Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Freitag, September 08, 2023

    Politische Bildung an obligatorischen Schulen in Baselland

    Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)

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  • Freitag, September 01, 2023

    Neue Umfrage Übertrittsregelung Prim-Sek

    Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)

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  • Montag, August 28, 2023

    Teilrevision des Bildungsgesetzes

    Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)

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  • Sonntag, August 27, 2023

    Anlaufstelle für psychische Erkrankung im persönlichen Umfeld

    Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)

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  • Dienstag, August 15, 2023

    Baselland will Laufbahnentscheid stärker födern

    Aufgrund des grossen Fachkräftemangels und der zunehmenden Digitalisierung ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Baselland will die Laufbahnentscheide der Sekundarschüler/-innen noch besser fördern. In Pratteln steht der Bevölkerung ab Herbst 2024 ein Laufbahnzentrum offen. (jw)

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  • Mittwoch, August 09, 2023

    Spannung, Neugier und grosse Erwartungen

    Kommenden Montag absolvieren in den beiden Basler Halbkantonen Hunderte von Kindern ihren allerersten Schultag, meist mit vielen Erwartungen, grosser Neugier und Spannung. Für die Eltern bedeutet dieser Tag auch ein Loslassen, manche fürchten sich auch davon. Die NZZ publizierte in der Ausgabe vom 5. August einen lesenswerten Artikel unter dem Titel «Wird mein Kind Freunde finden?». (jw)

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07.11.2021

Schulleitung der Sekundarschule Reinach macht Kehrtwende

Nach einer aufsichtsrechtlichen Anzeige der Starken Schule beider Basel (SSbB), zwei politischen Vorstössen von Landrätin Regina Werthmüller und der Berichterstattung von BaZ und bz lenkt die Sekundarschule Reinach ein, wie die Schulleitung in einem Mail an alle Lehrpersonen mitteilt: Das Tragen von Jogginghosen wird nicht mehr sanktioniert.

Eigentlich hätte die Sekundarschule bereits vor Wochen ihre Hausordnung, welche das Tragen von Trainerhosen verbietet, überarbeiten müssen. Eine entsprechende schriftlich Anweisung des Amtes für Volksschulen (AVS) ignorierten die beiden Schulleiter/-innen während Wochen, so dass sich Eltern zunehmend beschwerten. Auch eine Mail der SSbB wurde nur ausweichend beantwortet, so dass eine aufsichtsrechtliche Anzeige notwendig wurde. Den entsprechenden Hinweis auf dieses Rechtsmittel erhielt die SSbB via Beantwortung einer offiziellen parlamentarischen Anfrage durch das AVS, welches offensichtlich keine andere Möglichkeit sah, die Schulleitung der Sekundarschule Reinach zur Einhaltung der Verfassung, welche Kleidervorschriften verbietet, zu verpflichten.

Wortlaut der aufsichtsrechtlichen Anzeige

„Der Vorstand der Starken Schule beider Basel (SSbB) reicht mit diesem Schreiben eine aufsichtsrechtliche Anzeige gemäss §43 Verwaltungsverfahrensgesetz BL gegen (…), Lehrperson an der Sekundarschule Reinach für (…), ein. Die SSbB beantragt die Prüfung des folgenden Sachverhaltes und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens unter den gegebenen Voraussetzungen.

Lehrperson (…) hat am 1. Oktober 2021 um 07.30 Uhr (1. Lektion) an der Sekundarschule Reinach die Schülerin (…) mit der Begründung, sie dürfe nicht mit Jogginghosen in die Schule kommen, nach Hause geschickt. Die Lehrperson wies die Schülerin an, sich zuhause umzuziehen. Die Zurechtweisung der Lehrperson erfolgte während einer Prüfungslektion im Rahmen des Informatikunterrichtes. Der Schülerin reichte nach dem Umziehen die verbleibende Zeit nicht mehr aus, um die Prüfung fertig zu schreiben, was sich selbstredend auf die Note dieser Prüfung auswirken wird.

In der schriftlichen Beantwortung einer entsprechenden Eingabe im Landrat schreibt die Regierung am 16. September 2021 «Die Kleidung ist Teil des individuellen Ausdrucks. Kleidervorschriften greifen in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein (Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung [BV, SR 101]). Einschränkungen sind deshalb nur dann zulässig, wenn sie durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sind.» Und weiter: «Mit der persönlichen Freiheit der Schülerinnen und Schüler nicht vereinbar ist hingegen ein generelles Verbot von Jeanshosen mit Löchern, von Trainerhosen [wie vorliegend], Trägershirts oder dergleichen.»

Die SSbB erachtet das nach Hause schicken der Schülerin (…) als unzulässiges Eingreifen in die persönliche Freiheit der Schülerin. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich wie oben dargelegt um eine Prüfungslektion handelte. Es stellt sich die Frage, ob die Lehrperson im Wissen um den Inhalt der regierungsrätlichen Antwort gehandelt hat.

Unklar ist auch, ob die Lehrperson auf Weisung der Schulleitung gehandelt hat oder sich ihr Handeln auf stillschweigende Genehmigung der Schulleitung stützt. In beiden Fällen wäre das Disziplinarverfahren auf die dafür verantwortlichen Schulleitungsmitglieder auszudehnen.

Schulleitung hat reagiert

Mangels Zuständigkeit der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) wurde die aufsichtsrechtliche Anzeige an den zuständigen Schulrat weitergeleitet, mit der Anweisung, die Rolle der Schulleitung in dieser Angelegenheit zu prüfen und entsprechende Weisungen zu erteilen. Als Reaktion darauf hat die Schulleitung der Sekundarschule Reinach nun reagiert und in einem Mail an alle Lehrpersonen festgehalten, «dass Schülerinnen und Schüler nicht nach Hause geschickt werden und sie keine Sanktionen erhalten», falls sie Jogginghosen tragen. Die Lehrpersonen dürfen mit den Schüler/-innen das Gespräch suchen, aber es sollen «keine ernsthaften Auseinandersetzungen bezüglich Trainerhosen» geführt werden. Die Schulleitung begründete die Anweisung mit der medialen Berichterstattung aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anzeige und hält im Schreiben fest, sie dürfe «keine illegale Schulhausordnung umsetzen».

Die SSbB begrüsst die erfreuliche Kehrtwende der Schulleitung mit ihrem Entscheid, keine Schüler/-innen mehr aufgrund von Trainerhosen zu bestrafen. Jedoch bedauern wir auch, dass die Schulleitung erst dann einlenkte, nachdem rechtliche Massnahmen ergriffen wurden. Es wäre für alle Beteiligten einfacher gewesen, wenn die Schulleitung die schriftliche Kontaktaufnahme der SSbB diesbezüglich ernstgenommen hätte.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel