Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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24.07.2023
Swisscom will Mobilfunkantenne auf Dach des Gymnasium Liestal
Die Swisscom möchte eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Gymnasium Liestal, eine Schule mit rund 1400 Schüler/-innen und Lehrpersonen, aufstellen. Das Bauprojekt wurde zu Beginn der Fasnachtsferien publiziert, sodass die Beschwerdefrist gegen das Projekt auf die Ferien fiel. Dass die Eingabe einer Beschwerde erschwert war, löste bei vielen Schüler/-innen, Lehrpersonen und der umliegenden Bevölkerung Verärgerung aus.
Landrätin Patricia Bräutigam (die Mitte) reichte im März eine Interpellation ein, welche die Regierung soeben beantwortete. Folgend auszugsweise Fragen mit den entsprechenden Antworten des Regierungsrates:
„Weshalb ist die Bildungsdirektion einverstanden damit, dass ausgerechnet auf dem Gymnasium Liestal, in dem sich täglich 1400 Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer aufhalten, eine Mobilfunk-Grossanlage gebaut wird mit einem Einspracheperimeter von über 931 Metern?
Die Zuständigkeit betreffend der zur Verfügungsstellung von kantonalen Gebäuden für die Errichtung von Mobilfunkanlagen liegt in der Verantwortung der Bau- und Umweltschutzdirektion als Liegenschaftseigentümerin. Der Kanton Basel-Landschaft hat ein grosses Interesse an einem guten und zukunftsgerichteten Infrastrukturangebot Telekommunikation, wobei der Mobilfunk eine grosse Bedeutung als Kommunikationsmittel erlangt hat. Aus diesem Interesse heraus stellt der Kanton seine Liegenschaften auf entsprechende Anfragen zur Verfügung. Vorbehalte erübrigen sich, weil der Bundesrat mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Grenzwerte festgelegt hat, welche zwingend einzuhalten sind. Einer dieser Grenzwerte ist ein Vorsorgegrenzwert. Dieser sogenannte Anlagegrenzwert basiert auf dem Vorsorgeprinzip des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz), minimiert heute noch nicht absehbare Gesundheitsrisiken und muss überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen für längere Zeit aufhalten. Für das Freiraumareal rund um das Schulgebäude herum zeigt die rechnerische Prognose, dass t die Strahlungswerte grossflächig unter dem Anlagegrenzwert liegen. Intensiv genutzte Einrichtungen wie das Gymnasium Liestal benötigen eine ausreichende Abdeckung mit Mobilfunkdiensten. Mobilfunkanlagen weisen eine automatische Regulierung auf, die die Sendeleistung der Antennen und der Mobilgeräte immer auf das notwendige Minimum reduziert. Je näher Mobilfunkanlagen bei den Kunden errichtet werden, desto weniger Sendeleistung ist für die geforderte Verbindungsqualität notwendig. Dies wirkt sich auch positiv auf diejenigen Personen aus, welche ein Mobilgerät nutzen, denn je näher eine Mobilfunkanlage beim Kunden errichtet ist, desto geringer ist die Strahlung des Mobilgerätes (und nebenbei wird der Akku weniger belastet). Die Berechnung des Einspracheperimeters basiert übrigens auf der bewilligten Sendeleistung, obschon die genutzte Sendeleistung, wie oben erläutert, dauernd auf das notwendige Minimum reduziert wird.
Wie stellt der Kanton sicher, dass der Anlagegrenzwert von 5V/m, elektrische Feldstärke, im Gymnasium nie überschritten wird, wenn dieser bereits gemäss Berechnungen im Gebäude nur schon bei einer durchschnittlichen Belastung 4.95 V/n m, also 99% des Grenzwerts, beträgt?
Auch diese Mobilfunksendeanlage wird in ein Qualitätssicherungssystem gemäss Rundschreiben des BAFU vom 16.01.2006 und gemäss Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, BUWAL 2002, «Adaptive Antennen», eingebunden werden. Dieses Qualitätssicherungssystem stellt sicher, dass die Sendeanlage bewilligungskonform betrieben wird und die Grenzwerte der NISV eingehalten sind. Die rechnerischen Prognosen im Standortdatenblatt sind keine durchschnittlichen Belastungen, sondern berücksichtigen die bewilligten Sendeleistungen. Die 4.95 V/m werden erreicht, wenn alle neun Antennen mit der für sie bewilligten Sendeleistung betrieben werden. Einzig die adaptiven Antennen dürfen kurzzeitig mit dem Fünffachen der für sie bewilligten Sendeleistung, welche rund 25 % der gesamten Sendeleistung der Anlage beträgt, betrieben werden. An den beiden Orten mit empfindlicher Nutzung, an welchen die rechnerische Prognose 4.95 V/m beträgt, würde die elektrische Feldstärke kurzzeitig auf rund 7 V/m ansteigen, wiederum vorausgesetzt, alle Antennen werden mit der maximal zulässigen Sendeleistung betrieben. «Kurzzeitig» bedeutet, dass die über einen Zeitraum von sechs Minuten gemittelte Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung nicht überschreitet. Dadurch wird auch die über einen Zeitraum von sechs Minuten gemittelte elektrische Feldstärke den vorsorglichen Anlagegrenzwert nicht überschreiten, womit den Anforderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) entsprochen wird.
Welche Gegenleistungen erhält der Kanton von der Swisscom dafür, dass die Swisscom Antenne auf der Liegenschaft des Kantons bauen darf, insbesondere was zahlt die Swisscom dem Kanton dafür, dass sie auf dem Gymnasium eine Grossantenne aufstellen darf?
Für das Errichten und den Betrieb der Antenne auf der Fläche des Gymnasium Liestal bezahlt die Swisscom dem Kanton einen jährlichen Mietzins von CHF 9'000.00.“
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) ist grundsätzlich nicht gegen Mobilfunkantennen. Jedoch braucht es nicht überall super schnelles Internet; im Gymnasium Liestal ist ausreichendes Mobilfunknetz bereits vorhanden. Die SSbB betrachtet und prüft den Bau von weiteren Mobilfunkanlagen kritisch.
Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel
Quelle: [https://baselland.talus.ch/de/politik/cdws/dok_geschaeft.php?did=deb957845880490386b9e7b6a7f1d6ff-332&filename=Beantwortung_der_Interpellation&v=5&r=PDF&typ=pdf]