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News
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Montag, Juni 30, 2025
Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)
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Samstag, Juni 28, 2025
Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)
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Donnerstag, Juni 26, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)
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Dienstag, Juni 24, 2025
An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)
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Samstag, Juni 21, 2025
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)
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Donnerstag, Juni 19, 2025
Die Motion der Landrätin Anita Biedert-Vogt betreffend Abschaffung vom Frühfranzösisch auf der Primarstufe wurde vergangenen Donnerstag im Landrat eingereicht. (lbu)
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25.07.2024
«Vier-Augen-Prinzip» beim Übertritt in die Sekundarschule
In der schulischen Laufbahnverordnung sind die Leistungsbeurteilungen, die Promotion sowie der Übertritt der Schüler*innen von einer in die nächste Schulstufe geregelt. Ende Mai wurden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verschiedene Änderungen betreffend Primarstufe verabschiedet, welche per 1. August 2024 in Kraft treten.
Lernbericht statt Zeugnis am Ende der 1. Klasse
Bisher erhielten die Schüler*innen am Ende der ersten Primarklasse ein Zeugnis mit Prädikaten. Künftig wird das erste Schuljahr mit einem ressourcenorientierten Lernbericht abgeschlossen, wodurch ein Nichtbestehen weitgehend vermieden wird. Sollte es bis Ende der zweiten Klasse ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Erreichens der Grundanforderungen in Deutsch und Mathematik geben, wird am Ende der ersten Klasse ein zusätzliches Gespräch mit den Erziehungsberechtigten geführt und gegebenenfalls Massnahmen zur Speziellen Förderung in Betracht gezogen. Zudem können die Erziehungsberechtigten eine freiwillige Wiederholung der ersten Klasse oder den Übertritt in die Einführungsklasse beantragen.
Klare Regelungen für den Übertritt in die Sekundarstufe 1
Bis anhin lag die Entscheidung über die Niveaueinteilung beim Übertritt in die Sekundarschule allein bei der jeweiligen Klassenlehrperson. Wenn die Erziehungsberechtigten mit dem Zuweisungsvorschlag nicht einverstanden waren, blieb die Übertrittsprüfung mit ihrer geringen Bestehensquote die einzige Möglichkeit, das Kind in ein anderes Niveau umzuteilen.
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat vor rund einem Jahr eine breit angelegte Umfrage zu den Übertrittsverfahren durchgeführt und alternative Verfahren zur Diskussion gestellt. Daraufhin hat Landrätin Anita Biedert in Zusammenarbeit mit der SSbB einen parlamentarischen Vorstoss eingereicht, der klare Übertrittsregelungen für angehende Sekundarschüler*innen fordert. Nach Annahme des Vorstosses durch den Landrat wurde dieser Punkt in der Laufbahnverordnung angepasst.
Künftig muss die Klassenlehrperson ihren Zuweisungsvorschlag schriftlich begründen und von der Schulleitung genehmigen lassen, wenn Schüler*innen trotz guter oder sehr guter Leistungen in ein niedrigeres Niveau eingeteilt werden, als dies gemäss dem Notenschnitt zu erwarten gewesen wäre. Die Schulleitung kann den Vorschlag zur erneuten Beurteilung an die Klassenlehrperson zurückweisen. Faktisch bedeutet dies, dass Lehrpersonen ihren eigenen Entscheid der Niveaueinteilung überprüfen und korrigieren müssen, wenn dieser von der Schulleitung nicht genehmigt wird.
Die SSbB begrüsst diese neue Regelung im Umgang mit der Niveaueinteilung A (allgemeines Niveau), E (erweitertes Niveau) und P (progymnasiales Niveau).
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel