Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Sonntag, Dezember 03, 2023

    Bereich Gesundheit der Fachmittelschule muss attraktiver werden

    Die Zahl der Auszubildenden in den Baselbieter Spitälern und Pflegeheimen ist laut dem statistischen Amt rückläufig. Aufgrund der demographischen Entwicklung in der Schweiz, wobei es immer mehr ältere Menschen geben wird, die es zu pflegen gilt sowie die Tatsache, dass die jetzigen Angestellten älter werden, ist diese Entwicklung beunruhigend. (lb)

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  • Montag, November 27, 2023

    Sanierungs- und Erweiterungsplan des Gymnasium Oberwil

    Die Erhöhung der Klassen wird von heute 49 auf bis zu 65 Klassen prognostiziert. Der zur Verfügung stehende Schulraum wird deshalb bei Weitem nicht ausreichen. Die Regierung hat nun ein Vorlage mit drei Teilprojekten ausgearbeitet. (ch)

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  • Sonntag, November 26, 2023

    Künstliche Intelligenz an Schulen auch bei Schüler/-innen umstritten

    Immer mehr Schüler/-innen benutzen für die Schule Künstliche Intelligenz (KI), sei es beim Schreiben eines Aufsatzes oder beim Abfragen von Inhalten. Dies führt zunehmend zu einer Verfälschung der tatsächlichen Leistung. Die Arbeit mit KI sei unfair gegenüber anderen Schülern/-innen und sollte eingestellt werden, sagt die 18-jährige Anna, welche die FMS besucht. Sie fragt treffend: «Wem gehört die Arbeit? Der Person, die diese Tools benutzt hat, oder der Firma, die die KI erstellt hat?». (ch)

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  • Sonntag, Oktober 29, 2023

    Lohnvergütung bei Stellvertretungen

    Die Stellvertretungssituation ist mit dem akuten, gesamtschweizerischen Lehrpersonenmangel an den Volksschulen unter Druck. Der Unterricht ist für eine alarmierend grosse Zahl von Lehrpersonen sehr belastend, was erhebliche Folgen hat: Eine zunehmende Anzahl Lehrpersonen verlässt den Beruf vor der ordentlichen Pensionierung und immer weniger sind bereit, zusätzliche Lektionen bei Krankheitsfällen von Arbeitskolleginnen und -kollegen zu übernehmen. (ch)

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  • Mittwoch, Oktober 25, 2023

    Freie Wahle der Schule

    Landrätin Béatrix von Sury d’Aspremont (Die Mitte) hat vergangene Woche einen Vorstoss bezüglich der freien Schulwahl eingereicht. Sie möchte die Niederlande als Vorbild nehmen: Jede Schule darf ihr pädagogisches Konzept wählen, der Staat übernimmt praktisch alle Kosten der privaten und öffentlichen Schule, die ihr eigenes Budget verwalten. Die Sonderpädagogik und andere Unterstützungsmassnahmen sollen erleichtert und von den Eltern frei wählbar werden. (lb)

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  • Dienstag, Oktober 24, 2023

    Gratis Lehrmittel für heimbeschulte Kinder

    In einem Postulat fordert Landrätin Laura Grazioli (Grüne) kostenlose Lehrmittel für heimbeschulte Kinder. Dies aufgrund der hohen finanziellen Beträgen, die für ein regelkonformes Homeschooling aufgewendet werden müssen. Auch in den staatlichen Schulen müssen die Eltern keine Beiträge für Lehrmittel entrichten. Die für den Kanton entstehenden Kosten wären minimal, weil in diesem Jahr lediglich 17 Schüler/-innen Homeschooling bewilligt wurde. (lb)

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13.06.2023

An den Schulen wird Machtmiss- brauch Tür und Tor geöffnet

Ab dem Schuljahr 2024/25 werden die Schulräte der Sekundarschulen und der weiterführenden Schulen (Gymnasium, Wirtschaftsmittelschule, Fachmittelschule usw.) entmachtet. Im Gegenzug erhalten das Amt für Volksschulen (AVS) sowie die Schulleitungen deutlich mehr Kompetenzen. Die vom Parlament beschlossene Machtkonzentration birgt jedoch einige Risiken.

Gerade vor ein paar Tagen konnte man in der Basellandschaftlichen Zeitung (bz vom 10. Juni- https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/sekundarschule-reinach-schwere-vorwuerfe-aus-der-lehrerschaft-schulleiter-kuendigt-und-bleibt-zu-hause-ld.2470215) lesen, dass gegen einen Schulleiter der Sekundarschule Reinach schwere Vorwürfe erhoben worden seien: Es ging um ein problematisches Führungsverhalten, das Ausnützen von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen und die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden. Offenbar kein Einzelfall, wie solche und ähnliche Berichte in der Lokalberichterstattung diverser Zeitungen belegen.

Nun könnte man die Auffassung vertreten, Fälle wie diesen gebe es in allen möglichen beruflichen Kontexten und sie stellten nichts Aussergewöhnliches dar. Einer solchen Sichtweise ist jedoch entgegenzuhalten, dass bestimmte Strukturen machtmissbräuchliches Verhalten von Vorgesetzten begünstigen ‒ Strukturen nämlich, in denen es an Gegenkräften fehlt, welche etwa der übermässigen Gestaltungsmacht von Schulrektoren Einhalt geböten.

Schulleitungen befinden im Alleingang über Festanstellungen

Das revidierte, ab dem Schuljahr 2024/25 gültige Bildungsgesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie die zuvor schon beträchtliche Gestaltungsmacht von Schulleitungsmitgliedern weiter ausgebaut wird. Während bislang die Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Festanstellung neuer Lehrpersonen durch mehrköpfige, parteipolitisch ausgewogene Milizgremien (Schulräte resp. Schulkommissionen) geleitet und bestimmt wurden, werden es künftig ausschliesslich die Schulleitungen sein, welche darüber entscheiden, welche Lehrpersonen an ihren Schulen unterrichten. Bedenkt man, dass an einigen kantonalen Schulen weit über hundert Pädagoginnen und Pädagogen tätig sind, stellt sich schon die Frage, ob ein kleines Schulleitungsteam einer Schule im Alleingang darüber befinden soll, welche Unterrichtenden eine Festanstellung bekommen. Umso problematischer wird dies, wenn Schulleiter/-innen dazu neigen, vor allem nach persönlicher Präferenz und nicht aufgrund fachlicher und pädagogischer Eignung der Lehrpersonen zu entscheiden.

Schulräte sind das bessere Entscheidungsgremium

Es ist wahrlich keine neue Einsicht: Will man die Möglichkeit zu fragwürdigem oder gar machtmissbräuchlichem Führungsverhalten verkleinern, gilt es, die Strukturen so zu gestalten, dass langfristig bedeutsame Entscheidungen breit abgestützt sind. Dazu eignen sich Gremien, die sich aus Personen mit unterschiedlichen Grundüberzeugungen und Interessenslagen zusammensetzen. Die bisherigen Schulräte erfüllten diese Funktion, die man ihnen nun im Rahmen des revidierten Bildungsgesetztes entziehen will, wenn es um die Anstellungsverfahren neuer Lehrpersonen geht.

Gesetze und Verordnungen bedürfen immer mal wieder der Anpassung, damit den sich verändernden Realitäten und Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann. Sie so zu modifizieren, dass sich offenkundige Nachteile ergeben, bedeutet jedoch Rückschritt.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel