Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Chancengleichheit durch Integration, mehr Illusion als Realität

Wäre Chancengerechtigkeit mehr als eine Illusion, gäbe es weder Millionenerben noch Menschen, die unsere öffentlichen Toiletten zum Minimallohn reinigen. Wer die auf Chancengerechtigkeit basierende Integration fordert im Wissen, dass sie nicht finanzierbar ist und immer teurer wird, outet seine Nähe zu Ideologien. Eine solche ist die schulische Integration ohne Selektion. Die gescheiterte Basler Orientierungsschule lässt grüssen. Diese war integrativ und kannte keine Noten. Zweifel ist im Falle der sog. «Erziehungswissenschaften» nötig. Denn aus dieser Ecke kommen «Studien», die nicht nur der Integration, sondern sogar dem Frühfranzösischunterricht Erfolg bescheinigen. Solche der Realität widersprechenden Gefälligkeitsstudien sind wertlos. Deshalb der Aufruf an alle Theoretiker und Ideologen: Kommen Sie an die Schulen und unterrichten Sie. Dann haben sie nicht nur eine Meinung zur Schule, sondern eine Ahnung davon. Sie werden dann verstehen, warum am Ende der Volksschule 25% der Schüler die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nicht beherrschen: wegen der Integration verhaltensauffälliger Schüler, die alle andern stören. Damit die Integration auch nur ansatzweise funktionieren würde, bräuchte es etwa zweimal mehr Lehrkräfte. Doch wir finden bereits heute kaum genug. Warum investieren wir zig Millionen in die Integration zugunsten der Schwächsten, aber keine einzige in die Förderung der Stärksten? Ist dies nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit?

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 

News

  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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  • Freitag, Juli 25, 2025

    Website der Starken Schule beider Basel frequentiert

    Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)

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25.07.2024

«Vier-Augen-Prinzip» beim Übertritt in die Sekundarschule

In der schulischen Laufbahnverordnung sind die Leistungsbeurteilungen, die Promotion sowie der Übertritt der Schüler*innen von einer in die nächste Schulstufe geregelt. Ende Mai wurden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verschiedene Änderungen betreffend Primarstufe verabschiedet, welche per 1. August 2024 in Kraft treten.

Lernbericht statt Zeugnis am Ende der 1. Klasse

Bisher erhielten die Schüler*innen am Ende der ersten Primarklasse ein Zeugnis mit Prädikaten. Künftig wird das erste Schuljahr mit einem ressourcenorientierten Lernbericht abgeschlossen, wodurch ein Nichtbestehen weitgehend vermieden wird. Sollte es bis Ende der zweiten Klasse ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Erreichens der Grundanforderungen in Deutsch und Mathematik geben, wird am Ende der ersten Klasse ein zusätzliches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten geführt und gegebenenfalls Massnahmen zur Speziellen Förderung in Betracht gezogen. Zudem können die Erziehungsberechtigten eine freiwillige Wiederholung der ersten Klasse oder den Übertritt in die Einführungsklasse beantragen.

Klare Regelungen für den Übertritt in die Sekundarstufe 1

Bis anhin lag die Entscheidung über die Niveaueinteilung beim Übertritt in die Sekundarschule allein bei der jeweiligen Klassenlehrperson. Wenn die Erziehungsberechtigten mit dem Zuweisungsvorschlag nicht einverstanden waren, blieb die Übertrittsprüfung mit ihrer geringen Bestehensquote die einzige Möglichkeit, das Kind in ein anderes Niveau umzuteilen.

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat vor rund einem Jahr eine breit angelegte Umfrage zu den Übertrittsverfahren durchgeführt und alternative Verfahren zur Diskussion gestellt. Daraufhin hat Landrätin Anita Biedert in Zusammenarbeit mit der SSbB einen parlamentarischen Vorstoss eingereicht, der klare Übertrittsregelungen für angehende Sekundarschüler*innen fordert. Nach Annahme des Vorstosses durch den Landrat wurde dieser Punkt in der Laufbahnverordnung angepasst.

Künftig muss die Klassenlehrperson ihren Zuweisungsvorschlag schriftlich begründen und von der Schulleitung genehmigen lassen, wenn Schüler*innen trotz guter oder sehr guter Leistungen in ein niedrigeres Niveau eingeteilt werden, als dies gemäss dem Notenschnitt zu erwarten gewesen wäre. Die Schulleitung kann den Vorschlag zur erneuten Beurteilung an die Klassenlehrperson zurückweisen. Faktisch bedeutet dies, dass Lehrpersonen ihren eigenen Entscheid der Niveaueinteilung überprüfen und korrigieren müssen, wenn dieser von der Schulleitung nicht genehmigt wird.

Die SSbB begrüsst diese neue Regelung im Umgang mit der Niveaueinteilung A (allgemeines Niveau), E (erweitertes Niveau) und P (progymnasiales Niveau).

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel