Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

News

  • Freitag, September 08, 2023

    Politische Bildung an obligatorischen Schulen in Baselland

    Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)

    Mehr

  • Freitag, September 01, 2023

    Neue Umfrage Übertrittsregelung Prim-Sek

    Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)

    Mehr

  • Montag, August 28, 2023

    Teilrevision des Bildungsgesetzes

    Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)

    Mehr

  • Sonntag, August 27, 2023

    Anlaufstelle für psychische Erkrankung im persönlichen Umfeld

    Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)

    Mehr

  • Dienstag, August 15, 2023

    Baselland will Laufbahnentscheid stärker födern

    Aufgrund des grossen Fachkräftemangels und der zunehmenden Digitalisierung ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Baselland will die Laufbahnentscheide der Sekundarschüler/-innen noch besser fördern. In Pratteln steht der Bevölkerung ab Herbst 2024 ein Laufbahnzentrum offen. (jw)

    Mehr

  • Mittwoch, August 09, 2023

    Spannung, Neugier und grosse Erwartungen

    Kommenden Montag absolvieren in den beiden Basler Halbkantonen Hunderte von Kindern ihren allerersten Schultag, meist mit vielen Erwartungen, grosser Neugier und Spannung. Für die Eltern bedeutet dieser Tag auch ein Loslassen, manche fürchten sich auch davon. Die NZZ publizierte in der Ausgabe vom 5. August einen lesenswerten Artikel unter dem Titel «Wird mein Kind Freunde finden?». (jw)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

11.03.2020

Nachteilsausgleich für die Lese- und Rechtschreibschwäche

Simon (Name geändert) geht in die 5. Primarklasse, als bei ihm vom schulpsychologischen Dienst eine Rechtschreibschwäche (Legasthenie) festgestellt wird. Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) werden sowohl juristisch als auch in der logopädischen Literatur als Behinderung anerkannt, da sie nicht aufgrund falscher Förderung zustande kommen und auch nach Jahren nicht plötzlich verschwinden. (vgl. Schulte-Körne, 2002) Deshalb hat Simon einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (NA). Gemäss der Laufbahnordnung (§ 18) müssen bei Leistungserhebungen Massnahmen zum NA angewendet werden.

In der 5. und 6. Primarklasse wurden folgende Massnahmen umgesetzt: Simon erhielt 1/3 mehr Zeit und durfte Aufsätze und Textbeiträge am PC schreiben sowie das Rechtschreibprogramm nutzen. Weil die Rechtschreibung bei den Fremdsprachen in der Primarschule noch nicht bewertet wird, konnte Simon mit einem Notendurchschnitt von 4.8 in das Niveau E der Sekundarschule eingestuft werden.

Auch an der Sekundarschule erhielt Simon einen NA bewilligt: In allen nichtsprachlichen Fächern werden Texte nur bezüglich Inhalt bewertet, Diktate können ab Diktiergerät geschrieben werden, ein Zeitzuschlag darf maximal 1/3 der offiziellen Prüfungszeit beantragen, die Prüfung kann in einem separaten Raum durchgeführt werden, Klärungsfragen bei Aufgabenstellung dürfen jederzeit gestellt werden. Alle diese Hilfsmittel klingen gut, jedoch gibt es folgende Lücke: Diktate und Aufsätze werden in allen drei Sprachfächern (Deutsch, Französisch und Englisch) regulär bewertet. Die Rechtschreibfehler benotet. Es gibt keine individuellen Hilfsmittel und Anpassungen bei Wörtchentests im Fremdsprachunterricht und keine Textanpassung bei der Prüfung der Lesefertigkeit. Genau hier, wo die grössten Schwächen der Kinder und Jugendlichen mit LRS liegen, werden keine Massnahmen des NA umgesetzt.

Konkret bedeutet dies, dass Simon in den drei Sprachfächern mit Diktaten und Wörtchentests so viele ungenügende Noten schreibt, dass er diese unmöglich mit den anderen, zum Teil auch mündlichen Noten, kompensieren kann. Der Nachteilsausgleich greift hier zu wenig, die Chancengleichheit ist nicht gewährleistet.

Sowohl der Verband Dyslexie Schweiz als auch der Verband Deutschschweizer Logopädinnen und Logopädenverband empfehlen:
  • Alternative Leistungsnachweise, v.a. Befreiung von Leistungserhebungen, die ausschliesslich den Dyslexie betreffenden Kompetenzbereich betreffen (bspw. Diktate). (vgl. Lichtsteiner Müller 2013, 1
  • Keine oder abgestufte Bewertung von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern (im Voraus definierte, eingegrenzte Fehler).
  • Prüfung/Vokabelprüfung mündlich anstatt schriftlich aufnehmen.
  • Die Bewertung der Rechtschreibung soll auf einen bestimmten Bereich eingeschränkt werden. Zusätzlich sollen mündliche Prüfungen (Vortrag) angeboten werden, damit die Noten in Rechtschreibung nicht so ins Gewicht fallen.
Diese Empfehlungen werden allesamt im Kanton Basellandschaft im Katalog der Massnahmen für den NA leider nicht aufgeführt und deshalb auch nicht umgesetzt. Das Konzept Nachteilsausgleich müsste dringend überarbeitet werden.

Nathalie Twerenbold

Siehe: 
Verband Dyslexie Schweiz (Hrsg.), (2017), Infoblatt Nachteilsausgleich Legasthenie, DLV (Hrsg.) (2015) Positionspapier, Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreibschwäche auf Primar und Sekundarstufe, S.4.
Lichtsteiner Müller M. (2013). Dyslexie und Dyskalkulie. (2. Aufl.). hep verlag.