


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
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Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
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Donnerstag, April 24, 2025
Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)
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Dienstag, April 22, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
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Montag, April 21, 2025
Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)
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Montag, April 21, 2025
Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)
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21.11.2021
Trägerschaft und Finanzierung von Kindergarten und Primarschule
Der Landrat hat am 4. November über eine Vorlage entschieden, welche die Trägerschaft, Finanzierung und Weiterentwicklung des Kindergartens, der Primarschulen sowie der Musikschulen (Gemeindeschulen) betrifft. Seit Jahren fordern die Gemeinden eine grössere Beteiligung des Kantons an den Personalkosten von Kindergarten und Primarschule.
Der Kanton hat folgende sechs Varianten ausgearbeitet:
- Kantonale Finanzierung von 50% der Besoldungskosten Primarstufe der einzelnen Schulen (Untervariante: zusätzlicher Einbezug der Musikschule).
- Beibehaltung Finanzierung Gemeindeschulen gemäss Ist-Zustand, aber Stärkung der Vollzugsfreiheit und Variabilität der Gemeinden gemäss §47 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (KV) und Überprüfung der Lastenabgeltungen Bildung und Soziales sowie der Option einer zeitlich befristeten kantonalen Unterstützung der familienergänzenden Betreuung (FEB).
- Vollständige Übernahme der Trägerschaft und Finanzierung durch den Kanton.
- Kantonale Mitfinanzierung in Form einer Schülerpauschale im Umfang von ca. 50% der Besoldungskosten (Untervariante: zusätzlicher Einbezug der Musikschule).
- Anstellung der Lehrpersonen und Schulleitungen durch den Kanton und Übernahme von 100% der Besoldungskosten – Schulraum, Infrastruktur und Schulmaterialen sowie weitere Dienste in kommunaler Trägerschaft.
- Reine kommunale Trägerschaft der Primarstufe und der Musikschule mit 100% Kostentragung; maximale Vollzugsfreiheit der Gemeinden für die Umsetzung des kantonalen Bildungsauftrags mit wirkungsorientierter kantonaler Aufsicht.
Die beiden Extremvarianten «ganze Bildung beim Kanton» (Variante 3) respektive «rein kommunale Trägerschaft der Primarschulen» (Variante 6) wurden von der Regierung als kaum mehrheitsfähig erachtet. Damit die Chancengerechtigkeit für alle Schüler/-innen gestärkt werde, müsse ein Mittelweg gefunden werden. Weiterhin müsse beachtet werden, dass eine Neuausgestaltung der Trägerschaft komplex und aufwendig sei und auch (ausser bei Variante 2) eine Revision des Finanzausgleichsgesetzes nach sich ziehen würde.
Die Trägerschaftsfrage bleibt weiterhin unbeantwortet
Die Thematik ist komplex. Verständlicherweise konnte sich die vorberatende Bildungskommission bis anhin noch nicht für eine der sechs Varianten entschieden. Die grosse Schwierigkeit besteht darin, die Gemeindeautonomie zu stärken und gleichzeitig die Bildungslandschaft so zu gestalten, dass die Schüler/-innen aller Gemeinden die gleichen Bildungschancen haben. Zudem muss die Entwicklungs- sowie Zukunftsfähigkeit der Schulen gewährleistet bleiben. Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) legte den Fokus auf die Chancengleichheit und die finanziellen Aspekte. Die Gemeindeautonomie hingegen wurde als zweitrangig erachtet. Obwohl kein Entschluss gefasst worden ist, waren sich sowohl die BKSK als auch der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) darüber einig, dass die Frage der Trägerschaft weiterverfolgt werden solle.
Die Bildungsdirektion soll halbjährlich dem Landrat berichten
Der Landrat hat mit 80:0 einstimmig die Vorlage gutgeheissen. Insbesondere wurde der Regierungsrat beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche die Frage der Trägerschaftsaufgaben und deren Finanzierung weiterverfolgt. Die federführende Direktion muss der Bildungs- Kultur- und Sportkommission halbjährlich über den Stand berichten.
Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel