Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Sonntag, April 21, 2024

    Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein

    Der Vorstoss «Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein» von Grossrätin Edibe Gölgeli wird an der Grossratssitzung vom 15. Mai behandelt. Der Vorstoss wurde von mehreren Grossräten der SP, des Grün-Alternativen Bündnisses, der GLP, der FDP und der LDP unterschrieben. (ch)

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  • Dienstag, April 16, 2024

    Vermietung von Schulräumen an private Vereine

    Trotz Mangel an Arbeitsplätzen und Materialräumen werden in zahlreichen Basler Schulhäusern Räumlichkeiten an private Vereine vermietet. Die Bedingungen für diese Vermietungen sind oftmals nicht klar geregelt. Grossrätin Heidi Mück (BastA) stellt dazu eine schriftiliche Anfrage an den Regierungsrat. (lh)

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  • Sonntag, April 14, 2024

    Vorstoss fordert Anpassung der Schule an die Wirtschaft

    Der Vorstoss «Bildungspolitik enger an die Wirtschaft anbinden», von Landrat Marc Scherrer verlangt die Prüfung der Möglichkeiten, wie die Bildungspolitik stärker den Bedürfnissen der Wirtschat ausgerichtet werden kann. Der Mangel an Ausbildungsinstitutionen und Ausbildungskräften sei ein grosses Problem. (ch)

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  • Samstag, April 13, 2024

    Woche der Berufsbildung findet in der ganzen Schweiz statt

    Berufsleute stellen Ihre Arbeit in Form von Betriebsführungen, Schnupperangeboten, Radiointerviews oder Livestreams vor. Die Woche vom 13.-17. Mai ermöglicht den jungen Menschen einen Einblick in die Berufswelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    «Medien und Informatik» nun auch in Basel-Stadt

    Im Kanton Basel-Stadt gib es an der Sekundarstufe 1 ab nächstem Schuljahr neu das Fach «Medien und Informatik». Bis anhin wurde ein Teil des Informatikstoffs in den Fächern Mathematik und Deutsch behandelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    Soll Baselland den Univertrag künden?

    Obwohl der Kanton Basel-Landschaft seit vielen Jahren grosse Beträge an die Universität Basel bezahlt, wird er weder als Universitätskanton anerkannt noch hat er eine eigene Fakultät erhalten. Ein Landrat fordert nun den Austritt aus dem Univertrag. (ai)

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11.03.2020

Nachteilsausgleich für die Lese- und Rechtschreibschwäche

Simon (Name geändert) geht in die 5. Primarklasse, als bei ihm vom schulpsychologischen Dienst eine Rechtschreibschwäche (Legasthenie) festgestellt wird. Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) werden sowohl juristisch als auch in der logopädischen Literatur als Behinderung anerkannt, da sie nicht aufgrund falscher Förderung zustande kommen und auch nach Jahren nicht plötzlich verschwinden. (vgl. Schulte-Körne, 2002) Deshalb hat Simon einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (NA). Gemäss der Laufbahnordnung (§ 18) müssen bei Leistungserhebungen Massnahmen zum NA angewendet werden.

In der 5. und 6. Primarklasse wurden folgende Massnahmen umgesetzt: Simon erhielt 1/3 mehr Zeit und durfte Aufsätze und Textbeiträge am PC schreiben sowie das Rechtschreibprogramm nutzen. Weil die Rechtschreibung bei den Fremdsprachen in der Primarschule noch nicht bewertet wird, konnte Simon mit einem Notendurchschnitt von 4.8 in das Niveau E der Sekundarschule eingestuft werden.

Auch an der Sekundarschule erhielt Simon einen NA bewilligt: In allen nichtsprachlichen Fächern werden Texte nur bezüglich Inhalt bewertet, Diktate können ab Diktiergerät geschrieben werden, ein Zeitzuschlag darf maximal 1/3 der offiziellen Prüfungszeit beantragen, die Prüfung kann in einem separaten Raum durchgeführt werden, Klärungsfragen bei Aufgabenstellung dürfen jederzeit gestellt werden. Alle diese Hilfsmittel klingen gut, jedoch gibt es folgende Lücke: Diktate und Aufsätze werden in allen drei Sprachfächern (Deutsch, Französisch und Englisch) regulär bewertet. Die Rechtschreibfehler benotet. Es gibt keine individuellen Hilfsmittel und Anpassungen bei Wörtchentests im Fremdsprachunterricht und keine Textanpassung bei der Prüfung der Lesefertigkeit. Genau hier, wo die grössten Schwächen der Kinder und Jugendlichen mit LRS liegen, werden keine Massnahmen des NA umgesetzt.

Konkret bedeutet dies, dass Simon in den drei Sprachfächern mit Diktaten und Wörtchentests so viele ungenügende Noten schreibt, dass er diese unmöglich mit den anderen, zum Teil auch mündlichen Noten, kompensieren kann. Der Nachteilsausgleich greift hier zu wenig, die Chancengleichheit ist nicht gewährleistet.

Sowohl der Verband Dyslexie Schweiz als auch der Verband Deutschschweizer Logopädinnen und Logopädenverband empfehlen:
  • Alternative Leistungsnachweise, v.a. Befreiung von Leistungserhebungen, die ausschliesslich den Dyslexie betreffenden Kompetenzbereich betreffen (bspw. Diktate). (vgl. Lichtsteiner Müller 2013, 1
  • Keine oder abgestufte Bewertung von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern (im Voraus definierte, eingegrenzte Fehler).
  • Prüfung/Vokabelprüfung mündlich anstatt schriftlich aufnehmen.
  • Die Bewertung der Rechtschreibung soll auf einen bestimmten Bereich eingeschränkt werden. Zusätzlich sollen mündliche Prüfungen (Vortrag) angeboten werden, damit die Noten in Rechtschreibung nicht so ins Gewicht fallen.
Diese Empfehlungen werden allesamt im Kanton Basellandschaft im Katalog der Massnahmen für den NA leider nicht aufgeführt und deshalb auch nicht umgesetzt. Das Konzept Nachteilsausgleich müsste dringend überarbeitet werden.

Nathalie Twerenbold

Siehe: 
Verband Dyslexie Schweiz (Hrsg.), (2017), Infoblatt Nachteilsausgleich Legasthenie, DLV (Hrsg.) (2015) Positionspapier, Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreibschwäche auf Primar und Sekundarstufe, S.4.
Lichtsteiner Müller M. (2013). Dyslexie und Dyskalkulie. (2. Aufl.). hep verlag.