10.04.2022
Erziehungsdepartement verpasst den Lehrpersonen einen Maulkorb
Nicht schlecht gestaunt hat das Sekretariat der Starken Schule beider Basel (SSbB) beim Lesen der täglichen Mails. Zugespielt wurde der SSbB eine vom 23. November 2021 datierte und vom Leiter der Volksschule Basel-Stadt unterschriebene «Weisung Medienkontakte» des Erziehungsdepartements (ED), in welchem den Lehrpersonen und Mitgliedern der Schulleitungen ein regelrechter Maulkorb betreffend Schulfragen verpasst wurde.
«Lehr- und Fachpersonen dürfen Medienvertretungen (Presse, Radio, Fernsehen) keine Auskunft zu Schulfragen geben», heisst es im Schreiben. Stattdessen müssen sie fragende Journalistinnen und Journalisten an die Stufenleitung oder den Volksschulleiter verweisen. Auf Nachfrage seitens der SSbB sei jene Weisung keine Neuerung, sondern bestehe schon lange.
Will eine Journalistin beispielsweise bei Lehrpersonen, welche mit ihren Klassen in Lernlandschaften auf der Sekundarstufe 1 arbeiten, ein Stimmungsbild einholen, so dürfen die Pädagoginnen und Pädagogen keine Auskunft erteilen. Auch die Befragung von Schulleitungsmitgliedern über deren Arbeitsbelastung wird untersagt. Selbst bei «unproblematischen» Themen müssen sogar Schulleitungen Medienkontakte zuvor absegnen lassen. Wähnt sich die Volksschulleitung gänzlich von Kritikern umgeben? Zu Recht?
Eingeschüchterte Lehrpersonen und Schulleitungsmitglieder
Dem Einbunkern des ED in die absolute Kommunikations- und Deutungshoheit gegenüber den Medien liegen wohl weniger pädagogische Auseinandersetzungen zugrunde, sondern eher eine Angstkultur und ein grundlegendes Misstrauensverhältnis zwischen der Behörde und dem Lehrpersonal. Wer es nötig hat, seinen Lehrer/-innen derart Mund und Meinungsfreiheit zu verbieten und sie einzuschüchtern, hat bereits verloren. Repressalien dieser Grössenordnung zeugen von einer tief liegenden Unsicherheit des ED, wird offensichtlich seitens Behörde von vornherein damit gerechnet, dass Auskünfte des Lehrpersonals wenig schmeichelhaft ausfallen. Befürchtet man ein Aufdecken dessen, was lieber unter dem Deckel gehalten werden soll? Dass Lehrpersonen gegenüber der Presse durchaus auch Positives über das städtische Schulsystem berichten könnten, scheint der Volksschulleitung gar nicht in den Sinn gekommen zu sein.
Leserbriefe zu Schulfragen sind erlaubt
Auf Nachfrage der SSbB räumt das Volksschulamt ein, dass «kritische Wortmeldungen» (d.h. Leserbriefe) «in einer Tageszeitung möglich» seien. Dies ist bemerkungswert, hat doch alt Regierungsrat Eymann kurz vor seiner Demission vier Lehrpersonen, welche der Basler Zeitung einen gemeinsamen kritischen Leserbrief zu Schulfragen eingereicht haben, vorgeladen und zurechtgewiesen. Auch gegenüber Organisationen wie dem VPOD, der Freiwilligen Schulsynode oder der SSbB dürfe Auskunft in Schulfragen gegeben werden, bestätigt das ED. Weiterhin scheint es das Volksschulamt jedoch als problematisch zu erachten, wenn das Lehrpersonal Fragen von Journalistinnen und Journalisten in Schulangelegenheiten beantwortet.
Trotz teilweiser Kehrtwende des Volksschulamts gegenüber der SSbB bezüglich Leserbriefe verbleibt das dumpfe Gefühl, das ED sei von einer Angst beseelt, Lehrpersonen könnten gegenüber Medienschaffenden Zustände an die Öffentlichkeit tragen, welche das ED unvorteilhaft aussehen liesse. Nur so lässt sich die Schärfe der Weisung erklären.
Bildungsdirektion im Landkanton hat eine weitaus liberalere Haltung
Dass es auch anders geht, zeigt die Bildungsdirektion des Kantons Basel-Landschaft: Regierungsrätin Monica Gschwind gewichtet die persönliche Meinungsfreiheit hoch ein und lässt diese umfassend zu. Kritik wird als Ansporn genommen, tagtäglich die Schulen zu verbessern und am Bildungssystem konstruktiv zu arbeiten.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel
[Das Schreiben «Weisung Medienkontakte» des ED Basel vom 23. November 2021 können Sie in einer guten Qualität hier herunterladen]