Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

News

  • Freitag, September 08, 2023

    Politische Bildung an obligatorischen Schulen in Baselland

    Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)

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  • Freitag, September 01, 2023

    Neue Umfrage Übertrittsregelung Prim-Sek

    Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)

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  • Montag, August 28, 2023

    Teilrevision des Bildungsgesetzes

    Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)

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  • Sonntag, August 27, 2023

    Anlaufstelle für psychische Erkrankung im persönlichen Umfeld

    Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)

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  • Dienstag, August 15, 2023

    Baselland will Laufbahnentscheid stärker födern

    Aufgrund des grossen Fachkräftemangels und der zunehmenden Digitalisierung ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Baselland will die Laufbahnentscheide der Sekundarschüler/-innen noch besser fördern. In Pratteln steht der Bevölkerung ab Herbst 2024 ein Laufbahnzentrum offen. (jw)

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  • Mittwoch, August 09, 2023

    Spannung, Neugier und grosse Erwartungen

    Kommenden Montag absolvieren in den beiden Basler Halbkantonen Hunderte von Kindern ihren allerersten Schultag, meist mit vielen Erwartungen, grosser Neugier und Spannung. Für die Eltern bedeutet dieser Tag auch ein Loslassen, manche fürchten sich auch davon. Die NZZ publizierte in der Ausgabe vom 5. August einen lesenswerten Artikel unter dem Titel «Wird mein Kind Freunde finden?». (jw)

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19.09.2021

Trainerhosen dürfen in der Schule nicht verboten werden

Kleidervorschriften an den Primar- und Sekundarschulen sind aus rechtlicher Sicht nur in einem sehr begrenzten Ausmass möglich. Um das Grundrecht der persönlichen Freiheit der Bundesverfassung nicht zu verletzen, ist ein Verbot von löchrigen Jeans, Trainerhosen und Trägershirts gemäss Baselbieter Regierung nicht zulässig.

Seit Jahren gibt es an den Primar- und Sekundarschulen regelmässig Diskussionen über das Erlassen respektive Einhalten von Kleidervorschriften: Löchrige Jeanshosen, Trägershirts, bauchfreie Oberteile, Trainerhosen, tiefe Ausschnitte, Kleidungsstücke mit Camouflage-Muster usw. geben immer wieder zu reden und sind u.a. Punkte, welche verschiedene Schulen des Kantons Basel-Landschaft mittels Kleidervorschriften in die Schulhausregelungen oder im Schulprogramm aufgenommen haben. Doch sind solche Verbote überhaupt zulässig?

Kleidervorschriften sind unzulässig

Die schriftliche Beantwortung der Regierung auf eine Frage von Landrätin Regina Werthmüller (parteilos) gibt darauf eine klare Antwort: Werden Kleidervorschriften an Schulen erlassen, greift dies in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein, welches in der Bundesverfassung verankert ist. Ein generelles Verbot von oben genannten Kleidern ist nicht zulässig. Was hingegen erlaubt ist, sind Kleidervorschriften, welche die Gesundheit und Sicherheit der Schüler/-innen gewährleisten. In diese Kategorie fallen beispielsweise Vorschriften zum Tragen von Schmuck im Sportunterricht oder auch das Verbot von anstössiger Kleidung mit sexistischen, rassistischen und gewalt- oder drogenverherrlichenden Aufdrucken.

Aufklärung statt Verbote

Konkret empfiehlt die Bildungsdirektion das Gespräch mit Schüler/-innen und deren Erziehungsberechtigten zu suchen, wenn die Kleidung Anlass zu Kritik gibt. Das transparente Aufklären betreffend Wirkung von Kleidung sei wichtig. Die Jugendlichen müssen betreffend unangemessener Kleidung sensibilisiert werden. So soll ihnen bewusst werden, welche Signale sie mit dem Tragen von bestimmter Kleidung aussenden und wie diese vom Gegenüber aufgenommen werden können.

Klar bleibt aber, dass die Schulen kaum Durchsetzungsmöglichkeiten verfügen, wenn sich die Eltern gegen Kleidervorschriften wehren.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel