Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Chancengleichheit durch Integration, mehr Illusion als Realität

Wäre Chancengerechtigkeit mehr als eine Illusion, gäbe es weder Millionenerben noch Menschen, die unsere öffentlichen Toiletten zum Minimallohn reinigen. Wer die auf Chancengerechtigkeit basierende Integration fordert im Wissen, dass sie nicht finanzierbar ist und immer teurer wird, outet seine Nähe zu Ideologien. Eine solche ist die schulische Integration ohne Selektion. Die gescheiterte Basler Orientierungsschule lässt grüssen. Diese war integrativ und kannte keine Noten. Zweifel ist im Falle der sog. «Erziehungswissenschaften» nötig. Denn aus dieser Ecke kommen «Studien», die nicht nur der Integration, sondern sogar dem Frühfranzösischunterricht Erfolg bescheinigen. Solche der Realität widersprechenden Gefälligkeitsstudien sind wertlos. Deshalb der Aufruf an alle Theoretiker und Ideologen: Kommen Sie an die Schulen und unterrichten Sie. Dann haben sie nicht nur eine Meinung zur Schule, sondern eine Ahnung davon. Sie werden dann verstehen, warum am Ende der Volksschule 25% der Schüler die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nicht beherrschen: wegen der Integration verhaltensauffälliger Schüler, die alle andern stören. Damit die Integration auch nur ansatzweise funktionieren würde, bräuchte es etwa zweimal mehr Lehrkräfte. Doch wir finden bereits heute kaum genug. Warum investieren wir zig Millionen in die Integration zugunsten der Schwächsten, aber keine einzige in die Förderung der Stärksten? Ist dies nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit?

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 

News

  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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  • Freitag, Juli 25, 2025

    Website der Starken Schule beider Basel frequentiert

    Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)

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11.03.2020

Nachteilsausgleich für die Lese- und Rechtschreibschwäche

Simon (Name geändert) geht in die 5. Primarklasse, als bei ihm vom schulpsychologischen Dienst eine Rechtschreibschwäche (Legasthenie) festgestellt wird. Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) werden sowohl juristisch als auch in der logopädischen Literatur als Behinderung anerkannt, da sie nicht aufgrund falscher Förderung zustande kommen und auch nach Jahren nicht plötzlich verschwinden. (vgl. Schulte-Körne, 2002) Deshalb hat Simon einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (NA). Gemäss der Laufbahnordnung (§ 18) müssen bei Leistungserhebungen Massnahmen zum NA angewendet werden.

In der 5. und 6. Primarklasse wurden folgende Massnahmen umgesetzt: Simon erhielt 1/3 mehr Zeit und durfte Aufsätze und Textbeiträge am PC schreiben sowie das Rechtschreibprogramm nutzen. Weil die Rechtschreibung bei den Fremdsprachen in der Primarschule noch nicht bewertet wird, konnte Simon mit einem Notendurchschnitt von 4.8 in das Niveau E der Sekundarschule eingestuft werden.

Auch an der Sekundarschule erhielt Simon einen NA bewilligt: In allen nichtsprachlichen Fächern werden Texte nur bezüglich Inhalt bewertet, Diktate können ab Diktiergerät geschrieben werden, ein Zeitzuschlag darf maximal 1/3 der offiziellen Prüfungszeit beantragen, die Prüfung kann in einem separaten Raum durchgeführt werden, Klärungsfragen bei Aufgabenstellung dürfen jederzeit gestellt werden. Alle diese Hilfsmittel klingen gut, jedoch gibt es folgende Lücke: Diktate und Aufsätze werden in allen drei Sprachfächern (Deutsch, Französisch und Englisch) regulär bewertet. Die Rechtschreibfehler benotet. Es gibt keine individuellen Hilfsmittel und Anpassungen bei Wörtchentests im Fremdsprachunterricht und keine Textanpassung bei der Prüfung der Lesefertigkeit. Genau hier, wo die grössten Schwächen der Kinder und Jugendlichen mit LRS liegen, werden keine Massnahmen des NA umgesetzt.

Konkret bedeutet dies, dass Simon in den drei Sprachfächern mit Diktaten und Wörtchentests so viele ungenügende Noten schreibt, dass er diese unmöglich mit den anderen, zum Teil auch mündlichen Noten, kompensieren kann. Der Nachteilsausgleich greift hier zu wenig, die Chancengleichheit ist nicht gewährleistet.

Sowohl der Verband Dyslexie Schweiz als auch der Verband Deutschschweizer Logopädinnen und Logopädenverband empfehlen:
  • Alternative Leistungsnachweise, v.a. Befreiung von Leistungserhebungen, die ausschliesslich den Dyslexie betreffenden Kompetenzbereich betreffen (bspw. Diktate). (vgl. Lichtsteiner Müller 2013, 1
  • Keine oder abgestufte Bewertung von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern (im Voraus definierte, eingegrenzte Fehler).
  • Prüfung/Vokabelprüfung mündlich anstatt schriftlich aufnehmen.
  • Die Bewertung der Rechtschreibung soll auf einen bestimmten Bereich eingeschränkt werden. Zusätzlich sollen mündliche Prüfungen (Vortrag) angeboten werden, damit die Noten in Rechtschreibung nicht so ins Gewicht fallen.
Diese Empfehlungen werden allesamt im Kanton Basellandschaft im Katalog der Massnahmen für den NA leider nicht aufgeführt und deshalb auch nicht umgesetzt. Das Konzept Nachteilsausgleich müsste dringend überarbeitet werden.

Nathalie Twerenbold

Siehe: 
Verband Dyslexie Schweiz (Hrsg.), (2017), Infoblatt Nachteilsausgleich Legasthenie, DLV (Hrsg.) (2015) Positionspapier, Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreibschwäche auf Primar und Sekundarstufe, S.4.
Lichtsteiner Müller M. (2013). Dyslexie und Dyskalkulie. (2. Aufl.). hep verlag.