


Leserkommentar
Chancengleichheit durch Integration, mehr Illusion als Realität
Wäre Chancengerechtigkeit mehr als eine Illusion, gäbe es weder Millionenerben noch Menschen, die unsere öffentlichen Toiletten zum Minimallohn reinigen. Wer die auf Chancengerechtigkeit basierende Integration fordert im Wissen, dass sie nicht finanzierbar ist und immer teurer wird, outet seine Nähe zu Ideologien. Eine solche ist die schulische Integration ohne Selektion. Die gescheiterte Basler Orientierungsschule lässt grüssen. Diese war integrativ und kannte keine Noten. Zweifel ist im Falle der sog. «Erziehungswissenschaften» nötig. Denn aus dieser Ecke kommen «Studien», die nicht nur der Integration, sondern sogar dem Frühfranzösischunterricht Erfolg bescheinigen. Solche der Realität widersprechenden Gefälligkeitsstudien sind wertlos. Deshalb der Aufruf an alle Theoretiker und Ideologen: Kommen Sie an die Schulen und unterrichten Sie. Dann haben sie nicht nur eine Meinung zur Schule, sondern eine Ahnung davon. Sie werden dann verstehen, warum am Ende der Volksschule 25% der Schüler die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nicht beherrschen: wegen der Integration verhaltensauffälliger Schüler, die alle andern stören. Damit die Integration auch nur ansatzweise funktionieren würde, bräuchte es etwa zweimal mehr Lehrkräfte. Doch wir finden bereits heute kaum genug. Warum investieren wir zig Millionen in die Integration zugunsten der Schwächsten, aber keine einzige in die Förderung der Stärksten? Ist dies nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit?
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Samstag, August 30, 2025
Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)
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Freitag, August 29, 2025
Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)
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Sonntag, August 24, 2025
Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)
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Sonntag, Juli 27, 2025
Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)
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Samstag, Juli 26, 2025
Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)
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Freitag, Juli 25, 2025
Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)
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13.06.2023
An den Schulen wird Machtmiss- brauch Tür und Tor geöffnet
Ab dem Schuljahr 2024/25 werden die Schulräte der Sekundarschulen und der weiterführenden Schulen (Gymnasium, Wirtschaftsmittelschule, Fachmittelschule usw.) entmachtet. Im Gegenzug erhalten das Amt für Volksschulen (AVS) sowie die Schulleitungen deutlich mehr Kompetenzen. Die vom Parlament beschlossene Machtkonzentration birgt jedoch einige Risiken.
Gerade vor ein paar Tagen konnte man in der Basellandschaftlichen Zeitung (bz vom 10. Juni- https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/sekundarschule-reinach-schwere-vorwuerfe-aus-der-lehrerschaft-schulleiter-kuendigt-und-bleibt-zu-hause-ld.2470215) lesen, dass gegen einen Schulleiter der Sekundarschule Reinach schwere Vorwürfe erhoben worden seien: Es ging um ein problematisches Führungsverhalten, das Ausnützen von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen und die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden. Offenbar kein Einzelfall, wie solche und ähnliche Berichte in der Lokalberichterstattung diverser Zeitungen belegen.
Nun könnte man die Auffassung vertreten, Fälle wie diesen gebe es in allen möglichen beruflichen Kontexten und sie stellten nichts Aussergewöhnliches dar. Einer solchen Sichtweise ist jedoch entgegenzuhalten, dass bestimmte Strukturen machtmissbräuchliches Verhalten von Vorgesetzten begünstigen ‒ Strukturen nämlich, in denen es an Gegenkräften fehlt, welche etwa der übermässigen Gestaltungsmacht von Schulrektoren Einhalt geböten.
Schulleitungen befinden im Alleingang über Festanstellungen
Das revidierte, ab dem Schuljahr 2024/25 gültige Bildungsgesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie die zuvor schon beträchtliche Gestaltungsmacht von Schulleitungsmitgliedern weiter ausgebaut wird. Während bislang die Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Festanstellung neuer Lehrpersonen durch mehrköpfige, parteipolitisch ausgewogene Milizgremien (Schulräte resp. Schulkommissionen) geleitet und bestimmt wurden, werden es künftig ausschliesslich die Schulleitungen sein, welche darüber entscheiden, welche Lehrpersonen an ihren Schulen unterrichten. Bedenkt man, dass an einigen kantonalen Schulen weit über hundert Pädagoginnen und Pädagogen tätig sind, stellt sich schon die Frage, ob ein kleines Schulleitungsteam einer Schule im Alleingang darüber befinden soll, welche Unterrichtenden eine Festanstellung bekommen. Umso problematischer wird dies, wenn Schulleiter/-innen dazu neigen, vor allem nach persönlicher Präferenz und nicht aufgrund fachlicher und pädagogischer Eignung der Lehrpersonen zu entscheiden.
Schulräte sind das bessere Entscheidungsgremium
Es ist wahrlich keine neue Einsicht: Will man die Möglichkeit zu fragwürdigem oder gar machtmissbräuchlichem Führungsverhalten verkleinern, gilt es, die Strukturen so zu gestalten, dass langfristig bedeutsame Entscheidungen breit abgestützt sind. Dazu eignen sich Gremien, die sich aus Personen mit unterschiedlichen Grundüberzeugungen und Interessenslagen zusammensetzen. Die bisherigen Schulräte erfüllten diese Funktion, die man ihnen nun im Rahmen des revidierten Bildungsgesetztes entziehen will, wenn es um die Anstellungsverfahren neuer Lehrpersonen geht.
Gesetze und Verordnungen bedürfen immer mal wieder der Anpassung, damit den sich verändernden Realitäten und Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann. Sie so zu modifizieren, dass sich offenkundige Nachteile ergeben, bedeutet jedoch Rückschritt.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel