Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

News

  • Freitag, September 08, 2023

    Politische Bildung an obligatorischen Schulen in Baselland

    Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)

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  • Freitag, September 01, 2023

    Neue Umfrage Übertrittsregelung Prim-Sek

    Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)

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  • Montag, August 28, 2023

    Teilrevision des Bildungsgesetzes

    Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)

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  • Sonntag, August 27, 2023

    Anlaufstelle für psychische Erkrankung im persönlichen Umfeld

    Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)

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  • Dienstag, August 15, 2023

    Baselland will Laufbahnentscheid stärker födern

    Aufgrund des grossen Fachkräftemangels und der zunehmenden Digitalisierung ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Baselland will die Laufbahnentscheide der Sekundarschüler/-innen noch besser fördern. In Pratteln steht der Bevölkerung ab Herbst 2024 ein Laufbahnzentrum offen. (jw)

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  • Mittwoch, August 09, 2023

    Spannung, Neugier und grosse Erwartungen

    Kommenden Montag absolvieren in den beiden Basler Halbkantonen Hunderte von Kindern ihren allerersten Schultag, meist mit vielen Erwartungen, grosser Neugier und Spannung. Für die Eltern bedeutet dieser Tag auch ein Loslassen, manche fürchten sich auch davon. Die NZZ publizierte in der Ausgabe vom 5. August einen lesenswerten Artikel unter dem Titel «Wird mein Kind Freunde finden?». (jw)

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26.05.2020

Regelungen für den Sonderprivat- auszug an den Schulen

Seit 2017 ist im Kanton Basel-Landschaft im Personalgesetz (SGS 150) geregelt, dass Schulleitungen bei jeder Neuanstellung einer Lehrperson einen Sonderprivatauszug verlangen müssen, um so Minderjährige vor Übergriffen zu schützen. Diese Regelung gilt auch für Lehrpersonen, die bereits beim Kanton angestellt sind: Übernimmt beispielsweise ein Musiklehrer an mehreren Schulen je ein Kleinstpensum, so muss er jeder einzelnen Schule einen Sonderprivatauszug einreichen. Dies ist administrativ aufwändig und verursacht unnötige Kosten. Hier braucht es eine differenzierte Regelung.

Dass Schulleitungen verpflichtet sind, bei einer Neuanstellung einen Sonderprivatauszug einzufordern, ist sicher grundsätzlich richtig. Damit sollen minderjährige Jugendliche vor Übergriffen geschützt werden. Erhält eine bereits befristet angestellte Lehrperson einen unbefristeten Vertrag, so muss sie in der Regel während der gesamten beruflichen Tätigkeit an dieser Schule keinen Auszug mehr vorlegen. Einzelne Primarschulen, deren Träger die Gemeinden sind und damit autonom entscheiden, verlangen noch alle zwei Jahre einen aktuellen Auszug.

Bleibt die stellvertretende Lehrperson hingegen befristet angestellt, so wird an einigen Schulen alle vier Monate einen neuen aktualisierten Auszug verlangt. Der administrative Aufwand für diese Schulleitungen ist enorm. Bei Ausfällen von Lehrpersonen, wie es aktuell aufgrund von COVID 19 zwischen 10 und 20 Prozent des Personals betrifft, stehen Schulleitungen vor grossen Herausforderungen. Sie müssen den reibungslosen Unterricht garantieren und auch den akuten Personalmangel beheben. Zuweilen finden sich schulinterne Lösungen, doch meist sind diese Ressourcen ausgeschöpft. Jetzt beginnt die Suche nach passendem Lehrpersonal. Stellvertretungen für beispielsweise nur zwei Lektionen, vielleicht für einen Morgen oder auch für mehrere Wochen müssen gefunden werden. In diesen Fällen muss innerhalb von drei Monaten ein Sonderprivatauszug an die jeweilige Schulleitung nachgereicht werden.

Bei einer beruflichen Tätigkeit mit schutzbedürftigen Minderjährigen muss garantiert sein, dass Übergriffe vermieden werden. Schulleitungen stehen in der Pflicht, Neuanstellungen sorgfältig zu prüfen. Ein völlig administrativer Mumpitz ist aber, dass bereits im Kanton registriertes Personal, bei jeder Stellvertretung an einer weiteren Schule ein zusätzlicher Sonderprivatauszug einreichen muss.

Hier braucht es eine differenzierte Regelung für Schulleitungen. Dabei soll der Schutz der Schüler/-innen sichergestellt werden, ohne unnötigen administrativen Mehraufwand für Lehrpersonen, die gleichzeitig an mehreren Schulen tätig sind.

Regina Werthmüller, Vorstand Starke Schule, Landrätin

[Quelle: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/bildung/handbuch/organisation-schulbetrieb/personal/template/anstellung/sonderprivatauszug-richtlinie-und-prozess-marz.pdf/@@download/file/Sonderprivatauszug_Fachweisung%20und%20Prozess_M%C3%A4rz%202017.pdf]