Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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  • Donnerstag, April 24, 2025

    konsumGLOBAL in den Unterricht integrieren

    Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)

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  • Dienstag, April 22, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Neue Schulanlage

    Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Vegane Mensa an der Universität Basel

    Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)

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05.07.2023

Willkür ist Tür und Tor geöffnet

Der Entscheid, in welches Leistungsniveau A (allgemeines Niveau), E (erweitertes Niveau) oder P (progymnasiales Niveau) der Sekundarschulen die Schulkinder nach Beendigung der sechsjährigen Primarschule eingeteilt werden, ist nicht immer einfach: Klare nachvollziehbare Richtlinien fehlen und nicht selten sind sich Klassenlehrperson und die erziehungsberechtigten Eltern nicht einig. Ärger und Frust sind in diesen Fällen programmiert.

Ein konkreter Fall ereignete sich an der Primarschule Frenke in Liestal. Trotz durchwegs guten Leistungen in den relevanten Fächern teilte eine Klassenlehrperson eine Schülerin ins tiefste Leistungsniveau A ein, begründet durch mangelnde Sozialkompetenz und einem von der Lehrperson prognostizierten Druck im höheren Leistungsniveau E. Ein Rekurs gegen diesen unverständlichen Entscheid ist unmöglich. Die Eltern können ihre Tochter einzig zu Aufnahmeprüfungen anmelden, die im Kanton Basel-Landschaft bekannterweise schwierig sind. Die von den Eltern durchgeführte aufsichtsrechtliche Beschwerde ist vom Schulrat abgewiesen worden.

Zuweisungsprozess lässt den Klassenlehrpersonen viel Macht

Im Laufe des ersten Semesters der sechsten Primarklasse findet jeweils ein Übertrittsgespräch statt, in welchem die Klassenlehrperson den erziehungsberechtigten Eltern einen Zuweisungsvorschlag unterbreitet. Ihre Empfehlung basiert gemäss der Verordnung über die Schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung, SGS 640.21) auf der Grundlage der Leistungsbeurteilung, der Gesamtbeurteilung, der allgemeinen Lerndiagnostik und der Selbsteinschätzung. Die Lehrperson ist aufgrund fehlender Massstäbe und Kriterien weitgehend frei, wie sie zum Übertrittsentscheid kommt. Die Noten, welche das Schulkind im Zeugnis erhält, müssen dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen. Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet. Akzeptieren die Eltern diese Zuweisungsempfehlung nicht, so haben die Eltern keine Rekursmöglichkeit. Sie können einzig das Kind zu einer Übertrittsprüfung anmelden.

Der Krux der Sache: Die Übertrittsprüfungen sind ausserordentlich schwierig. Die Prozentzahl derjenigen Schüler/-innen, die an diesen Prüfungen teilnehmen und die Punktzahl fürs höhere Leistungsniveau erfüllen, liegt durchschnittlich im einstelligen Prozentbereich, was die folgende Statistik des Amt für Volksschulen bestätigt.

Verständlich, dass die betroffenen Eltern unzufrieden sind. Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob die Prüfungen bewusst derart schwer angesetzt werden, um damit in erster Linie den Beförderungsentscheid der Klassenlehrpersonen zu bestätigen.

Haarsträubender Fall an der Primarschule Frenke

Eine Primarschülerin erhielt in den letzten drei Zeugnissen in den relevanten Fächern Mathematik, Deutsch und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft) durchwegs gute Noten zwischen 4.5 und 5.5. Auch in den restlichen Fächern (Französisch, Englisch, Sport, Technisches und Textiles Gestalten usw.) sind die mit Prädikaten formulierten Beurteilungen mehrheitlich gut oder sehr gut. Die Prädikate «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt» überwiegen deutlich. Obwohl diese Noten problemlos für das Leistungsniveau E ausreichen würden, verweigert die Klassenlehrperson die Zulassung fürs E-Niveau. Sie teilte diese Schülerin ins leistungsschwächste A-Niveau ein, mit der Begründung mangelnder Sozialkompetenz. Zudem habe sie das Gefühl, die Schülerin sei im E-Niveau überfordert. Sie sei einem zu grossen Leistungsdruck ausgesetzt, wie die Lehrperson es mündlich gegenüber den Eltern am Gespräch formulierte. Dass das Kind, dessen Wunsch das E-Niveau ist, aufgrund dieser fadenscheinigen Begründungen frustriert und traurig ist, ist verständlich.

Kaschiert hier allenfalls die Lehrperson ihre Unfähigkeit, leistungsgerechte Noten zu erteilen und korrigiert dies mit ihrer Weigerung, die Schulkinder in ein höheres Leistungsniveau zu empfehlen? Dieser Verdacht muss sich die Lehrperson und die Schulleitung, welche die Klassenlehrperson deckte, gefallen lassen.

Rechtlich regelkonform, pädagogisch und moralisch fragwürdig

Klassenlehrperson und Schulleitung handeln fragwürdig, wenn auch regelkonform, weil die Verordnung über die Schulische Laufbahn der Klassenlehrperson und der Schulleitung die Kompetenz erteilt, solche wichtigen Entscheidungen eigenständig und ohne nachprüfbare Fakten zu fällen. Folglich muss man auch das System kritisieren, welches in diesem Fall versagt.

In Baselland existiert keine gesetzliche Grundlage für eine Einteilung der Schüler/-innen anhand der Noten. Solche Gesetze oder Verordnungen sollten geschaffen werden, sodass Schüler/-innen mit guten Leistungsnote nicht in ein zu tiefes Niveau eingeteilt werden dürfen. Jedoch soll es weiterhin möglich sein, dass eine Lehrperson Schüler/-innen mit vermeintlich zu tiefen Noten, aber Potential für ein höheres Niveau diese auch dort einteilen kann.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel