Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Dienstag, April 16, 2024

    Vermietung von Schulräumen an private Vereine

    Trotz Mangel an Arbeitsplätzen und Materialräumen werden in zahlreichen Basler Schulhäusern Räumlichkeiten an private Vereine vermietet. Die Bedingungen für diese Vermietungen sind oftmals nicht klar geregelt. Grossrätin Heidi Mück (BastA) stellt dazu eine schriftiliche Anfrage an den Regierungsrat. (lh)

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  • Sonntag, April 14, 2024

    Vorstoss fordert Anpassung der Schule an die Wirtschaft

    Der Vorstoss «Bildungspolitik enger an die Wirtschaft anbinden», von Landrat Marc Scherrer verlangt die Prüfung der Möglichkeiten, wie die Bildungspolitik stärker den Bedürfnissen der Wirtschat ausgerichtet werden kann. Der Mangel an Ausbildungsinstitutionen und Ausbildungskräften sei ein grosses Problem. (ch)

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  • Samstag, April 13, 2024

    Woche der Berufsbildung findet in der ganzen Schweiz statt

    Berufsleute stellen Ihre Arbeit in Form von Betriebsführungen, Schnupperangeboten, Radiointerviews oder Livestreams vor. Die Woche vom 13.-17. Mai ermöglicht den jungen Menschen einen Einblick in die Berufswelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    «Medien und Informatik» nun auch in Basel-Stadt

    Im Kanton Basel-Stadt gib es an der Sekundarstufe 1 ab nächstem Schuljahr neu das Fach «Medien und Informatik». Bis anhin wurde ein Teil des Informatikstoffs in den Fächern Mathematik und Deutsch behandelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    Soll Baselland den Univertrag künden?

    Obwohl der Kanton Basel-Landschaft seit vielen Jahren grosse Beträge an die Universität Basel bezahlt, wird er weder als Universitätskanton anerkannt noch hat er eine eigene Fakultät erhalten. Ein Landrat fordert nun den Austritt aus dem Univertrag. (ai)

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  • Sonntag, März 10, 2024

    Lehrkräfte Apéro mit Mustafa Atici

    Mustafa Atici wird mit grosser Wahrscheinlichkeit das Erziehungsdepartement vom aktuellen Bildungsdirektor Cramer übernehmen. Deshalb lädt er interessierte Lehrpersonen des Kantons Basel-Stadt zu einem Apéro ein, um sich über wichtige Bildungsthemen auszutauschen. (ch)

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11.05.2022

Wissenswertes über die Obhutspflicht von Lehrpersonen

Lehrpersonen, die ihre Obhutspflicht während der Schulzeit gegenüber den Schüler/-innen nicht einhalten, können in verschiedener Hinsicht haftbar gemacht werden. Folgen können personalrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen sein. Folgend zusammengefasst die wichtigsten Informationen.

Die Verantwortung über das Wohlergehen von Schüler/-innen liegt jeweils bei den Lehrpersonen, die eine sogenannte Obhutspflicht während der Schulzeit haben. Diese leitet sich aus dem gesetzlichen Bildungsauftrag ab. Die Pflicht der Lehrpersonen ist es, Schüler/-innen vor Gefahren zu schützen, damit diese physisch und psychisch unversehrt bleiben. Das Ausmass und die Intensität der Obhutspflicht hängt vom Alter, dem Entwicklungsstand und dem Charakter der Kinder ab, aber auch vom Gefahrenpotential, welches nicht in jedem Fach (oder in jeder Situation) gleich ist.

Wenn eine Sorgfaltspflichtverletzung eintritt, kann eine Lehrperson haftbar gemacht werden. Allerdings ist nicht eindeutig definiert, wann so eine Verletzung eintritt. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, weshalb das Ausmass der Verantwortlichkeit im Einzelfall beurteilt werden muss. Bei der Sorgfaltspflichtverletzung können im Rahmen eines Prozesses finanzielle Forderungen durch die Geschädigten die Folge sein oder auch personalrechtliche Konsequenzen eintreten.

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit

Bei der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit können Private den Ersatz des Schadens verlangen, welchen Lehrpersonen in Ausübung ihres Auftrages rechtswidrig verursacht haben. Es haftet primär jedoch nicht die Lehrperson, sondern der Schulträger, da die Forderung gegenüber dem Kanton oder der Gemeinde geltend gemacht werden muss. Selbst wenn die Lehrperson den Schaden schulhaft verursacht hat, übernimmt der Schulträger den verursachten Schaden. Bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Fehlverhalten der Lehrperson kann der Schulträger jedoch Regress nehmen und von der Lehrperson die Kosten zurückfordern. Wird das Fehlverhalten der Lehrperson nur als fahrlässig eingestuft, so ist in der Regel kein Regress möglich. Der Schulträger bleibt in diesem Fall auf den Kosten sitzen.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ist das widerrechtliche und schuldhafte Erfüllen eines Straftatbestandes des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Strafrechtlich können nur natürliche Personen verfolgt werden. In diesem Fall ist der Schulträger also nicht zur Verantwortung zu ziehen, sondern die Lehrperson selbst. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Übernahme der anfallenden Anwaltskosten durch den Schulträger. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Lehrperson ohne Vorsatz und aufgrund widerrechtlicher Anweisungen der vorgesetzten Stelle unbewusst ein strafrechtliches Vergehen begangen hat.

Personalrechtliche Verantwortlichkeit

Die Verletzung von Sorgfaltspflichten kann auch eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bedeuten, was wiederum auch zu personalrechtlichen Konsequenzen führen kann. Auch dies hängt von Schweregrad und Verschulden ab. Eine grobe personalrechtliche Verfehlung kann eine Kündigung zur Folge haben.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel