Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Samstag, September 06, 2025

    Neues Lehrmittel zur Stadtkunde

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zu Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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24.10.2022

Kleinpensen ermöglichen den Schulleitungen grössere Flexibilität

Bildungspolitiker/-innen aus den beiden Basler Halbkantonen thematisieren aufgrund des aktuellen Mangels an Lehrpersonen mittels politischen Vorstössen die Einführung von Mindestpensen an den Volksschulen. Kürzlich ist im Kanton Basel-Stadt durch die FDP eine Motion eingereicht worden, welche den Schulleitungen verbieten will, Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50% anzustellen. Die radikale Forderung hat bei Schulleitungen und Lehrpersonen Unverständnis ausgelöst.

In der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage erläutert der Regierungsrat von Basel-Stadt die statistischen Zahlen betreffend Anzahl Lehrpersonen mit Teilpensen: Erwerbstätige mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90% gelten als Teilzeitarbeitende, alles darüber wird als Vollpensum gezählt. Im Schuljahr 2019/20 unterrichteten an den Basler Volksschulen insgesamt 2'261 Lehrpersonen, davon 1'895 in einem Teilpensum, was 77.4% entspricht. Dieser Prozentsatz bleibt auch in den darauffolgenden beiden Schuljahren mit 78% konstant. Mit einem Pensum von weniger als 30% arbeiteten im Schuljahr 2019/20 auf der Primarstufe lediglich 8.1%, auf der Sekundarstufe 1 gar nur 6.7%.

Im Nachbarkanton Basel-Landschaft unterscheidet sich die Aufgliederung der Angaben aufgrund der im Landrat eingereichten Anfrage, weshalb ein direkter Vergleich mit den obigen Zahlen aus Basel-Stadt schwierig ist. Gemäss dem Regierungsrat waren Ende August 2021 auf der Primarstufe 15% von insgesamt 2'988 Primarlehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 35% angestellt. Von den 683 Sekundarlehrpersonen arbeiteten 20% in einer Anstellung unter 35%.

Vorstösse wollen Kleinpensen verhindern

Die in Basel-Stadt eingereichte Motion orientiert sich am Genfer Modell und fordert Mindestpensen von 50%. Kleinere Pensen soll es künftig nicht mehr geben. In Baselland wurden diesbezüglich noch keine konkreten Forderungen gestellt, sondern nur Anfragen betreffend der Anzahl Beschäftigten im Lehrpersonenberuf mit einem Arbeitspensum von weniger als 35% gemacht.

Begründet werden die Forderungen jeweils mit dem akuten Lehrpersonenmangel, dem durch die Besetzung von höheren Stellenprozenten begegnet werden soll. Ein weiteres Argument für hohe Pensen sei die stärkere soziale und emotionale Bindung zwischen Lehrpersonen und Schüler/-innen, welche einen wesentlichen Bestandteil der pädagogischen Arbeit darstellt. Ausserdem würde die Schuladministration vereinfacht sowie die Belastung der Schulleitungen durch eine kleinere Anzahl von Beschäftigten vermindert.

Schulleitungen reagieren auf die Forderung mit Unverständnis

Gerade aufgrund des aktuellen Mangels an Lehrpersonen benötigen die Schulleitungen eine möglichst grosse Flexibilität beim Anstellen der Lehrpersonen. Oft müssen insbesondere auf der Sekundarstufe 1 kurzfristig zusätzliche Klassen gebildet werden. Damit diese durch ausgebildete Fachpersonen unterrichtet werden können, müssen die Schulleitungen einzelne Lehrpersonen anstellen können, die nur eine Klasse auch in ein oder zwei Fächern unterrichten. Wäre dies nicht möglich, müssten zwangsläufig bereits an der Schule angestellte Lehrpersonen eingesetzt werden, auch wenn diese fachfremd sind und im zu unterrichtenden Fach keine entsprechende Ausbildung mit Lehrberechtigung verfügen. Dies würde die Unterrichtsqualität zwangsläufig signifikant senken. Heute können solche nicht abgedeckten Unterrichtslektionen in einzelnen Fächern oft durch pensionierte Lehrpersonen oder wiedereinsteigende Fachpersonen besetzt werden.

Kleine Teilpensen steigern die Attraktivität des Lehrberufs, insbesondere bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Oft kann ein Elternteil, wenn die eigenen Kinder eingeschult werden, wieder ein kleines Arbeitspensum übernehmen. Sind solche Kleinpensen künftig nicht mehr zulässig, werden diese fundiert ausgebildeten Lehrpersonen ausgeschlossen. Der Mangel an Lehrpersonen könnte sich dadurch sogar akzentuieren.

Keine gesetzliche Verankerung von Mindestpensen

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) lehnt die eingereichten Vorstössen mit der Festsetzung einer gesetzlichen Regelung zur Einführung von Mindestpensen ab. Obschon hohe Pensen aus organisatorischen Gründen eine Erleichterung bedeuten können, darf die Möglichkeit einer kleinen Anstellung nicht verwehrt werden; sei dies z.B. für angehende Lehrpersonen in Ausbildung, um diesen erste Erfahrungen zu ermöglichen oder für ausgebildete Lehrpersonen, welche aus privaten Gründen, wie beispielsweise aufgrund einer familiären Erziehungsarbeit, nur ein kleines Teilpensum übernehmen können.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel