen, aufgrund eines technischen Fehlers der PH, Studierende ihr Studium um ein bis zwei Jahre verlängern müssen – ohne dies selbst verursacht zu haben.

Aktueller Anlass für die Unruhen ist die Belegungsphase, welche bis am Mittwoch, 3. Juli 17:00 hätte geöffnet sein müssen, aber aufgrund technischen Versagens seitens PH bereits etwa eine halbe Stunde früher nicht mehr benutzbar war. Das Anmeldesystem (ESP) ist so konzipiert, dass es eine Rangordnung gibt von allen Personen, die sich in einen Kurs einschreiben. Diese Rangordnung wird gemäss verschiedenen Kriterien sortiert und nur die obersten Leute in der Liste bekommen diesen Kurs dann auch zugeschrieben. Das wichtigste Kriterium sind sogenannte «Gewichtspunkte», davon erhält jeder Studierende 20 pro Semesterbelegung und kann/muss diese auf die Kurse die er/sie belegen möchte verteilen. Je mehr Punkte man einem Kurs gibt, umso höher rutscht man in der Liste. Erst innerhalb von Leuten mit gleicher Punktezahl werden die weiteren Kriterien berücksichtigt, daher haben diese Punkte den grössten Einfluss. Teilweise benötigt es sogar 10 Punkte, um überhaupt in einen Kurs zu gelangen, man muss aber nebenbei für ein Vollzeitstudium noch bis zu 14 andere Kurse belegen. Das Einschreibeportal (ESP) ist zwar eine Woche lang online, wenn man jedoch z.B. am Montag, 2 Tage vor Einschreibe-Ende einen Kurs belegt hat, kann es sein, dass man am Mittwoch um 16:45 wieder auf die Warteliste fällt, weil jemand anderes seine Punkte in diesem Kurs erhöht und somit in der Liste aufsteigt. Daher ist das wichtigste Zeitfenster für die Belegung (vor allem wenn man viele Kurse belegen muss, Vollzeitstudium, und daher auch flexibel Punkte von einem Kurs entfernen muss, um diese in einen anderen zu investieren) die letzte Viertelstunde bevor das Fenster mittwochs um 17:00 schliesst. Viele Studierende halten sich dieses Zeitfenster bereits lange im Voraus frei, um dann in das ESP gehen zu können. Das ESP hat jedoch bereits etwa um 16:30 keine Belegungen, Ummeldungen und Punkteveränderungen mehr zugelassen.

Zusätzlich zu dieser Blamage hat es viel zu wenig Kursangebote, um die Menge an Studierenden der PH überhaupt zu verkraften. Viele gingen leer aus oder mit einem Teilzeit-, anstelle eines Vollzeitpensums. Eine grobe Hochrechnung eines Studenten ergab, dass allein im Institut für Primarstufe und nur für den Standort Muttenz ein Defizit von 378 Plätzen herrschte. Ein Student der Sekundarstufe berichtete von Kursen mit 25 Plätzen, aber 53 Personen, die diesen belegen möchten. Dieses Problem zieht sich über die vier Institute (IKU, IP, ISEK, ISP) des Lehrerstudiums.

Dutzende Studierende haben daraufhin mit verschiedenen Stellen und Instituten an der PH Kontakt aufgenommen. Allesamt wurden mit den gleichen Standart-Copy&Paste-Mails beantwortet. Darin schildert die PH, dass man doch die Punkte früher hätte setzen sollen. Dies ist, wie oben beschrieben, jedoch in der Praxis nicht umsetzbar. Die PH leitet jegliche Schuld von sich ab und ist nicht bereit eine konkrete, zeitlich verträgliche Lösung zu finden. Auch fehlende Platzangebote wurden abgewiesen mit der Aussage, wie bisher suche die PH nach Möglichkeiten weitere Plätze für stark belegte Kurse anzubieten, man werde am 30. August (2 Wochen vor Semesterstart) informiert und könne sich dann im September auf diese Kurse anmelden. Gemäss den Erfahrungen aus den letzten Jahren, von diversen Studierenden gibt es, wenn man Glück hat, 3 Plätze in einem Kurs mehr und auch das nicht überall, wo es notwendig ist.

Wir Studierenden fühlen uns von dieser Hochschule vernachlässigt, ignoriert und totgeschwiegen! Dies kann und darf nicht sein, für ein so renommiertes Institut wie eine Hochschule, welche staatlich finanziert wird!

Der Kanton wird daher gebeten, unabhängig der PH-internen Umfragen, zu ermitteln welche Missstände konkret vorhanden sind, und wie diese verbessert werden können.

Im Namen von 105 Studierenden aus den Instituten Kindergarten & Unterstufe (IKU), Primarstufe (IP), Sekundarstufe (ISEK) und Spezielle Pädagogik & Psychologie (ISP, Schulische Heilpädagogik) schreiben Ihnen,

Etienne Meschberger, Timon Wackernagel, Danilo Luongo, Vivienne M., Can Sarac, Cédrik Arpagaus, und weitere, welche anonym bleiben möchten.»

Die genannten Kritikpunkte sind seit vielen Jahren aktuell und trotz regelmässiger Kritik konnte die PH FHNW nur punktuelle Verbesserungen erzielen. Die SSbB schliesst sich den Verfasser*innen des Briefes an und haltet eine grundlegende Überarbeitung oder gegebenenfalls eine Neukonzeption der Studieninhalte sowie der dazugehörigen organisatorischen Aspekte für erforderlich.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel

 

16.07.2024

Ein klares Feedback – Bekenntnis zur Verbindlichkeit

Ein eindeutiges Feedback in Bezug auf die Leistungserbringung der Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um Klarheit zu schaffen. Die Leistung in Form von einem Bericht exakt beurteilen zu wollen, ist oftmals der subjektiven Wortwahl der Beurteilenden unterworfen, ebenso ist die Interpretation eine Sache der subjektiven Wahrnehmung. Noten sind eine neutrale Möglichkeit, die Leistung objektiv zu bewerten und zu vergleichen. Kritikern, die der Ansicht sind, dass Noten keine objektive Bewertungsmethode sind, muss widersprochen werden. Mit einem klaren Punktesystem können Noten genau errechnet werden, den Schülerinnen und Schülern liegen klare Bewertungen vor. Dies erfordert Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein seitens der Lehrkräfte. Es ist wichtig, Leistungen klar und sachlich zu beurteilen, Klartext zu reden respektive die Fähigkeit haben, die Leistung fassbar und sachlich zu beurteilen. Eine leistungsorientierte Gesellschaft verlangt klare Aussagen zu den erbrachten Leistungen. Noten dienen nicht dazu, die Schülerinnen  und Schüler in ihrem Lernverhalten und ihrer Leistungsentwicklung zu hemmen, sondern um individuelle Lernerfolge zu ermöglichen. Dies mitunter auch durch eine Anleitung zum effizienten Lernen sowie das Anbringen von sinnvollen Korrekturen. Die Volksschule ist der Aufgabe verpflichtet, die Jugendlichen mit den nötigen schulischen Grundlagen für ihr Leben zu rüsten. Eine hohe Schulqualität ist nicht durch das Abschaffen der Noten zu haben!

Die Selbstwahrnehmung der Schülerinnen und Schüler darf nicht unterschätzt werden. Sie wissen sehr wohl, wie leistungsfähig sie sind, der Vergleich mit anderen findet sich in der Natur des Menschen schlechthin. Wortzeugnisse vermögen lediglich das zu umschreiben, wofür eine Note steht. Die Note, versehen mit einem Kurzkommentar, wird seitens der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten geschätzt, entlastet die Unterrichtenden vom Erstellen unsäglich langer Berichte und engt den Interpretationsspielraum auf ein vernünftiges Mass ein.

Wichtiger als die Diskussion um Noten sind Reformen, die dazu beitragen, dass das Ziel einer Schule, bestmöglich gebildete Jugendliche in die Welt zu entlassen, erreicht wird. Aktuell werden 20 bis 25 Prozent der Jugendlichen ohne die minimalsten Grundlagen für das Leben aus der Volksschule entlassen. Da besteht Handlungsbedarf, Ablenkungsmanöver rund um die Beurteilungsmöglichkeiten mit Noten, Farben oder Texten sind der wirklich wichtigen Sache nicht dienlich.

Anita Biedert-Vogt
Landrätin SVP

 

27.06.2024

Die Schulreformen der letzten Jahre – ein Rohrkrepierer?

Die Sonntagszeitung outet sich als schulreformkritisch. Das ist gut so und dringend notwendig. Zu lange hat der Mainstream politisch vorgegebene Mantras nachgebetet. Umso dringender die Kehrtwende. Die nächste Reformbombe ist nämlich bereits gezündet: Der Verband schweizerischer Schulleiterinnen und Schulleiter unter der Führung von Thomas Minder und der LCH unter der Leitung von Dagmar Rösler plädieren für die Abschaffung der Noten zumindest in der Primarschule bis und mit sechstem Schuljahr – eine Ausweitung dieser Forderung auf die gesamte obligatorische Schulzeit ist nicht ausgeschlossen und meines Wissens auch schon angedacht. Diese Idee reiht sich ein in ein ganzes Feuerwerk von Schulreformen, die das schweizerische Schulwesen seit gut 20 Jahren in Atem halten. Was bleibt unter dem Strich? Der Versuch einer Einordnung.

Reform über Reform

Der PISA-Schock für Schweizer Schulen im Jahr 2000 mit unbefriedigenden Ergebnissen vor allem in den Bereichen Lesen und Textverständnis führte nach einer ersten Reaktion von Ratlosigkeit zu zurückgekrempelten Ärmeln: Nun machen wir es besser – wir bauen die Schule um!

Lesen Sie den gesamten Artikel im Archiv.
 

24.06.2024

Die Lehrpersonen stärken, den komplexen Schulalltag vereinfachen

«Die Schule als Testlabor» – So betitelte die erfahrene Publizistin Nadja Pastega ihre Schulanalyse in der SonntagsZeitung vom 9. Juni 2024. Ein lesenswerter Beitrag zu den unzähligen Reformen der vergangenen Jahre und zur alles entscheidenden Frage: «Machen sie den Unterricht wirklich besser»?

Pastega präsentiert eine kluge «Auslegeordnung» der Brennpunkte unserer Schule. Sie führt in jene Bereiche, in denen so manche Lehrerinnen und Lehrer ans Limit kommen. Die Folge: Sie können den schwierigen Verhältnissen im Mikrokosmos des Klassenzimmers oft gar kein eigenes und adäquates Handeln gegenüberstellen. Die künstlich konstruierte Komplexität lässt es gar nicht zu. Das führt zur inneren Emigration und zur Flucht in Teilpensen oder gar zum Exodus aus dem Schulzimmer: Es ist die Flut der Reformen, bei denen Bildungspolitiker und Bildungsbürokraten – um mit dem Bildungsphilosophen Eduard Sprangen zu sprechen – das Gesetz der Nebenwirkungen völlig ausser Acht gelassen haben. Die Folgen sind evident; auch die internationalen Vergleichsstudien sprechen eine deutliche Sprache.

Nadja Pastega schliesst ihren klugen Beitrag mit Rolf Dubs’ Diktum: «Die Schulen sind nicht so gut wie ihre Reformen, sondern so gut wie ihre Lehrer.» Formuliert hat es der St. Galler Bildungsfachmann Dubs vor 25 Jahren. Es sind die Lehrerinnen und Lehrer, welche die Qualität des Unterrichts ausmachen – und nicht sie Strukturen. Das galt damals, das gilt heute. Und sie bräuchten dazu «entgegenkommende Verhältnisse», wie es der deutsche Soziologe Jürgen Habermas formuliert. Gefordert wäre die Bildungspolitik. Leidtragende sind immer die Kinder.

Carl Bossard, Gründungsrektor der Pädagogischen Hochschule Zug

 

18.06.2024

Kommentar zum Artikel "Testlabor Klassenzimmer" der SZ

In verdankenswerter Weise zielen die Autoren Pastega und Müller auf fünf offensichtliche Themen, bei welcher die ganze Schule – Administration, Ausbildner und Lehrerschaft – versagt hat. Die Schule ist zu einem Testlabor verkommen, die Schulkinder mutierten unfreiwillig zu Probanden. Der Starken Schule beider Basel gelang es immerhin, einige wichtige Korrekturen anzubringen. Doch in unserer stark zergliederten Schweizer Schullandschaft findet sich niemand mit der Autorität, die Probleme nicht nur zu benennen, sondern auch zu lösen. Ich hätte dazu einen Folgeauftrag an die beiden Autoren: Bitte einige Erziehungsdirektoren mit den im Artikel gemachten Misserfolgsbilanzen konfrontieren. Denn obwohl seit Jahrzehnten immer wieder und immer drängender auf die Missstände hingewiesen wurde, lautet die Devise der Politik noch immer: schweigen und aussitzen.

Der Artikel benennt zwar fünf wichtige Problemkreise, doch die ganze Breite des Schlamassels, in dem sich die Volksschule befindet, wird dadurch bei weitem noch nicht abgebildet. Es ist ein Leichtes, hier noch weitere Beispiele anzufügen.

1. Lehrermangel

Der sich akzentuierende Lehrermangel führt bereits heute einzelne Schulen an den Rand des Kollapses (Beispiel Pieterlen BE). Eine bekannte Ursache davon sind die zu vielen Teilzeitpensen. Der Beruf Lehrer wurde von einer verantwortungsvollen, mit viel Prestige verbundenen Lebensaufgabe zu einem Teilzeitjob degradiert – praktisch für Ehefrauen, die damit das Familienbudget aufbessern können. Geändert hat sich auch die Population der Studenten. Immer mehr betrachten den Beruf als Notlösung, wenn man aus dem Studium fliegt. Ich meine damit nicht, dass Lehrer in erster Linie Akademiker zu sein brauchen. Aber heute steht die Tür zur PH so weit offen, dass die Besten und Fähigsten dankbar verzichten. Und die Ungeeigneten verlassen den Beruf schnell wieder.

 2. Wuchernde Verwaltung

Ein Merkmal, das ins Auge sticht, ist das seit Jahrzehnten enorme Wachstum der Verwaltung und Administration. Das Problem der Schweiz scheint unser relativer Reichtum zu sein: Taucht irgendwo ein Problem auf, wird es sogleich mit Geld in Form von Gutachten und neu geschaffenen Stellen zugeschüttet. Doch Geld allein macht bekanntlich noch keine gute Schule. Verständlicherweise existieren dazu nur sehr spärliche Daten – wer sägt schon am Ast, auf dem er selbst sitzt? Lucien Criblez stellt fest: «Insgesamt sind die Ausgaben des Kantons Zürich für die Lehrerfortbildung innerhalb von knapp 20 Jahren um mehr als das 70fache gestiegen» (Criblez, 2010). Das bezieht sich auf die Jahre von 1960 – 1980. Kaum auszudenken, was seither geschehen ist. Im gleichen Bericht erwähnt Criblez die Anzahl Inspektoren zu Beginn der 1960er-Jahre: Appenzell Ausserrhoden (1), Basel-Landschaft (2), Glarus (1), Graubünden (6), Neuenburg (3), Schaffhausen (1) seien hier erwähnt. Aber nicht nur kantonal, sondern auch kommunal wachsen die Stellenprozente für Verwaltung und Administration – und dies sogar bei sinkenden Schülerzahlen. Schulleitungen wurden uns beispielsweise bei ihrer Einführung als Entlastungsmassnahme verkauft, wie auch die vielen Jobs auf den Bildungsdepartementen sich als Hilfsangebote verstehen. Was bedeutet dies für die Schule? Die vielen neuen Stellen im «Überbau» unterminieren letztlich die Position des Lehrers und der Lehrerin. Der finanzielle Verteilkampf könnte von den Lehrerorganisationen noch viel mehr thematisiert werden.

3. Pädagogische Misere

An den Lehrerausbildungsstätten gibt es noch immer viel zu viele Ideologen, welche ihre Unterrichtstheorie unbesehen und unbestraft verbreiten dürfen. Ich denke beispielsweise an Dozenten, die mit Inbrunst die Vorteile der Primarfremdsprachen predigen. An der mangelnden Wissenschaftlichkeit krankt mittlerweile eine ganze Lehrergeneration, welche sich an Dogmen wie jahrgangsgemischte Klassen, Sprachbäder, Lerntypen und weitere pädagogische Irrlehren klammert.  Eine kritische Auseinandersetzung mit der Realität findet an unseren PH nicht statt oder ist sogar unerwünscht.

4. Kampfzone Digitalisierung

Hier trennt ein tiefer Graben viele Lehrerteams: Es gibt viele gute Argumente für und gegen die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht. Doch im Lehrerzimmer stehen sich beide Lager unversöhnlich gegenüber. Unbestritten ist, dass der mit dem Einsatz des Computers erhoffte Bildungsschub nicht stattgefunden hat. Im Gegenteil. Wie bei anderen Reformen stürzte man sich auch hier mit enormen Investitionen in ein Abenteuer.

Halten wir fest: Der Lehrermangel führt dazu, dass ungeeignete Personen einsteigen. Die wuchernde Administration frisst Ressourcen weg, die anderweitig besser eingesetzt werden könnten. Die Ausbildung der PH ist ideologisch und scheut die wissenschaftliche Auseinandersetzung. Und die Digitalisierung verursacht Kosten, die in keinem Verhältnis zum Lernzuwachs stehen. Das Testlabor Klassenzimmer ist grösser als angenommen.

Urs Kalberer

Quelle:

«Die Expansion der Bildungsverwaltung in den 1960er- und 1970er- Jahren – am Beispiel der Kantone Zürich und Bern» (2010), Criblez L, Referat an der Tagung „Verwaltete Schule: Behörden, Reformen und Adressaten“ am 10. September 2010 in Zürich. Online: https://www.uzh.ch/blog/ife-hbs/files/2016/01/Expansion_Bildungsverwaltung_Criblez_100910.pdf
 
 

17.06.2024

Kommentar zum Artikel "Testlabor Klassenzimmer" der SZ

Bezeichnend ist, dass von den Heerscharen kluger Fachhochschulgelehrten noch niemand auf die Idee gekommen ist, eine dieser Reformen einem vergleichenden Test zu unterziehen, nämlich derart, dass die eine Schülergruppe konventionell unterrichtet wird, während die andere beispielsweise SOL praktiziert. Nach einem Jahr erhalten beide Gruppen denselben Test. Daraus wäre ersichtlich, welche Unterrichtsform eher wirkt. Natürlich müssten vor Beginn des Versuches die Vorkenntnisse in den getesteten Fächern überprüft werden und alle Mitwirkenden einem IQ-Test unterzogen werden, damit die Basis, von der aus man startet, bekannt ist. Anstatt einfach von alternativen Schulformen zu schwärmen oder Reformschulen zu eröffnen ohne die Gewissheit, ob das Reformprojekt erfolgversprechend ist, würden solche Experimente späteren Ernücherterungen vorbeugen und verhindern, dass Kinder flächendeckend als Versuchskaninchen missbraucht werden. In der Medizin sind solche Doppelblindstudien längst die Regel, wenn es um neue Therapien geht. Warum nicht in der Pädagogik?

Felix Schmutz
 
 
15.06.2024

Strengere Übertrittsregelungen von der Sek ins Gymnasium

Auf Beginn des neuen Schuljahres 2024/25 treten verschiedene Änderungen der Laufbahnverordnung in Kraft, welche der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft kürzlich verabschiedet hat. Diskussionen auslösen werden insbesondere die neuen verschärften Regelungen für den Übertritt aus der Sekundarstufe 1 in die weiterführenden Schulen.

Wechsel des Leistungszuges

Die aktualisierte Laufbahnverordnung legt neue Bedingungen für den Wechsel des Leistungszugs vom allgemeinen Niveau A ins erweiterte Niveau E resp. vom E- ins anspruchsvollste progymnasiale P-Niveau fest. Folgende drei Kriterien sind für den Wechsel relevant:

  • Empfehlung des Klassenkonvents für den Wechsel in ein höheres Leistungsniveau.
  • Durchschnittsnote aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0 und
  • die Summe aller Zeugnisnoten muss mindestens 40 betragen.

Für einen Wechsel des Leistungszuges muss ein Schüler resp. eine Schülerin mindestens zwei dieser drei Bedingungen erfüllen.

Freiwillige Wiederholung

In der Regel dürfen Schüler*innen die letzte Klasse der Sekundarschule nicht wiederholen; auch dann nicht, wenn beispielsweise die Anforderungen für eine weiterführende Schule nicht erreicht werden. Dieses strenge Verbot wird nun gelockert: Gemäss den aktualisierten Bestimmungen kann die Schulleitung neu unter bestimmten Umständen die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse genehmigen. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn Schüler*innen über unzureichende sprachliche Fähigkeiten verfügen oder «vorübergehende» Leistungsschwierigkeiten vorliegen. Ansonsten ist die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse weiterhin nicht zulässig.

Verschärfte Bedingungen für den Übertritt in weiterführende Schulen

Für den Übertritt aus den Leistungszügen E und P in das Gymnasium oder die Fachmittelschulen sind sowohl der Notendurchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer als auch die Punktesumme bestimmter Fächer entscheidend. Bisher mussten beide Kriterien in mindestens einem der beiden Zeugnisse (Winter- resp. Sommer-Zeugnis) der dritten Klasse erfüllt sein, damit eine Aufnahme an eine weiterführende Schule möglich war. Dabei war es unbedeutend, ob es sich um das erste Zeugnis im Januar oder das zweite Zeugnis im Juni handelte.

Ab dem neuen Schuljahr werden diese Bedingungen verschärft:

  • Für eine definitive Aufnahme müssen in beiden Zeugnissen beide Bedingungen erfüllt werden, so wie dies bereits heute der Fall ist.
  • Eine provisorische Aufnahme erfolgt dann, wenn ein Schüler resp. eine Schülerin im Winter-Zeugnis beide Bedingungen erfüllt und im Sommer-Zeugnis nur noch eine der beiden Bedingungen erfüllt.

In allen anderen Fällen ist eine Aufnahme ausgeschlossen. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Schüler resp. eine Schülerin definitiv nicht ins Gymnasium übertreten kann, wenn im Winter-Zeugnis nicht beide Bedingungen erfüllt sind. Auch keine Aufnahme erfolgt, wenn im Sommer-Zeugnis beide Bedingungen nicht erfüllt sind, selbst wenn im Winter-Zeugnis beide Bedingungen erfüllt wurden.

Neue Regelung bringt Vorteile, aber auch Risiken

Die neue Regelung erleichtert die Planung für die Zukunft. Erfüllen eine Schülerin oder ein Schüler im Winter-Zeugnis nicht beide Bedingungen, so ist damit definitiv keine Aufnahme an eine weiterführende Schule möglich und die betroffenen Jugendlichen sind angehalten, eine geeignete Lehrstelle zu suchen.

Die Einführung der Änderungen birgt jedoch auch einen bedeutenden Nachteil: Die Schüler*innen haben nicht bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit die Chance, durch eine Leistungsverbesserung im zweiten Semester der 3. Klasse doch noch an eine weiterführende Schule aufgenommen zu werden. Für viele ist bereits im Januar der «Zug abgefahren». Dadurch entgeht die Chance, gute Leistung zu belohnen und das Potenzial der Lernenden bis zum Schluss der obligatorischen Schulzeit auszuschöpfen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das zweite Halbjahr der dritten Klasse für viele Schüler*innen bedeutungslos wird, was zu einer spürbaren Demotivation sowie zu disziplinarischen Problemen führen kann.

In Anbetracht dieser strengeren Regelungen bleibt jedoch abzuwarten, wie sich ihre langfristigen Auswirkungen auf die schulische Leistung und Motivation der Schüler*innen entwickeln werden.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel

 

14.06.2024

Fünf Schulreformen auf dem Prüfstand

Ein doppelseitiger Beitrag von Nadja Pastega und Armin Müller in der Sonntagszeitung vom 9. Juni 2024 kommt zu einem wenig schmeichelhaften Ergebnis.

Es kam in den letzten zwei Jahrzehnten selten vor, dass eine Zeitung des Tamedia-Konzerns sich kritisch zu den grossen Schulreformen äusserte. Fortschrittsrhetorik prägte die Berichterstattung und kritische Einwände aus der Schulpraxis wurden mit dem Hinweis auf mangelnden Innovationsbereitschaft der Lehrerschaft weggewischt. Mit Pauken und Trompeten wurde das frühe Lernen zweier Fremdsprachen freudig begrüsst. Die schulische Integration aller Kinder in die Regelklassen, Selbstlernkonzepte und die neue Lehrerrolle des Lernbegleiters galten als zukunftsweisend. Wer in der Bildungspolitik gehört werden wollte, sprach von der Überwindung des Frontalunterrichts und lobte die tollen Möglichkeiten eines individualisierten Digitalunterrichts. Als Leitstern der ganzen Entwicklung galt der Lehrplan 21 mit seiner neuen Kompetenzorientierung. Dieser Meilenstein des Fortschritts sollte für jede Deutschschweizer Schule wegweisend sein und die Bildungsziele vereinheitlichen.

Enttäuschte Erwartungen und fehlende Selbstkritik

Dumm nur, dass der überladene Lehrplan seinen hohen Anspruch als Bildungskompass für die Volksschule überhaupt nicht erfüllte, da die Lehrpersonen ihn einfach ignorieren. Längst pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass die Lehrpersonen anstelle kompliziert umschriebener Kompetenzziele eine klare inhaltliche Orientierung bevorzugen würden. Doch für dieses Anliegen fehlt in den Planungsbüros der EDK und bei den Erziehungsdirektionen das Gehör. Zuviel wurde in den Lehrplan und die anderen grossen Reformen investiert, um selbstkritisch eine Bilanz zu ziehen, die weit hinter den Erwartungen ausfallen würde. Jeder Kurswechsel oder gar ein Abbruch einer gescheiterten Übung ist deshalb für die Hauptverantwortlichen keine Option.

Umso erfreulicher ist es, dass die Sonntagszeitung mit ihrer Doppelseite zu den konkreten Auswirkungen der grossen Reformprojekte alles Schönfärberische beiseiteschiebt und kritische Fragen stellt. Diese Offenheit ist bitter nötig, da das Verdrängen der realen Schulprobleme ein unerträgliches Mass angenommen hat. So fragt man sich, wie viele Notsignale aus Klassen mit extrem auffälligen Schülern noch nötig sind, um sich vom unseligen Dogma der Totalintegration zu verabschieden. Man wundert sich, wie lange noch das Frühfranzösisch als zweite Fremdsprache neben dem Englisch als Erfolgsgeschichte verkauft werden kann, wenn die meisten Primarschüler damit überfordert sind.

Flucht nach vorn statt gründlicher Analyse

Offenbar scheinen weder ein Teil der Bildungsreformer noch der Vorstand der Schweizer Schulleiterkonferenz ihre rosa Brille ablegen zu können. Frischfröhlich wird mit der Forderung nach einer Abschaffung der Noten ein neues Reformprojekt in die Diskussion gebracht. Statt sich einzugestehen, dass die im neuen Lehrplan angelegte starke Individualisierung der Lernwege den direkten Leistungsvergleich erschwert, soll gleich das Kind mit dem Bad ausgeschüttet werden. Man weicht einer gründlichen Analyse aus und meint, mit einer Flucht nach vorn den Schwierigkeiten ausweichen zu können.

Die sehr sachliche und sorgfältig recherchierte Reformbilanz des Autorenteams verdient es, breit diskutiert zu werden. Der Beitrag in der Sonntagszeitung ist keine populistische Kost. Vielmehr spürt man, dass es darum geht, den Fokus auf die prioritären Herausforderungen der Volksschule zu richten und das eigentliche Unterrichtsgeschehen stärker zu gewichten. Zweifellos wird dieser Text auch über den Kreis der Lehrerschaft hinaus viel zu reden geben, da er aufdeckt, was den Schulalltag wirklich belastet. Dass dabei einige jahrelang verkündete Dogmen in ein schiefes Licht geraten, ist alles andere als ein Unglück.

Welche schulischen Herausforderungen werden aufgegriffen?

  • Noten abschaffen ist keine Kunst, einen brauchbaren Ersatz dafür zu finden jedoch schon
  • Die Integration aller Kinder in die Regelklassen bringt die Lehrkräfte ans Limit und kann sich auf die Leistungen der Schulklassen negativ auswirken
  • Das Lernen im Alleingang ist in den meisten Fällen wenig effizient und oft gar ein Leerlauf
  • Das Frühfranzösisch als zweite Fremdsprache neben Englisch ist keine Erfolgsgeschichte und führt zu weniger Übungszeit in anderen Fächern
  • Der Lehrplan erfüllt seinen Anspruch als verlässlicher Bildungskompass in keiner Weise. Er ist überladen und bietet keine klare inhaltliche Orientierung

Es lohnt sich, die thesenartigen fünf Kritikpunkte im Originaltext zu lesen. Man findet ungeschminkte Stellungnahmen von Schulpraktikern, den Bericht einer Schulleiterin und prägnante Zitate über aktuelle Zustände in den Klassenzimmern. Der wohl schönste Satz jedoch steht am Ende der Doppelseite: «Die Schulen sind nicht so gut wie ihre Reformen, sondern so gut wie ihre Lehrerinnen und Lehrer.» Das Zitat stammt von Rolf Dubs, einem ehemaligen Professor der Wirtschaftspädagogik aus St. Gallen. Man kann den Satz auch als Aufruf an die Bildungspolitik sehen, sich intensiver mit den aktuellen Konzepten der Lehrerbildung auseinanderzusetzen. Jede gute Schule ist auf Lehrerpersönlichkeiten angewiesen, die weit mehr sind als Ausführende von vorgegebenen Lernprogrammen. Diesem Anspruch gerecht zu werden, ist neben der Aufhebung der erwähnten Dauerbaustellen die grösste Herausforderung für die aktuelle Bildungspolitik.

Hanspeter Amstutz
 
 

11.06.2024

Französisch nicht mehr als Pflichtfach an Basler Gymnasien?

Der Kanton Basel-Stadt plant ab dem Schuljahr 2027/28 den Gymnasiast*innen mehr Freiheiten in der Fremdsprachenwahl zu geben. So soll neu zwischen Französisch und Italienisch als Grundlagenfach auf der Sekundarstufe II gewählt werden können. Grund für diese Änderung ist die revidierte Verordnung über die gymnasiale Maturität, welche verlangt, dass die Schüler*innen als zweite Landesprache aus mindestens zwei Sprachen auswählen können. Ziel dieser Verordnung ist es, den prüfungsfreien Zugang zu allen Schweizer Universitäten mit der gymnasialen Matur langfristig sicherzustellen.

Aktuell wird von den Schüler*innen für die Fremdsprachen Englisch und Französisch ein Niveau B2/C1* zum Ende der Gymnasialzeit verlangt. Ein Level, welches einige Lernende nach mehr als zehn Jahren Französischunterricht überfordert. Nun soll genau dieses Niveau in nur vier Jahren Grundlagenfach auf Italienisch erreicht werden. Dies führt seit einiger Zeit zu hitzigen Debatten, wie realistisch dieses Level erreicht werden kann. Viele fürchten sich zudem vor einem allgemeinen Niveauverlust. Dies habe auch «bildungs- und staatspolitische Konsequenzen», so Grossrätin Brigitte Gysin (EVP) in ihrer Interpellation an die Regierung. So könnte es für Basler Maturandinnen und Maturanden schwieriger werden an Westschweizer Universitäten aufgenommen zu werden oder eine Stelle beim Bund zu erhalten.

In ihrer Interpellation weisst Gysin zudem darauf hin, dass dieser Beschluss nie öffentlich oder mit den betroffenen Fachschaften besprochen worden sei. Ausserdem werde unter der neuen Regelung Französisch «nur noch» als wählbares Grundlagenfach bestehen. Im Gegensatz dazu wäre Italienisch «nicht nur» eine wählbares Grundlagenfach, sondern – wie bereits heute schon – ein Schwerpunktfach. Befürchtet wird, dass Französisch deutlich an Bedeutung verliert, weil nur noch weniger Lernende Französisch am Gymnasium wählen werden.

Gysin stellt konkrete Fragen an die Regierung

Gysin reichte im Mai 2024 eine Interpellation mit den folgenden Fragen an die Regierung ein:

  1. Warum weicht der Regierungsrat von der bisherigen Haltung zu Französisch ab und ist dazu bereit, Französisch als die zweithäufigste gesprochene Landessprache respektive die Sprache unserer französischen Nachbarn zu schwächen?
  2. Wie soll die Qualität und Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturität sichergestellt werden, wenn es möglich ist, eine Maturprüfung ohne genügende Kenntnisse in einer zweiten Landessprache (d.h. nicht auf Niveau B2/C1) abzulegen?
  3. Ist mit einem Basler Maturzeugnis, das lediglich Grundkenntnisse in der zweiten und dritten Landessprache bescheinigt, der direkte Universitätszugang auch an führenden Universitäten wie Genf (Internationale Beziehungen) und Lausanne (EPFL) garantiert?
  4. Wie soll der Nachwuchs an fachlich qualifizierten Französisch- und Italienischlehrpersonen für alle Schulstufen gewährleistet werden, wenn das Niveau B2/C1 an der Maturität nicht mehr erreicht wird?
  5. Wie sollen anspruchsvolle Stellen beim Bund, in der Politik und Diplomatie sowie in internationalen Organisationen und national aufgestellten Firmen besetzt werden, wenn die Kandidat:innen ungenügende Französischkenntnisse mitbringen?
  6. Wie wird begründet, dass Italienisch und Französisch nicht behandelt werden, indem Italienisch im Unterschied zu Französisch zusätzlich als Schwerpunktfach gewählt werden kann? Weshalb ist in Basel-Stadt im Gegensatz zu anderen Kantonen, die die Wählbarkeit zwischen Französisch und Italienisch an den Gymnasien eingeführt haben, kein Schwerpunktfach Französisch geplant?

Mehrere Kantone setzen die revidierte Maturitätsverordnung nicht vollständig um

Nicht in allen Kantonen wird die revidierte Verordnung derart exakt und wortwörtlich umgesetzt wie es der Kanton Basel-Stadt tun will. So bleibt im Kanton Solothurn Französisch als obligatorisches Grundlagenfach weiterhin bestehen. Italienisch kann nur als Zusatzfach gewählt werden. Im Kanton Basel-Landschaft ist die Umsetzung noch unklar. Bis anhin hatten sich die beiden Basel, Solothurn und weitere Kantone aufgrund der Grenznähe zum französischsprachigen Raum zusammen mit den zweisprachigen Kantonen für eine Sonderregelung entschieden. Diese sah die Fortsetzung des Französischunterrichts bis zur Matur vor.

Klar ist, dass der Französischunterricht weiter heftig diskutiert werden wird und allfällige Varianten geprüft werden sollten. Wichtig für die Zukunft wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Erziehungsdepartement und den betroffenen Fachschaften, um eine möglichst sinnvolle Lösung für das Fach Französisch zu finden.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel

*Gemäss dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER):
B2-Niveau: Schüler*in kann sich zu vielen Themen spontan und klar ausdrücken
C1-Niveau: Schüler*in kann sich fliessend und praktisch fehlerfrei ausdrücken

 

 
10.06.2024 - SonntagsZeitung

Sternchen und Farben statt 1 bis 6

Testlabor Klassenzimmer: Abschaffung der Noten, Integration schwieriger Kinder und Frühfranzösisch

Die Bildungsreformer landauf, landab planen die Schule der Zukunft. Dabei sind die grossen Reformen der letzten Jahre noch nicht verdaut. Manche dieser Neuerungen wurden in Volksabstimmungen bestätigt, andere von der Bildungsverwaltung und der Politik von oben verordnet. Alle haben das gleiche Ziel: die Verbesserung des Unterrichts. Aber wirklich gemeinsam ist bei sämtlichen dieser grossen Reformen vor allem eines: Sie sind stark umstritten. 

Keine Noten mehr: Die Suche nach dem richtigen Bewertungs-System

Aktuell dreht sich eine neue Debatte um die Abschaffung der Noten. Die «Starke Schule beider Basel», ein Verein von Lehrpersonen und Eltern, hat dazu in den beiden Halbkantonen eine Umfrage durchgeführt, an der 666 Lehrpersonen, Mütter, Väter und Bildungsinteressierte teilgenommen haben. Das Ergebnis, das diese Woche publiziert wurde: Nur knapp ein Fünftel der Befragten will die Noten an den Volksschulen streichen. 

Lesen Sie den vollständigen Artikel im Archiv.
 


 
09.06.2024

Pilotprojekt Schule ohne Smartphone

Zwei von Landrat Florian Spiegel eingereichte bildungspolitische Vorstösse werden am kommenden Donnerstag im Parlament behandelt. Beim ersten Vorstoss verlangt er, dass ein Pilotprojekt einer Smartphone freien Schule gestartet wird. Hier sollen die Mobiltelefone mindestens während des Unterrichts und maximal zwischen Schulbeginn und Schulende nicht erlaubt sein.

Der zweite Vorstoss betrifft die Fremdsprachenklassen: Die Schüler/-innen, die in eine Fremdsprachenklasse eingeteilt werden, müssen diese in der Regel nach nur einem Jahr verlassen. Sie werden in eine Regelklasse eingeteilt, unabhängig von ihrem Sprachniveau. Florian Spiegels Vorschlag ist, nach einem Jahr eine Prüfung durchzuführen und die Schüler/-innen basierend auf diesem Ergebnis einzuteilen.

Charlotte Höhmann
Sekretariat Starke Schule beider Basel
 
 
29.05.2024

AVS präzisiert Aussage betreffend Einsatz von Zivis an Schulen

Aufgrund des Lehrpersonenmangels und der Bürokratisierung fehlt den Lehrpersonen die Zeit für eine fundierte Vorbereitung ihrer Unterrichtslektionen. Die Pressesprecherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat diesbezüglich Ende 2023 verkündet, dass zukünftig Zivildienstleistende auch für «pädagogisch anspruchsvollere» Aufgaben eingesetzt und die Lehrpersonen damit entlastet werden sollen. Diese Aussage wurde nun vom Amt für Volksschulen (AVS) präzisiert.

Im Rahmen eines Pilotprojekts möchte die BKSD Zivildienstleistende auch an den Sekundarschulen einsetzen. In einem Gespräch mit der BaZ hat die Pressesprecherin Fabienne Romanens damals die Aussage gemacht, dass Zivildienstleistende auch für «pädagogisch anspruchsvollere Aufgaben» eingesetzt werden sollen. Diese Aussage wurde auch von der Starken Schule beider Basel (SSbB) in einem Artikel aufgenommen (siehe hier).

Auf Anfrage der SSbB betont das AVS nun, dass die Zivis zwar «vielfältig einsetzbar» wären, «beispielsweise in administrativen oder organisatorischen Bereichen», und sie «auch Assistenzaufgaben im Unterricht» leisten könnten. Jedoch sollen sie keine anspruchsvollen Aufgaben im pädagogischen Bereich übernehmen, dies bleibt weiterhin das Kerngeschäft der dafür ausgebildeten Lehrpersonen.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel

 
 

27.05.2024

Entscheidend ist Fairness bei der Notengebung

Zeugnisnoten bilden den Leistungsstand der Schüler im Rahmen einer Lerngemeinschaft ab und haben an den Übergängen eine selektive Funktion. Es gilt deshalb, die Notengebung möglichst fair zu gestalten. Noten sollen anspornen, indem sie auch das Engagement der Lernenden belohnen.

Leistungsbereite Schüler mit durchschnittlicher Begabung sollen in allen Fächern mit guten Noten rechnen können. Werden Prüfungen fair in Bezug auf das vorangegangene Training gestaltet, bieten sie die Chance für einen gesunden Wettbewerbsgeist in den Klassen. Gleichzeitig gilt es chronisch schlechte Noten zu vermeiden und jeder Entmutigung der Kinder entgegenzuwirken.

Wenn Prüfungen so konzipiert sind, dass sie neben schwierigeren auch eine genügende Anzahl an Aufgaben mit Grundanforderungen enthalten, werden ungenügende Noten zur Ausnahme. Daneben können regelmässige Schülergespräche über persönliche Leistungsziele mithelfen, die Lernmotivation hochzuhalten. Leider erschwert das überladene Bildungsprogramm des Lehrplans, dass den Schülern im Bereich der Grundanforderungen ausreichend Übungszeit zur Verfügung steht. Wo zu vieles aufs Mal gelernt werden muss, geht die Konzentration aufs Wesentliche verloren. Diesen Missstand zu korrigieren ist weit wichtiger als ein Umkrempeln des Beurteilungssystems.

Hanspeter Amstutz
Fehraltorf

 

23.05.2024

Die Ehrlichkeit der Noten

Um den Schülerinnen und Schülern (SuS) das Scheitern zu ersparen, sollen Schulnoten abgeschafft werden. Insbesondere sollen die SuS vor Negativerlebnissen verschont bleiben. Und: Den Lehrpersonen wird erspart, dass sie den SuS schlechte Noten schreiben und sich mit ihnen auseinandersetzen müssen. Das Scheitern gehört zu den existenziellen Erfahrungen im Leben. Den SuS ist deshalb kein Gefallen getan, wenn man ihnen jegliche negativen Erfahrungen ersparen will – dies entspricht nicht der Realität. Die Schule hat zur Aufgabe, die SuS zu lebenstauglichen Menschen zu befähigen, die auch Widerstände meistern können. Gute Noten vermögen zu weiteren guten Leistungen anzuspornen. Die Gesellschaft und die Wirtschaft brauchen Leute, die Leistung erbringen wollen und können, dies zum Wohle eines prosperierenden Landes!

Und um bei der Ehrlichkeit zu verweilen: Eine Farbgebung respektive Berichte sollen die Notengebung ersetzen. Dabei sollen aber hinter der Farbpalette dennoch Noten das Bild konkretisieren. Auf Umwegen also führt der Weg aber trotzdem nicht total an der Realität vorbei – schlussendlich misst sich das Leben eben doch an ihr! SuS durch Schöntun durch die Schulzeit schummeln? Das ganz Normale sollte wieder normal werden. Weil die SuS uns das wert sind.

Anita Biedert
Landrätin SVP

 

22.05.2024

Noten abschaffen – eine gute Idee?

Die nächste Reformbombe ist gezündet: Der Verband schweizerischer Schulleiterinnen und Schulleiter unter der Führung von Thomas Minder und der LCH unter der Leitung von Dagmar Rösler plädieren für die Abschaffung der Noten zumindest in der Primarschule bis und mit sechstem Schuljahr – eine Ausweitung dieser Forderung auf die gesamte obligatorische Schulzeit ist nicht ausgeschlossen und meines Wissens auch schon angedacht. Ist das eine gute Idee? Der folgende Artikel versucht einzuordnen.

Sollte mich jemand fragen, welche Konstante ich dem schweizerischen Schulsystem zuordnen würde für den Zeitraum der letzten dreissig Jahre, meine Antwort käme wie aus der Pistole geschossen: Der permanente Reformdruck. Nun also die nächste Reform. Noten sind nicht mehr zeitgemäss, entbehren jeglicher differenzierter Rückmeldung, demotivieren und sind auch in keinster Art und Weise objektiv trotz Verrechnungsmöglichkeit. Also weg damit. Als Ersatz fungieren sodann Lernberichte, Gespräche und ggf. Prädikate.

Sind Noten richtig?

Die Notengebung ist eine Konstante in unserer Volksschule. Sie bildet in Relation zu einer Skala den Leistungsstand eines Schülers, einer Schülerin in der kürzest möglichen Form ab. Deswegen ist eine Note aber nicht zwingend objektiv, da das Erteilen der Note durch Lehrpersonen erfolgt und damit subjektiven Bewertungskriterien unterliegt. Auch differenziert ist eine Note nicht als Rückmeldung. «4» heisst «genügend». Aber was genügt denn? Da müsste der Anforderungskatalog der Bewertung offengelegt werden. 6 ist nicht gleich 6 – deshalb setzen viele Firmen bei Bewerbungen von Jugendlichen mittlerweile auf eigene Checks.

Dennoch ist das Handhaben von Bewertungsereignissen mit Noten m. E. transparenter und durch Summierung und Gewichtung einschätzbarer als ein Lernbericht. Wie etwa will eine Schulleitung das Rekurswesen organisieren, wenn Eltern gegen gewisse Formulierungen in Lernberichten vorgehen?

Motivation?

Motivation oder Demotivation geschieht nicht durch Noten. Klar ist es nicht erbauend, viermal eine Drei zurückzuerhalten in einem Fach. Die Rückmeldung einer Leistung muss m. E. immer gekoppelt sein an die Gesprächsbereitschaft der Lehrperson und könnte einmal im Semester seitens der die Leistungen zusammenfassenden Klassenlehrperson auch mit einem Bericht versehen sein. Diese Zusatzarbeit müsste aber zwingend ressourciert werden. Das eine tun und das andere nicht lassen.

Wer liest Lernberichte?

Ausführlichere Lernberichte einmal pro Schuljahr könnten tatsächlich hilfreich sein. Ich will aber den HR-Beauftragen sehen, der bei Bewerbungen von Lehrstellensuchenden gut und gerne 50 Lernberichte durchliest und sie zueinander in Relation setzt.

Mit Argusaugen gelesen werden die Lernberichte ggf. von ambitionierten Eltern, eher weniger von Schülerinnen und Schülern… Wenn darin Formulierungen enthalten sind, die ggf. abwertend oder auch nur bewertend daherkommen, entsteht zumindest Diskussionsbedarf. Im Gespräch kann dann ebenso gut auch ein Anwalt mit von der Partie sein. Wer also meint, unangenehmen Auseinandersetzungen entfliehen zu können mittels Lernberichten, wird das blaue Wunder erleben, es sei denn, es wird nur noch schöngeredet. Ob das das berühmte Ei des Kolumbus wäre, bleibe dahingestellt. Dienlich ist so ein Ansatz m. E. eher nicht.

Daniel Vuilliomenet
ehemaliger Sekundarlehrer

 

16.05.2024

Ursachen des Leistungsabbaus eruieren

Aufgrund der ernüchternden Ergebnisse der Pisa-Studie 2022, die aufzeigten, dass Leistungen der Schulabgänger/-innen in den Fächern Deutsch und Mathematik kontinuierlich sinken, reichte Landrätin Anita Biedert (SVP) ein Vorstoss zum stetigen Bildungsabbau ein, welcher der Landrat heute behandelte.

Im Postulat wird der Regierungsrat gebeten, eine Umfrage bei den Lehrpersonen aller Stufen zu dieser Thematik durchzuführen und darüber zu berichten. Zudem wird die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) aufgefordert zu prüfen, wie der Einsatz von digitalen Geräten an der Volksschule reduziert werden könnte.

BKSD will keine vorzeitige Diskussion

Der Regierungsrat lehnte das Postulat ab mit der Begründung, dass der Zeitpunkt dafür ein verfrühter sei. Der Regierungsrat erachtet es wohl als wichtig, dass die Stärkung der Grundkompetenzen der Schüler/-innen stärker ins Zentrum gerückt werden. Deshalb sollen mit dem Massnahmenpaket «Zukunft Volksschule» die Schulen betreffend den Bildungsauftrag unterstützt werden. Nun will der Regierungsrat in den Jahren 2026/2027 eine Standortbestimmung machen. Die Digitalisierung wird ein Bestandteil davon sein. Grund für die ablehnende Haltung dem Postulat gegenüber.

Landrat lehnt Vorstoss ab

Ich hielt am Postulat fest mit der Begründung, dass die zunehmende Digitalisierung im Elternhaus und in der Schule ein grosses Problem sei, deshalb gerade die nordischen Länder gar auf einen digitalen Unterricht zugunsten von Büchern verzichten. Fehler, die in der Vergangenheit zu spät korrigiert worden seien – als Beispiel diene die Passepartout-Lehrmittel, bei welchen nach Gehör geschrieben werden durfte – sollten nicht wieder begangen werden. Eine frühe Korrektur und Weichenstellung sei für alle Schüler/-innen nur von Vorteil. Das Postulat wurde aber schliesslich mit 16 Ja- zu 63 Nein-Stimmen abgelehnt.

Anita Biedert
Landrätin und Mitglied Starke Schule beider Basel
 
 

15.05.2024

Vorstoss verlangt Kündigung des Universitätsvertrags

Die Universität Basel ist für die Wirtschaftsregion Nordwestschweiz essentiell, da sie gut ausgebildete Arbeitskräfte bereitstellt und die regionale und nationale Reputation als Bildungs-, Wissenschafts- und Innovationsstandort stärkt. Seit 2007 besteht ein Vertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, der 2022 überarbeitet wurde, um ein neues Finanzierungsmodell einzuführen. Ein im März eingereichter parlamentarischer Vorstoss fordert nun die Kündigung dieses Vertrags.

Die beiden Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind sehr wichtige Geldgeber der Universität Basel, aber längst nicht die einzigen. Im Jahr 2022 hat sich der Landkanton mit 164.7 Millionen Franken, der Stadtkanton mit 171.7 Millionen Franken beteiligt, was rund 44.7% der finanziellen Beiträge entspricht. Die übrigen Gelder kommen vom Bund, von anderen Kantonen via IUV-Beiträge und von Drittmitteln, wie beispielsweise Projektbeiträgen, Semestergebühren und weiteren Erträgen.

Die IUV (Interkantonale Universitätsvereinbarung) stellt sicher, dass die zahlungspflichtigen Kantone den Hochschulträgerkantonen für ihre Studierenden Beiträge an die Studiumskosten leisten. Damit wird der gleichberechtigte interkantonale Zugang zu den universitären Hochschulen sowie die Freizügigkeit der Studierenden gewährleistet.

Motion fordert den Austritt aus dem Universitätsvertrag

In einem parlamentarischen Vorstoss der SVP-Fraktion wird vom Regierungsrat gefordert, den Staatsvertag mit dem Kanton Basel-Stadt zu künden und die Universitätskosten des Kantons Basel-Landschaft künftig gemäss IUV abzurechnen. Dies wird u.a. damit begründet, dass der Kanton Basel-Landschaft jährlich hohe Ausgaben für die Finanzierung der Hochschule hat und der Nachbarskanton Basel-Stadt gleichzeitig finanziell stark davon profitiert. Im Gegensatz zu anderen Kantonen, die sich nach der interkantonalen Vereinbarung richten, leistet der Landkanton verhältnismässig hohe Beiträge, was unweigerlich zu Sparmassnahmen in anderen Bereichen führt. Ausserdem wurde der Landkanton trotz der hohen Beiträge seit vielen Jahren nicht als Universitätskanton anerkannt und hat bis heute keine eigene Fakultät erhalten.

Baselbieter Regierung lehnt Austritt klar ab

Die Stellungnahme der Regierung erläutert, dass im Jahr 2021 neue Universitätsstandorte im Baselland eröffnet wurden, darunter das Departement für Sport, Bewegung und Gesundheit in Münchenstein und das Departement of Biomedical Engineering in Allschwil. Des Weiteren sind Planungen für den Neubau der Wirtschaftswissenschaftlichen und Juristischen Fakultät in Münchenstein im Gange, mit einer Realisierung in den nächsten 3-6 Jahren.

Der aktuelle Spardruck des Kantons Basel-Landschaft, welcher als Hauptbegründung für den Austritt aus dem Universitätsvertrag dient, und der damit verbundene grosse Handlungsbedarf sei der Regierung bewusst. Aus diesem Grund wurden mit der Finanzstrategie 2025-2028 bereits Entlastungsmassnahmen eingeleitet. Eine Kündigung des Universitätsvertrags zieht die Regierung deshalb nicht in Betracht. Gemäss Schreiben der Bildungsdirektion sind die beiden Kantone in stetigem Austausch und suchen aufgrund der unterschiedlichen Finanzlagen gemeinsam nach einer Lösung. Oberstes Ziel beider Kantone sei es, eine zukunftsfähige Finanzierung der Universität zu etablieren, die für beide Kantone tragbar ist.

Auch die Starke Schule beider Basel (SSbB) sieht in der Forderung der Motion keine Vorteile. Die gemeinsame Trägerschaft der Kantone ist wichtig, damit sich die Universität weiterentwickeln kann. Zudem profitiert auch das Baselbiet vom Universitätsstandort, da viele an der Universität Basel ausgebildete und hochqualifizierte Arbeitskräfte in Baselland wohnen und im Landkanton Steuern bezahlen.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel

 

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