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News
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Donnerstag, Juli 03, 2025
Im März 2025 ging im Kanton St. Gallen eine Motion im Kantonsrat ein, die den Fokus auf Grundkompetenzen und somit Französischunterricht erst ab der Oberstufe fordert. Die Motion wurde von allen Fraktionen unterstützt. (lbu)
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Montag, Juni 30, 2025
Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)
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Samstag, Juni 28, 2025
Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)
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Donnerstag, Juni 26, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)
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Dienstag, Juni 24, 2025
An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)
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Samstag, Juni 21, 2025
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)
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31.07.2023
Vorstoss im Landrat betreffend Übertritt Prim-Sek
Beim Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule gibt es keine Richtlinien, die bestimmen, ab welchem Notenschnitt die Schüler/-innen in das erweiterte Leistungsniveau E resp. das progymnasiale Niveau P eingeteilt werden. Somit können Lehrpersonen willkürliche Entscheidungen treffen, gegen welche rechtlich nicht vorgegangen werden kann.
Landrätin Anita Biedert wird in der ersten Landratssitzung nach den Sommerferien den folgenden Vorstoss einreichen, der in Zusammenarbeit zwischen der Starken Schule beider Basel (SSbB) und der Landrätin entstanden ist. Gefordert werden klare Übertrittsregelungen für angehende Sekundarschüler/-innen.
«An der Primarschule Frenke erhielt eine Primarschülerin in den letzten drei Zeugnissen (4., 5. und 6. Primarstufe) in den relevanten Fächern Mathematik, Deutsch und NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft) durchwegs Noten zwischen 4.5 und 5.5. In den Fächern Französisch, Englisch, Sport, Technisches und Textiles Gestalten überwiegen die mit Prädikaten formulierten Beurteilungen «Erweiterte Anforderungen erfüllt» und «Hohe Anforderungen erfüllt». Obwohl diese Noten respektive Prädikate problemlos für das Leistungsniveau E ausreichen würden, verweigerte die Klassenlehrperson die Empfehlung fürs E-Niveau. Aufgrund ihrer persönlichen Einschätzung teilte die Klassenlehrperson die Schülerin ins leistungsschwächste A-Niveau ein. Dies mit der Begründung einer mangelnden Sozialkompetenz sowie der Vermutung, dass die Schülerin einem möglicherweise zu grossen Leistungsdruck im Niveau E ausgesetzt sei.
Ein Rekurs gegen diesen auch für Fachpersonen unverständlichen Entscheid der Klassenlehrperson ist unmöglich, da dieser nur den Charakter einer nicht anfechtbaren Empfehlung hat. Den Eltern bleibt einzig die Möglichkeit, ihre Tochter zu einer Aufnahmeprüfung anzumelden. Diese ist bekannterweise im Kanton Basel-Landschaft überdurchschnittlich schwierig.
Die folgende vom Amt für Volksschulen zur Verfügung gestellte Statistik zeigt, dass nur eine einstellige Prozentzahl an Schüler/-innen mithilfe der Prüfung in das angestrebte Leistungsniveau befördert wird:

Es gibt deutliche Indizien, dass die Übertrittsprüfungen zu schwierig sind. Vor vielen Jahren, während der Amtszeit von alt RR Urs Wüthrich, absolvierten mehrere Pilotklassen diese Prüfungen ebenfalls mit erschreckenden Resultaten: Eine Mehrzahl der Schüler/-innen hätte laut dieser Prüfung in ein tieferes Niveau eingeteilt werden müssen.
Grundsätzlich stellen sich folgende Fragen:
- Inwiefern sind bei der Gesamtbeurteilung (dazu gehören die schulische Leistung, das Arbeits-/Lernverhalten, das Sozialverhalten, der Entwicklungsstand) persönliche Einschätzungen einer Klassenlehrperson der Primarstufe als Kriterien ausreichend, um trotz guter bis sehr guter Noten/Prädikate einer Schülerin/eines Schülers diese/n nicht in ein adäquates Leistungsniveau einzuteilen?
- Es zeigt sich im vorliegenden Fall eine Diskrepanz zwischen den Leistungen der Schülerin und der Einschätzung respektive des Vorschlags der Klassenlehrperson. Welche Bedeutung kommen den Leistungsauszeichnungen zu? Aufgrund welcher Kriterien beruht die Notengebung resp. die Beurteilung (Prädikate) der Schülerin?
Vorliegender Fall zeigt auf, dass der Entscheidungsbefugnis der Klassenlehrperson ein grosser Ermessensspielraum zukommt. Dies ist unbefriedigend und führt zu Unsicherheiten. Es fehlen klare Richtlinien für den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Die Schüler/-innen der Primarstufe müssen davon ausgehen können, dass ihre Beurteilungen in Bezug auf ihr Leistungsvermögen verlässliche sind, insbesondere hinsichtlich der Einteilung in die Sekundarstufe I.
Der Regierungsrat wird gebeten, klare Übertrittsregelungen von der Primar- in die Sekundarstufe I zu erarbeiten. Schüler/-innen der Primarstufe, welche in den Zeugnissen fachlich gute bis sehr gute Leistungsbeurteilungen (Noten/Prädikate) erhalten, müssen das Recht haben, ohne das Absolvieren einer Übertrittsprüfung in das entsprechende Leistungsniveau eingeteilt zu werden.»
Die SSbB befürwortet die Einreichung und ein zügiges Umsetzen dieses Vorstosses. Zum Wohl der Schüler/-innen soll die Entscheidungskompetenz der Klassenlehrpersonen reduziert und klare Übertrittsrichtlinien geschaffen werden.
Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel