


News
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Freitag, September 08, 2023
Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)
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Freitag, September 01, 2023
Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)
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Montag, August 28, 2023
Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)
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Sonntag, August 27, 2023
Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)
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Dienstag, August 15, 2023
Aufgrund des grossen Fachkräftemangels und der zunehmenden Digitalisierung ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Baselland will die Laufbahnentscheide der Sekundarschüler/-innen noch besser fördern. In Pratteln steht der Bevölkerung ab Herbst 2024 ein Laufbahnzentrum offen. (jw)
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Mittwoch, August 09, 2023
Kommenden Montag absolvieren in den beiden Basler Halbkantonen Hunderte von Kindern ihren allerersten Schultag, meist mit vielen Erwartungen, grosser Neugier und Spannung. Für die Eltern bedeutet dieser Tag auch ein Loslassen, manche fürchten sich auch davon. Die NZZ publizierte in der Ausgabe vom 5. August einen lesenswerten Artikel unter dem Titel «Wird mein Kind Freunde finden?». (jw)
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16.05.2022
Regelmässige Überschreitung der Klassengrössen in Baselland
Die Klassenbildung auf der Sekundarstufe 1 ist eine komplexe Angelegenheit. Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden, u.a. das Einhalten der maximalen Klassengrössen, die im Bildungsgesetz festgelegt sind. Ein Blick auf die letzten fünf Jahre reicht, um regelmässige Überschreitungen der vorgegebenen Höchstzahlen zu erkennen.
Der Klassenbildungsprozess beginnt im Januar mit der Meldung über die Gesamtzahl der aus den Primarschulen übertretenden Schüler/-innen und endet in der Regel Ende März mit dem Entscheid der Bildungsdirektion, wie viele SchulkIassen in jedem der sieben Baselbieter Schulkreise gebildet werden dürfen.
Höchstzahlen werden trotz Bildungsgesetz überschritten
Trotz den Vorgaben im Bildungsgesetz (§11) kommt es an den Sekundarschulen immer wieder zu Überschreitungen der Höchstzahlen. In den letzten fünf Schuljahren wurde bei 28 Klassen die Höchstzahl überschritten, was bei insgesamt ca. 2'000 Klassen 1.4 Prozent entspricht.
Die folgende Grafik zeigt nach Sekundarschulkreis geordnet die Anzahl Klassen, in denen die maximale Grösse in den vergangenen fünf Jahren insgesamt überschritten wurde.

Überfüllte Klassen können im Schulalltag zu diversen Schwierigkeiten führen: Die räumlichen Gegebenheiten reichen nicht aus oder die Qualität des Unterrichts sinkt, weil die Lehrpersonen für die einzelnen Schüler/-innen weniger Zeit haben.
Fragwürdige Interpretation des Bildungsgesetzes
Doch wie werden diese Überschreitungen gerechtfertigt, zumal es genau dafür einen Paragraphen im Bildungsgesetz gibt? In der Beantwortung einer Interpellation zu diesem Thema erklärt sich der Regierungsrat: Stichtag für das Einhalten der Regelung ist Ende März, wenn das Amt für Volksschulen (AVS) die Klassenbildung in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen festlegt. Danach kann es aber beispielsweise durch Wechsel des Wohnortes oder des Leistungszuges zur Überschreitung der im Gesetz festgelegten maximalen Klassengrössen kommen. Sitzt als Folge davon nur ein Kind zu viel in einer Klasse, macht die Eröffnung einer zusätzlichen Klasse gemäss Regierungsrat meist keinen Sinn, zumal eine solche teuer wäre und nur mit einem erheblichen administrativen Aufwand realisiert werden könnte.
Juristisch gesehen ist diese Begründung möglicherweise korrekt, wenn die im Bildungsgesetz festgelegten Höchstzahlen so interpretiert werden, dass diese nur am Stichtag Ende März eingehalten werden müssen. Diese Argumentation scheint fragwürdig zu sein, zumal der Gesetzgeber mit der Festschreibung der Höchstzahlen von 20 resp. 24 Schüler/-innen im Bildungsgesetz erreichen wollte, dass im Schulalltag die Klassen eine bestimmte Grösse nicht überschreiten. Der Zweck dieser Höchstzahlen war nicht, dass lediglich auf dem Papier an einem scheinbar willkürlichen Stichtag (Ende März) die festgelegten Höchstzahlen eingehalten werden.
Würden bei der Klassenbildung die Klassen nicht randvoll gefüllt, stünde während dem Schuljahr genügend Platz für neueintretende Kinder zur Verfügung. Der Unterricht würde so nicht zusätzlich belastet und ein qualitativ besserer Unterricht ermöglicht. Eine Überschreitung der Höchstzahlen sollte deshalb konsequent vermieden werden.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel