


News
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Freitag, September 08, 2023
Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)
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Freitag, September 01, 2023
Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)
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Montag, August 28, 2023
Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)
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Sonntag, August 27, 2023
Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)
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Dienstag, August 15, 2023
Aufgrund des grossen Fachkräftemangels und der zunehmenden Digitalisierung ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Baselland will die Laufbahnentscheide der Sekundarschüler/-innen noch besser fördern. In Pratteln steht der Bevölkerung ab Herbst 2024 ein Laufbahnzentrum offen. (jw)
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Mittwoch, August 09, 2023
Kommenden Montag absolvieren in den beiden Basler Halbkantonen Hunderte von Kindern ihren allerersten Schultag, meist mit vielen Erwartungen, grosser Neugier und Spannung. Für die Eltern bedeutet dieser Tag auch ein Loslassen, manche fürchten sich auch davon. Die NZZ publizierte in der Ausgabe vom 5. August einen lesenswerten Artikel unter dem Titel «Wird mein Kind Freunde finden?». (jw)
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26.09.2021, aktualisiert am 09.10.2021
Sekundarschule Reinach missachtet verfassungsrechtliches Grundrecht
Kleidervorschriften an den Schulen greifen in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein und verletzen Art. 10, Abs. 2 der Bundesverfassung, hält die Baselbieter Regierung in der Beantwortung einer Anfrage von Landrätin Regina Werthmüller fest. Trainerhosen, Trägershirts, bauchfreie T-Shirts sowie löchrige Jeans dürfen aus rechtlicher Sicht nicht verboten werden. Stattdessen empfiehlt die Bildungsdirektion ein klärendes Gespräch mit den betroffenen Schüler/-innen und ihren Erziehungsberechtigten.
Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung der rechtlichen Situation hat das Amt für Volksschulen (AVS) erfreulicherweise rasch reagiert und sämtliche Schulen darüber informiert, dass Kleidervorschriften an den Primar- und Sekundarschulen nicht legitim sind. Erlaubt sind hingegen Verbote von Kleidung mit sexistischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Aufdrucken sowie wenn die Gesundheit gefährdet ist. In diesem Schreiben werden die Schulen aufgefordert, die jeweiligen Hausordnungen respektive Schulhausregelungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Diverse Schulen des Kantons Basel-Landschaft sind der Bitte des AVS unverzüglich nachgekommen und setzen die Neuerungen um. Jedoch gibt es auch Ausnahmen, wie ein Beispiel der Sekundarschule Reinach zeigt. Vergangenen Freitagnachmittag hat ein Biologielehrer (Name der Redaktion bekannt), trotz Weisungen des AVS, eine Schülerin in Jogginghosen nach Hause geschickt und aufgefordert die Kleidung zu wechseln. Dies mit der Begründung, dass die Kleiderordnung der Schule weiterhin Gültigkeit habe.
Die besagte Lehrperson hat unterdessen eine weitere Schülerin aufgrund des Tragens von Trainerhosen nach Hause geschickt. Brisant: Ihre Kleidung musste sie während einer Pojektprüfung wechseln, mit der Konsequenz, dass sie weniger Zeit für die Projektarbeit zur Verfügung hatte. Der Schülerin reichte nach dem Umziehen die verbleibende Zeit nicht mehr aus, um die Arbeit fertig zu schreiben, was sich selbstredend auf dereb Note auswirkt. Folglich war die Strafe für das vermeintliche Missachten einer verfassungswidrigen Kleiderordnung eine schlechtere Note.
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) fordert die Schulen auf, das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht zu akzeptieren und keine illegalen Kleidervorschriften durchzusetzen. Die Lehrpersonen müssen die sich ändernden gesellschaftlichen Normen akzeptieren. Das Tragen von Jogginghosen, Trägershirts, bauchfreien T-Shirts sowie löcherigen Jeans gehören bei den Jugendlichen zum Alltag. Zudem führt ein aufklärendes Gespräch bezüglich Wirkung von Kleidung vermutlich zu mehr als das Verbieten von einzelnen Kleidungsstücken.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel