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News
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Montag, Juni 30, 2025
Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)
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Samstag, Juni 28, 2025
Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)
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Donnerstag, Juni 26, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)
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Dienstag, Juni 24, 2025
An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)
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Samstag, Juni 21, 2025
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)
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Donnerstag, Juni 19, 2025
Die Motion der Landrätin Anita Biedert-Vogt betreffend Abschaffung vom Frühfranzösisch auf der Primarstufe wurde vergangenen Donnerstag im Landrat eingereicht. (lbu)
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16.8.2023
Professor «Gender-Verbot» setzt sich durch
Politikprofessor Jürgen Plöhn, der an der Martin-Luther-Universität in Halle (D) in seinem Unterricht den Studenten das Gendern verboten hat und deswegen von der Universität verbannt wurde (der «Nebelspalter» berichtete), kann wieder an seine Lehrstätte zurückkehren. Der neu berufene Kanzler der Universität – dieser ist verantwortlich für die Verwaltung und den Haushalt der Universität – stellt Plöhn wieder die Infrastruktur wie die Hörsäle sowie die Sekretariatsleistungen zur Verfügung.
Der Entzug sämtlicher universitären Ressourcen und der Prüfungsbefugnis für den Professor (Studenten erhielten keine Credit Points mehr, wenn sie in seine Vorlesungen gingen) wurde im Bundesland Sachsen-Anhalt zum Politikum. In der Folge musste sich der Landtag mit dem Fall beschäftigen.
Plöhns Rückkehr an die Uni Halle hat darum Symbolkraft; er darf das Gendern im Lehrsaal nun weiterhin verbieten. Wobei der Professor das nie so sagen würde: «Ich verlange einfach von meinen Politologen, dass sie sich zur Vermittlung ihrer Erkenntnisse der Gesellschaft gegenüber verständlich ausdrücken, indem sie deren Sprache – keine Kunstsprache! – sprechen. Vor allem keine fehlerhafte Sprache, die manipulierend und deshalb unwissenschaftlich ist.»
Wenn Studenten in ihren Powerpoint-Präsentationen den Genderstern verwendeten oder Formulierungen verwendeten wie «anreisende Teilnehmende» oder «streikende Mitarbeitende», dann könnte Plöhn dazwischenfahren und den Vortragenden massregeln, man solle sprachlich keinen Unsinn erzählen. Zudem kolportiere der Genderstern ein unverbindliches Etwas – eine Ideologie. Der Stern sei bislang in der Literatur als Hinweis für eine Anmerkung verwendet worden. Und er klärte die Studenten mitunter auch gerne auf: «Zwischen einem Studenten und einem Studierenden sind grosse Unterschiede. Der Student ist die wenigste Zeit seines Studentenlebens ein Studierender». Oder es gibt kein KanzlerInnenamt. Das sei Sexismus in der Sprache, was darüber hinaus in der Gesellschaft nicht mehrheitsfähig sei.
«Gendersprache ist nicht wissenschaftlich»
Für Plöhn ist jedenfalls klar: Jemand, der die Gendersprache verwendet, will die Gesellschaft verändern. «Entsprechende Bekenntnisse kenne ich genügend, das erste solche datiert 1987 von der kommunistischen Politikerin Jutta Oesterle-Schwerin.» Etwas zu wollen sei legitim, doch ein solches ideologisches Anliegen habe nichts in einem wissenschaftlichen Umfeld zu suchen, so Plöhn.
Wer Plöhns Veranstaltungen besuchte, kannte diese Standards und hatte sich zumindest mit den Vorgaben des Professors abgefunden. Interne Klagen sind keine bekannt. Aber irgendwann beschwerten sich externe Studenten bei der Universitätsleitung. Der Dekan und Prodekan fackelten nicht lange. «Wir können Ihnen das Recht auf Lehre nicht verwehren. Sehr wohl können wir aber als Institut die Rahmenbedingungen dafür festlegen, die ich Ihnen hiermit kurz mitteile», schrieb ihm der geschäftsführende Direktor des Instituts für Politikwissenschaft kurz und bündig. Das Institut werde darum keinerlei Ressourcen zur Unterstützung seiner Lehre zur Verfügung stellen; um Raumbuchungen und Ähnliches müsse Plöhn sich selbst kümmern. Zudem sei der Besuch seiner Lehrveranstaltungen künftig in keinem Pflichtmodul mehr anrechenbar, «was die Teilnahme aus Sicht der Studenten natürlich witzlos macht», teilte er ihm mit und fügte noch höhnisch hinzu: «Ich weiss nicht, sehr geehrter Herr Plöhn, ob Sie unter diesen Voraussetzungen noch Freude an der Lehre haben werden.»
Fall Plöhn wird politisch
Plöhn lancierte eine Petition und adressierte den Landtag von Sachsen-Anhalt. Der Fall geriet zur Politgroteske. Mit seinen Argumenten für oder gegen die Gendersprache wollten sich die Politiker gar nicht erst auseinandersetzen. Man beschränkte sich auf formaljuristische Abklärungen. Im April beschied man Plöhn: «Die mit der Entscheidung verbundene Abkehr von der zuvor geübten Praxis stellt keine Willkürentscheidung dar, da sie auf Umstände reagierte, die von dem Petenten selbst herbeigeführt worden waren.»
Mit anderen Worten: Plöhn habe selber eine Änderung der gültigen sprachlichen Grundlagen herbeigeführt. Oder auch: Er habe Studenten aus sprachlichen Gründen benachteiligt. Der Prozess, solche Vorwürfe auszuräumen, zog sich über Monate hin. Plöhn dazu: «Nicht ich habe die Sprache geändert. Ich habe lediglich die zuvor fraglos akzeptierte Grundlage der Ideologiefreiheit der Wissenschaftssprache für meine Lehrveranstaltungen explizit machen müssen.» Zudem habe der Kanzler die aufgestellte Behauptung einer linken Abgeordneten, Plöhn hätte Studenten diskriminiert, «eindeutig zurückgewiesen»: «Kein einziger derartiger Fall ist aktenkundig!»
Zum Schutz der Wissenschaftlichkeit
Mit der Berufung des neuen Kanzlers kam frischen Wind in die festgefahrenen Positionen. Der Direktor des Instituts nahm an den Besprechungen nicht mehr teil. Aber jetzt ist es klar: «Die Martin-Luther-Universität nimmt zur Kenntnis, dass die Ablehnung der Gendersprache durch Professor Plöhn für seine eigenen Lehrveranstaltungen dem Schutze der Wissenschaftlichkeit seiner akademischen Lehrveranstaltungen zu dienen bestimmt ist.»
Daniel Wahl
Journalist Nebenspalter
[Quelle: Nebenspalter vom 8. August 2023]