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News
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Donnerstag, Juli 10, 2025
Am 03. September 2025 findet am PZ BS ein Einführungsseminar zu den Unterrichtsmaterialien «Wie geht’s dir?» statt. Das Ziel des Seminars ist die Sicherheit, psychische Gesundheit im Unterricht zu thematisieren zu erlangen und zu wissen, wie die sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden können. (lbu)
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Mittwoch, Juli 09, 2025
Landrat Jan Kirchmayr hat am 26. Juni ein Postulat zum Hitzemonitoring an den kantonalen Schulen eingereicht. Der Regierungsrat soll in repräsentativ ausgewählten Schulzimmern im ganzen Kanton von Juni bis September die Temperaturen messen, um besonders belastete Standorte zu erkennen und den Handlungsbedarf zu steuern. (lbu)
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Dienstag, Juli 08, 2025
Die Uni-Basel führt momentan eine Umfrage zur Förderung von MINT durch. Gesucht sind Personen und Schulklassen, die Fragen zum Interesse an MINT-Themen und Studiengängen sowie zur Entscheidungsfindung für oder gegen diesen Bereich beantworten. (lbu)
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Montag, Juli 07, 2025
Der Pilotversuch, zerstrittene Eltern zu Beratungen zu verpflichten, ging erfolgreich aus. Nun will der Bundesrat dieses Modell schweizweit einführen. Etwa 30'000 Kinder sind jährlich von einer Scheidung der Eltern betroffen. Oftmals muss das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingreifen, da die Eltern derart zerstritten sind. Häufig lösen die von Gericht erteilten Kinderbetreuungszeiten die Konflikte nicht, sondern machen sie nur noch schlimmer. Dabei sind die Kinder oft diejenigen, die den grössten Schaden haben. (ch)
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Sonntag, Juli 06, 2025
Derzeit beträgt die Studiengebühr an der Universität Basel pro Semester 850 Franken. Neu soll dieser Betrag auf 1´700 Franken verdoppelt werden. Diese Regel soll für alle Studierenden gelten, die für den Bachelorabschluss mehr als fünf Jahre benötigen. (ch)
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Donnerstag, Juli 03, 2025
Im März 2025 ging im Kanton St. Gallen eine Motion im Kantonsrat ein, die den Fokus auf Grundkompetenzen und somit Französischunterricht erst ab der Oberstufe fordert. Die Motion wurde von allen Fraktionen unterstützt. (lbu)
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29.10.2023
Kleinstpensen von Schulleitungsmitgliedern
Die Schulleitungen bilden einen wichtigen Teil unseres Bildungssystems. Gerade in den letzten Jahren wurde ihre Arbeit aufgrund der Reformen und zeitraubenden Projekte anspruchsvoller. Auch der bürokratische Aufwand sowie die Anzahl Schüler/-innen, die den Schulen Schwierigkeiten bereiten, sind gestiegen. Dazu kommen noch zahlreiche Elternreklamationen und ein grösserer Betreuungsaufwand der Lehrpersonen, die mit der anspruchsvollen Arbeit überfordert sind. Der Kompetenzbereich einer Schulleitung ist somit vielseitig und auch schneller überlastend.
Deswegen müssen den Schulleitungen mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann in Form von Pensen- oder Personalaufstockungen erfolgen. Sogenannte Kleinstpensen von unter 30% sollten jedoch vermieden werden, da sonst die Anzahl Schulleiter/-innen zu gross wird, was einen höheren Aufwand für Absprachen notwendig macht. Die Zusammenarbeit und damit ein zufriedenstellendes Ausführen des Berufs würde erschwert.
Regierungsrat lehnt Forderung von Mindestpensen für Schulleitungsmitglieder ab
Der Regierungsrat bezieht Stellung zu einem politischen Vorstoss von Landrätin Caroline Mall (SVP), welches ein Mindestpensum für Schulleitungsmitglieder von 30% fordert: Grundsätzlich stimme man mit der Haltung der Landrätin überein, dass die Aufteilung in mehrere kleine Pensen zusätzliche Absprachen notwendig macht. Der aktuelle Stand zeigt jedoch, dass lediglich 13 Schulleitungsmitglieder auf der Primarstufe und 2 auf der Sekundarstufe mit einem Pensum von unter 30% angestellt sind. Dies ist im Vergleich zu den 153 Schulleitungsmitglieder auf der Primarstufe und 49 auf der Sekundarstufe jedoch ein vernachlässigbarer Anteil und somit eher eine Ausnahme.
Kleinstpensen können sinnvoll sein
Solche Kleinstpensen sind in gewissen Situationen auch sinnvoll, wie beispielsweise bei der Einarbeitung eines neuen Schulleitungsmitglieds. Zudem wäre ausschliesslich auf der Sekundarschule eine derartige Vorgabe möglich, denn die Primarstufe fällt in die Kompetenz der Gemeinden.
Die Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate sieht vor, dass bei einem Leitungsmodell mit Rektorat diese Funktion mit mindestens 60 Stellenprozent zu besetzen ist. Dies schliesst jedoch nicht eine Aufteilung des Pensums auf mehrere Personen aus. Zudem ist der Schulrat der jeweiligen Primar- oder Sekundarschule für die Pensengrösse und in Absprache mit dem Amt für Volksschulen für das Leitungsmodell zuständig.
Die Starke Schule beider Basel unterstützt die Ansicht des Regierungsrates, dass aufgrund der aktuellen Lage mit Kleinstpensen als Einzelfälle und der rechtlichen Grundlage kein Handlungsbedarf besteht.
Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel