Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Dienstag, April 16, 2024

    Vermietung von Schulräumen an private Vereine

    Trotz Mangel an Arbeitsplätzen und Materialräumen werden in zahlreichen Basler Schulhäusern Räumlichkeiten an private Vereine vermietet. Die Bedingungen für diese Vermietungen sind oftmals nicht klar geregelt. Grossrätin Heidi Mück (BastA) stellt dazu eine schriftiliche Anfrage an den Regierungsrat. (lh)

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  • Sonntag, April 14, 2024

    Vorstoss fordert Anpassung der Schule an die Wirtschaft

    Der Vorstoss «Bildungspolitik enger an die Wirtschaft anbinden», von Landrat Marc Scherrer verlangt die Prüfung der Möglichkeiten, wie die Bildungspolitik stärker den Bedürfnissen der Wirtschat ausgerichtet werden kann. Der Mangel an Ausbildungsinstitutionen und Ausbildungskräften sei ein grosses Problem. (ch)

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  • Samstag, April 13, 2024

    Woche der Berufsbildung findet in der ganzen Schweiz statt

    Berufsleute stellen Ihre Arbeit in Form von Betriebsführungen, Schnupperangeboten, Radiointerviews oder Livestreams vor. Die Woche vom 13.-17. Mai ermöglicht den jungen Menschen einen Einblick in die Berufswelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    «Medien und Informatik» nun auch in Basel-Stadt

    Im Kanton Basel-Stadt gib es an der Sekundarstufe 1 ab nächstem Schuljahr neu das Fach «Medien und Informatik». Bis anhin wurde ein Teil des Informatikstoffs in den Fächern Mathematik und Deutsch behandelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    Soll Baselland den Univertrag künden?

    Obwohl der Kanton Basel-Landschaft seit vielen Jahren grosse Beträge an die Universität Basel bezahlt, wird er weder als Universitätskanton anerkannt noch hat er eine eigene Fakultät erhalten. Ein Landrat fordert nun den Austritt aus dem Univertrag. (ai)

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  • Sonntag, März 10, 2024

    Lehrkräfte Apéro mit Mustafa Atici

    Mustafa Atici wird mit grosser Wahrscheinlichkeit das Erziehungsdepartement vom aktuellen Bildungsdirektor Cramer übernehmen. Deshalb lädt er interessierte Lehrpersonen des Kantons Basel-Stadt zu einem Apéro ein, um sich über wichtige Bildungsthemen auszutauschen. (ch)

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11.03.2021

Nachteilsausgleich bei Lese- und Rechtschreibschwäche

Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) werden sowohl juristisch als auch in der logopädischen Literatur als Behinderung anerkannt, weil diese auch nach Jahren nicht verschwindet. Wenn keine falsche Förderung vorliegt, haben Schüler/-innen mit diagnostizierter Legasthenie Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (NA). Dieser wird an den Sekundarschulen meist so gewährt, dass in nichtsprachlichen Fächern Texte nur nach Inhalt bewertet, Diktate ab Diktiergerät geschrieben, bei Prüfungen ein Zeitzuschlag von maximal 1/3 der offiziellen Prüfungszeit gewährt oder die Prüfung in einem anderen Raum geschrieben werden.

Ungenügendes Konzept für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs

Diese Nachteilsausgleiche sind durchaus hilfreich, in bestimmten Fällen jedoch ungenügend: Ausgerechnet bei Aufsätzen und Diktaten in den Sprachfächern Deutsch, Französisch und Englisch werden die Rechtschreibfehler gemäss den gültigen Richtlinien bewertet und benotet – also genau in demjenigen Bereich, in welchem die Lernenden mit LRS die grössten Schwächen haben. Diese Situation ist unbefriedigend, weil allzu oft die betroffenen Schulkinder die Beförderung nicht schaffen und so ein Schuljahr wiederholen müssen.

Vorstoss im Parlament zeigt Wirkung

Im Mai 2020 reichte ich einen parlamentarischen Vorstoss ein und thematisierte die bestehenden Lücken. Insbesondere forderte ich die Überarbeitung der Richtlinien für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs: Bestehende Lücken sollen durch Ergänzungen im Konzept geschlossen werden.

Erfreulicherweise bestätigte die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) vor wenigen Tagen, dass die notwendigen Ergänzungen im Konzept Nachteilsausgleich unter Mitwirkung des Sozialpädagogischen Dienstes sowie dem Kinder- und Jungendpsychiatrischen Dienstes abgeschlossen und wie folgt ergänzt wurden.

Keine oder abgestufte Bewertungen von Rechtschreibung- und Grammatikfehlern bei im Voraus definierten, eingegrenzten Fehlern;

  • Prüfungen (z.B. Vokabelprüfungen) mündlich anstatt schriftlich durchführen;
  • Die Bewertung der Rechtschreibung soll auf einen bestimmten Bereich eingeschränkt werden. Zusätzlich sollen mündliche Prüfungen (z.B. Vortrag) angeboten werden, damit die Noten in Rechtschreibung nicht so ins Gewicht fallen.

Mit den Verbesserungen wird den Schüler/-innen manch ungenügende Note erspart bleiben und dadurch den Schulalltag erleichtert.

Regina Werthmüller, Landrätin parteilos