Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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  • Donnerstag, April 24, 2025

    konsumGLOBAL in den Unterricht integrieren

    Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)

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  • Dienstag, April 22, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Neue Schulanlage

    Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Vegane Mensa an der Universität Basel

    Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)

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13.06.2023

An den Schulen wird Machtmiss- brauch Tür und Tor geöffnet

Ab dem Schuljahr 2024/25 werden die Schulräte der Sekundarschulen und der weiterführenden Schulen (Gymnasium, Wirtschaftsmittelschule, Fachmittelschule usw.) entmachtet. Im Gegenzug erhalten das Amt für Volksschulen (AVS) sowie die Schulleitungen deutlich mehr Kompetenzen. Die vom Parlament beschlossene Machtkonzentration birgt jedoch einige Risiken.

Gerade vor ein paar Tagen konnte man in der Basellandschaftlichen Zeitung (bz vom 10. Juni- https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/sekundarschule-reinach-schwere-vorwuerfe-aus-der-lehrerschaft-schulleiter-kuendigt-und-bleibt-zu-hause-ld.2470215) lesen, dass gegen einen Schulleiter der Sekundarschule Reinach schwere Vorwürfe erhoben worden seien: Es ging um ein problematisches Führungsverhalten, das Ausnützen von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen und die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden. Offenbar kein Einzelfall, wie solche und ähnliche Berichte in der Lokalberichterstattung diverser Zeitungen belegen.

Nun könnte man die Auffassung vertreten, Fälle wie diesen gebe es in allen möglichen beruflichen Kontexten und sie stellten nichts Aussergewöhnliches dar. Einer solchen Sichtweise ist jedoch entgegenzuhalten, dass bestimmte Strukturen machtmissbräuchliches Verhalten von Vorgesetzten begünstigen ‒ Strukturen nämlich, in denen es an Gegenkräften fehlt, welche etwa der übermässigen Gestaltungsmacht von Schulrektoren Einhalt geböten.

Schulleitungen befinden im Alleingang über Festanstellungen

Das revidierte, ab dem Schuljahr 2024/25 gültige Bildungsgesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie die zuvor schon beträchtliche Gestaltungsmacht von Schulleitungsmitgliedern weiter ausgebaut wird. Während bislang die Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Festanstellung neuer Lehrpersonen durch mehrköpfige, parteipolitisch ausgewogene Milizgremien (Schulräte resp. Schulkommissionen) geleitet und bestimmt wurden, werden es künftig ausschliesslich die Schulleitungen sein, welche darüber entscheiden, welche Lehrpersonen an ihren Schulen unterrichten. Bedenkt man, dass an einigen kantonalen Schulen weit über hundert Pädagoginnen und Pädagogen tätig sind, stellt sich schon die Frage, ob ein kleines Schulleitungsteam einer Schule im Alleingang darüber befinden soll, welche Unterrichtenden eine Festanstellung bekommen. Umso problematischer wird dies, wenn Schulleiter/-innen dazu neigen, vor allem nach persönlicher Präferenz und nicht aufgrund fachlicher und pädagogischer Eignung der Lehrpersonen zu entscheiden.

Schulräte sind das bessere Entscheidungsgremium

Es ist wahrlich keine neue Einsicht: Will man die Möglichkeit zu fragwürdigem oder gar machtmissbräuchlichem Führungsverhalten verkleinern, gilt es, die Strukturen so zu gestalten, dass langfristig bedeutsame Entscheidungen breit abgestützt sind. Dazu eignen sich Gremien, die sich aus Personen mit unterschiedlichen Grundüberzeugungen und Interessenslagen zusammensetzen. Die bisherigen Schulräte erfüllten diese Funktion, die man ihnen nun im Rahmen des revidierten Bildungsgesetztes entziehen will, wenn es um die Anstellungsverfahren neuer Lehrpersonen geht.

Gesetze und Verordnungen bedürfen immer mal wieder der Anpassung, damit den sich verändernden Realitäten und Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann. Sie so zu modifizieren, dass sich offenkundige Nachteile ergeben, bedeutet jedoch Rückschritt.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel