Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Dienstag, Oktober 22, 2024

    Landrat befasst sich mit bildungspolitischen Themen

    An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)

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  • Montag, Oktober 21, 2024

    Podiumsdiskussion zum Thema Schulabsentismus

    Der Schulabsentismus im Basler Stadtkanton nimmt immer wie mehr zu. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, findet im kommenden Monat eine vom Erziehungsrat organisierte Podiumsdiskussion statt, die das Thema kontrovers beleuchten soll. (as)

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  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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11.03.2021

Nachteilsausgleich bei Lese- und Rechtschreibschwäche

Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) werden sowohl juristisch als auch in der logopädischen Literatur als Behinderung anerkannt, weil diese auch nach Jahren nicht verschwindet. Wenn keine falsche Förderung vorliegt, haben Schüler/-innen mit diagnostizierter Legasthenie Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (NA). Dieser wird an den Sekundarschulen meist so gewährt, dass in nichtsprachlichen Fächern Texte nur nach Inhalt bewertet, Diktate ab Diktiergerät geschrieben, bei Prüfungen ein Zeitzuschlag von maximal 1/3 der offiziellen Prüfungszeit gewährt oder die Prüfung in einem anderen Raum geschrieben werden.

Ungenügendes Konzept für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs

Diese Nachteilsausgleiche sind durchaus hilfreich, in bestimmten Fällen jedoch ungenügend: Ausgerechnet bei Aufsätzen und Diktaten in den Sprachfächern Deutsch, Französisch und Englisch werden die Rechtschreibfehler gemäss den gültigen Richtlinien bewertet und benotet – also genau in demjenigen Bereich, in welchem die Lernenden mit LRS die grössten Schwächen haben. Diese Situation ist unbefriedigend, weil allzu oft die betroffenen Schulkinder die Beförderung nicht schaffen und so ein Schuljahr wiederholen müssen.

Vorstoss im Parlament zeigt Wirkung

Im Mai 2020 reichte ich einen parlamentarischen Vorstoss ein und thematisierte die bestehenden Lücken. Insbesondere forderte ich die Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs: Bestehende Lücken sollen durch Ergänzungen im Konzept geschlossen werden.

Erfreulicherweise bestätigte die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) vor wenigen Tagen, dass die notwendigen Ergänzungen im Konzept Nachteilsausgleich unter Mitwirkung des Sozialpädagogischen Dienstes sowie dem Kinder- und Jungendpsychiatrischen Dienstes abgeschlossen und wie folgt ergänzt wurden.

Keine oder abgestufte Bewertungen von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern bei im Voraus definierten, eingegrenzten Fehlern;

  • Prüfungen (z.B. Vokabelprüfungen) mündlich anstatt schriftlich durchführen;
  • Die Bewertung der Rechtschreibung soll auf einen bestimmten Bereich eingeschränkt werden. Zusätzlich sollen mündliche Prüfungen (z.B. Vortrag) angeboten werden, damit die Noten in Rechtschreibung nicht so ins Gewicht fallen.

Mit den Verbesserungen wird den Schüler/-innen manch ungenügende Note erspart bleiben und dadurch den Schulalltag erleichtert.

Regina Werthmüller, Landrätin parteilos