Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Chancengleichheit durch Integration, mehr Illusion als Realität

Wäre Chancengerechtigkeit mehr als eine Illusion, gäbe es weder Millionenerben noch Menschen, die unsere öffentlichen Toiletten zum Minimallohn reinigen. Wer die auf Chancengerechtigkeit basierende Integration fordert im Wissen, dass sie nicht finanzierbar ist und immer teurer wird, outet seine Nähe zu Ideologien. Eine solche ist die schulische Integration ohne Selektion. Die gescheiterte Basler Orientierungsschule lässt grüssen. Diese war integrativ und kannte keine Noten. Zweifel ist im Falle der sog. «Erziehungswissenschaften» nötig. Denn aus dieser Ecke kommen «Studien», die nicht nur der Integration, sondern sogar dem Frühfranzösischunterricht Erfolg bescheinigen. Solche der Realität widersprechenden Gefälligkeitsstudien sind wertlos. Deshalb der Aufruf an alle Theoretiker und Ideologen: Kommen Sie an die Schulen und unterrichten Sie. Dann haben sie nicht nur eine Meinung zur Schule, sondern eine Ahnung davon. Sie werden dann verstehen, warum am Ende der Volksschule 25% der Schüler die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nicht beherrschen: wegen der Integration verhaltensauffälliger Schüler, die alle andern stören. Damit die Integration auch nur ansatzweise funktionieren würde, bräuchte es etwa zweimal mehr Lehrkräfte. Doch wir finden bereits heute kaum genug. Warum investieren wir zig Millionen in die Integration zugunsten der Schwächsten, aber keine einzige in die Förderung der Stärksten? Ist dies nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit?

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 

News

  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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  • Freitag, Juli 25, 2025

    Website der Starken Schule beider Basel frequentiert

    Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)

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30.09.2023

Überdimensionierte Macht führt oft zu Machtmissbrauch

Im Herbst 2021 wurde die Baselbieter Öffentlichkeit via Medienmitteilung des Regierungsrats über beschlossene und ab Schuljahr 2024/25 in Kraft zu tretende «zeitgemässe Führungsstrukturen für alle Baselbieter Schulen» informiert. Darin heisst es für den Bereich der kantonalen Schulen u.a. verheissungsvoll (zit.): «Die Schulleitungen zeichnen neu für alle operativen Entscheide verantwortlich, was die Teilautonomie der Schulen stärkt.»[1] — Wer sich diesen Satz noch einmal genauer durch den Kopf gehen lässt, wird unschwer erkennen, dass damit nicht so sehr die Teilautonomie der Schulen als Gesamtkörperschaften gestärkt wird, sondern vielmehr die operative Gestaltungsmacht der Schulleitungen!

Es gehört wohl zu den Eigenheiten und Stärken der politischen Kultur in unserem Lande, dass grundsätzlich eine allzu grosse Machtkonzentration bei einzelnen Entscheidungsträgern in verantwortungsvollen Positionen verhindert werden soll. Das hat gute Gründe, und es hat sich in unterschiedlichen Kontexten der Politik, der Behörden und der öffentlich-rechtlichen Institutionen bewährt. Es liegt auf der Hand, dass sehr viel Gestaltungsmacht bei einzelnen Akteuren zu selbstherrlichem und im ungünstigeren Falle auch zu machtmissbräuchlichem Handeln und Gebaren führen kann. Der beste Garant dafür, dass wichtige Entscheidungen ausgewogen und im Interesse möglichst aller relevanten Anspruchsgruppen erfolgen, sind gezielte Ausgleichsmechanismen in den Führungsstrukturen, die als mögliche Korrektive gegen die allzu grosse Entscheidungsmacht einzelner fungieren.

Anfälligkeit öffentlicher Institutionen

Aus verschiedenen Gründen sind gerade steuerfinanzierte öffentlich-rechtliche Institutionen anfällig für selbstherrliches und eigenmächtiges Verhalten ihrer Leiterinnen und Leiter. Da die Leistungen dieser Institutionen ‒ im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Unternehmungen, die sich am Markt behaupten müssen ‒ kaum bis gar nicht messbar sind, können es sich ihre Vorsteherinnen und Vorsteher unter Umständen leisten Entscheide zu fällen, die vor allem ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechen und nicht so sehr der Institution als Ganzer dienen. Dies betrifft an den Schulen in allererster Linie die Personalentscheide, die Frage also, welche Bewerberinnen und Bewerber als neue Lehrpersonen angestellt werden.

Bislang oblag es den nach Parteienstärke zusammengesetzten Schulräten, die als kollegiale Aufsichts- und Kontrollgremien den Schulleitungen übergeordnet sind, über die wichtigen und langfristig bedeutsamen Personalentscheide zu befinden. Exakt dieser Umstand garantierte bislang, dass nicht bloss jene Bewerberinnen und Bewerber bei freiwerdenden Unterrichtsstellen zum Zuge kommen, die der Person der Schulleiterin oder des Schulleiters besonders genehm und sympathisch sind, sondern verschiedene Persönlichkeiten, die mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Charakteren auch die Vielfalt der Lernenden an öffentlichen Bildungsinstitutionen widerspiegeln.

Mitsprache bei Belangen von öffentlichem Interesse

An den kantonalen Gymnasien beispielsweise gibt es Lehrpersonenkollegien mit über 150 Unterrichtenden. Wenn eine Rektorin oder ein Rektor mehrere Jahrzehnte im Amt verweilt, wird sie oder er im Rahmen der neuen Führungsstrukturen über die personelle Zusammensetzung eines Grossteils der gesamten Belegschaft der Schule quasi im Alleingang entscheiden können. Das entspricht dann einer operativen Gestaltungsmacht einer Einzelperson, die völlig überdimensioniert ist und die sich kaum rechtfertigen lässt. Steuerfinanzierte Bildungsinstitutionen mit teilweise beträchtlichen Budgets gehören der Allgemeinheit, weshalb diese auch ein Interesse an und ein Recht auf Mitsprache hat und dadurch sicherstellt, dass nicht sämtliche relevanten Personalentscheide von einer einzigen Person gefällt werden.

Es sei abschliessend noch einmal an die eingangs zitierte Pressemitteilung erinnert: Nicht die Teilautonomie der Schulen insgesamt wird gestärkt, wie behauptet wird, sondern in Tat und Wahrheit bloss der Gestaltungsspielraum der Schulleiter. Menschen in Führungspositionen sind anfällig für eigenmächtiges und eigennütziges Handeln, wenn ihrer Macht kaum Grenzen gesetzt sind. Deshalb ist es unabdingbar, dass auch weiterhin den Schulräten als Kollegialgremien im Dienste der Öffentlichkeit vornehmlich die Aufgabe obliegt, über die Neuanstellungen von Lehrpersonen an den Schulen zu entscheiden, und nicht bloss den Rektorinnen und Rektoren im Alleingang!

L. T. (Name der Redaktion bekannt)

[1] https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/regierungsrat/medienmitteilungen/zeitgemaesse-fuehrungsstrukturen-fuer-alle-baselbieter-schulen-1