Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Chancengleichheit durch Integration, mehr Illusion als Realität

Wäre Chancengerechtigkeit mehr als eine Illusion, gäbe es weder Millionenerben noch Menschen, die unsere öffentlichen Toiletten zum Minimallohn reinigen. Wer die auf Chancengerechtigkeit basierende Integration fordert im Wissen, dass sie nicht finanzierbar ist und immer teurer wird, outet seine Nähe zu Ideologien. Eine solche ist die schulische Integration ohne Selektion. Die gescheiterte Basler Orientierungsschule lässt grüssen. Diese war integrativ und kannte keine Noten. Zweifel ist im Falle der sog. «Erziehungswissenschaften» nötig. Denn aus dieser Ecke kommen «Studien», die nicht nur der Integration, sondern sogar dem Frühfranzösischunterricht Erfolg bescheinigen. Solche der Realität widersprechenden Gefälligkeitsstudien sind wertlos. Deshalb der Aufruf an alle Theoretiker und Ideologen: Kommen Sie an die Schulen und unterrichten Sie. Dann haben sie nicht nur eine Meinung zur Schule, sondern eine Ahnung davon. Sie werden dann verstehen, warum am Ende der Volksschule 25% der Schüler die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nicht beherrschen: wegen der Integration verhaltensauffälliger Schüler, die alle andern stören. Damit die Integration auch nur ansatzweise funktionieren würde, bräuchte es etwa zweimal mehr Lehrkräfte. Doch wir finden bereits heute kaum genug. Warum investieren wir zig Millionen in die Integration zugunsten der Schwächsten, aber keine einzige in die Förderung der Stärksten? Ist dies nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit?

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 

News

  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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  • Freitag, Juli 25, 2025

    Website der Starken Schule beider Basel frequentiert

    Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)

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15.06.2024

Strengere Übertrittsregelungen von der Sek ins Gymnasium

Auf Beginn des neuen Schuljahres 2024/25 treten verschiedene Änderungen der Laufbahnverordnung in Kraft, welche der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft kürzlich verabschiedet hat. Diskussionen auslösen werden insbesondere die neuen verschärften Regelungen für den Übertritt aus der Sekundarstufe 1 in die weiterführenden Schulen.

Wechsel des Leistungszuges

Die aktualisierte Laufbahnverordnung legt neue Bedingungen für den Wechsel des Leistungszugs vom allgemeinen Niveau A ins erweiterte Niveau E resp. vom E- ins anspruchsvollste progymnasiale P-Niveau fest. Folgende drei Kriterien sind für den Wechsel relevant:

  • Empfehlung des Klassenkonvents für den Wechsel in ein höheres Leistungsniveau.
  • Durchschnittsnote aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0 und
  • die Summe aller Zeugnisnoten muss mindestens 40 betragen.

Für einen Wechsel des Leistungszuges muss ein Schüler resp. eine Schülerin mindestens zwei dieser drei Bedingungen erfüllen.

Freiwillige Wiederholung

In der Regel dürfen Schüler*innen die letzte Klasse der Sekundarschule nicht wiederholen; auch dann nicht, wenn beispielsweise die Anforderungen für eine weiterführende Schule nicht erreicht werden. Dieses strenge Verbot wird nun gelockert: Gemäss den aktualisierten Bestimmungen kann die Schulleitung neu unter bestimmten Umständen die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse genehmigen. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn Schüler*innen über unzureichende sprachliche Fähigkeiten verfügen oder «vorübergehende» Leistungsschwierigkeiten vorliegen. Ansonsten ist die freiwillige Wiederholung der dritten Klasse weiterhin nicht zulässig.

Verschärfte Bedingungen für den Übertritt in weiterführende Schulen

Für den Übertritt aus den Leistungszügen E und P in das Gymnasium oder die Fachmittelschulen sind sowohl der Notendurchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer als auch die Punktesumme bestimmter Fächer entscheidend. Bisher mussten beide Kriterien in mindestens einem der beiden Zeugnisse (Winter- resp. Sommer-Zeugnis) der dritten Klasse erfüllt sein, damit eine Aufnahme an eine weiterführende Schule möglich war. Dabei war es unbedeutend, ob es sich um das erste Zeugnis im Januar oder das zweite Zeugnis im Juni handelte.

Ab dem neuen Schuljahr werden diese Bedingungen verschärft:

  • Für eine definitive Aufnahme müssen in beiden Zeugnissen beide Bedingungen erfüllt werden, so wie dies bereits heute der Fall ist.
  • Eine provisorische Aufnahme erfolgt dann, wenn ein Schüler resp. eine Schülerin im Winter-Zeugnis beide Bedingungen erfüllt und im Sommer-Zeugnis nur noch eine der beiden Bedingungen erfüllt.

In allen anderen Fällen ist eine Aufnahme ausgeschlossen. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Schüler resp. eine Schülerin definitiv nicht ins Gymnasium übertreten kann, wenn im Winter-Zeugnis nicht beide Bedingungen erfüllt sind. Auch keine Aufnahme erfolgt, wenn im Sommer-Zeugnis beide Bedingungen nicht erfüllt sind, selbst wenn im Winter-Zeugnis beide Bedingungen erfüllt wurden.

Neue Regelung bringt Vorteile, aber auch Risiken

Die neue Regelung erleichtert die Planung für die Zukunft. Erfüllen eine Schülerin oder ein Schüler im Winter-Zeugnis nicht beide Bedingungen, so ist damit definitiv keine Aufnahme an eine weiterführende Schule möglich und die betroffenen Jugendlichen sind angehalten, eine geeignete Lehrstelle zu suchen.

Die Einführung der Änderungen birgt jedoch auch einen bedeutenden Nachteil: Die Schüler*innen haben nicht bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit die Chance, durch eine Leistungsverbesserung im zweiten Semester der 3. Klasse doch noch an eine weiterführende Schule aufgenommen zu werden. Für viele ist bereits im Januar der «Zug abgefahren». Dadurch entgeht die Chance, gute Leistung zu belohnen und das Potenzial der Lernenden bis zum Schluss der obligatorischen Schulzeit auszuschöpfen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das zweite Halbjahr der dritten Klasse für viele Schüler*innen bedeutungslos wird, was zu einer spürbaren Demotivation sowie zu disziplinarischen Problemen führen kann.

In Anbetracht dieser strengeren Regelungen bleibt jedoch abzuwarten, wie sich ihre langfristigen Auswirkungen auf die schulische Leistung und Motivation der Schüler*innen entwickeln werden.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel