Gastbeitrag
Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen
Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.
Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
News
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Samstag, Oktober 12, 2024
Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)
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Dienstag, Oktober 01, 2024
Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)
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Montag, September 30, 2024
Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)
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Donnerstag, September 12, 2024
In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)
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Samstag, September 07, 2024
Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)
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Sonntag, August 18, 2024
Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache
Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)
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20.04.2022
SOS-Lektionen zur Bewältigung herausfordernder Situationen
Als Massnahme des Projektes «Zukunft Volksschule BL» werden ab dem Schuljahr 2022/23 sogenannte SOS-Lektionen eingeführt. Diese zeitlich befristete Erhöhung von Ressourcen kann von den Schulleitungen rasch gesprochen werden und dient dazu, eine Klasse zu stabilisieren.
Im Jahr 2016 wurde an den Volksschulen eine nationale Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) vorgenommen, welche das Erreichen der Bildungsziele in vier Fachbereichen (Unterrichtssprache, Mathematik, Naturwissenschaften, Fremdsprachen) evaluierte. Insbesondere im Fach Mathematik sind die im Jahr 2019 publizierten Ergebnisse des Kantons Basel-Landschaft unterdurchschnittlich und im Fach Deutsch nur durchschnittlich ausgefallen. Da der Erwerb der Grundkompetenzen für die Zukunftschancen der Schüler/-innen unverzichtbar ist, hat die BKSD eine Ursachenanalyse realisiert und daraus das Programm «Zukunft Volksschule BL» abgeleitet. Das Massnahmenpaket soll die Baselbieter Schulen mit ihren Lehrpersonen und Schüler/-innen ab dem Schuljahr 2022/23 in verschiedenen Bereichen unterstützen.
SOS-Lektionen für die Sicherung des Lernerfolgs
Eine dieser Massnahmen ist die Finanzierung von sogenannten «SOS-Lektionen» für die Primarstufe und Sekundarstufe 1 (Leistungszüge A und E). Bei akut schwierigen Situationen, in welchen der Lernerfolg der Schüler/-innen gefährdet ist, kann die zuständige Schulleitung Ressourcen in Form von zusätzlichen Lektionen sprechen. Hierbei ist das primäre Ziel, wieder ein positives Unterrichts- und Lernklima sowie eine zielfördernde Arbeitshaltung und Disziplin der betroffenen Klasse herzustellen. Beispielsweise kann eine Klasse zeitlich befristet aufgeteilt und getrennt unterrichtet werden, damit in kleineren Gruppen ein besseres Lernumfeld geschaffen werden kann. Die SOS-Lektionen werden zur Sicherung des Lernerfolgs sorgfältig geplant, dokumentiert und deren Wirkung anschliessend auch ausgewertet.
Abgrenzung zur speziellen Förderung
Nicht zu verwechseln sind die SOS-Lektionen mit der Speziellen Förderung. Die Spezielle Förderung wird individuell bei einzelnen Schüler/-innen eingesetzt, die zusätzliche Unterstützung bei einem Lernrückstand, Lernbeeinträchtigungen, emotionalen Lernbedürfnissen oder auch bei speziellen Begabungen benötigen. Diese Schüler/-innen sollen ihre Fähigkeiten regulär, mit Unterstützung der Speziellen Förderung, an einer öffentlichen Schule entwickeln können. Im Gegensatz dazu werden die SOS-Lektionen jeweils zeitlich begrenzt für eine ganze Klasse und nicht für einzelne Schüler/-innen gesprochen.
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) begrüsst die von der BKSD ausgearbeiteten Massnahmen und stuft insbesondere die zusätzlichen Ressourcen für SOS-Lektionen als positiv ein. Im «Merkblatt SOS-Lektionen» ist zu lesen, bei welchen Situationen die befristete Massnahme Unterstützung für eine Klasse und ihre Lehrpersonen gewährleisten kann.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel