Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Mittwoch, Mai 01, 2024

    Werden Smartphones an den Baselbieter Schulen verboten?

    Der Vorstoss «Smartphone frei» von Landrat Florian Spiegel fordert ein Pilotprojekt, bei dem eine ganze Schule zur Smartphone freien Zone wird. Schüler/-innen können sich – so die Begründung im Vorstoss - nicht mehr vollständig auf dem Unterricht konzentrieren, wenn dauernd ein Handy in der Hosentasche oder im Rucksack vibriert. (ch)

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  • Sonntag, April 21, 2024

    Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein

    Der Vorstoss «Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein» von Grossrätin Edibe Gölgeli wird an der Grossratssitzung vom 15. Mai behandelt. Der Vorstoss wurde von mehreren Grossräten der SP, des Grün-Alternativen Bündnisses, der GLP, der FDP und der LDP unterschrieben. (ch)

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  • Dienstag, April 16, 2024

    Vermietung von Schulräumen an private Vereine

    Trotz Mangel an Arbeitsplätzen und Materialräumen werden in zahlreichen Basler Schulhäusern Räumlichkeiten an private Vereine vermietet. Die Bedingungen für diese Vermietungen sind oftmals nicht klar geregelt. Grossrätin Heidi Mück (BastA) stellt dazu eine schriftiliche Anfrage an den Regierungsrat. (lh)

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  • Sonntag, April 14, 2024

    Vorstoss fordert Anpassung der Schule an die Wirtschaft

    Der Vorstoss «Bildungspolitik enger an die Wirtschaft anbinden», von Landrat Marc Scherrer verlangt die Prüfung der Möglichkeiten, wie die Bildungspolitik stärker den Bedürfnissen der Wirtschat ausgerichtet werden kann. Der Mangel an Ausbildungsinstitutionen und Ausbildungskräften sei ein grosses Problem. (ch)

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  • Samstag, April 13, 2024

    Woche der Berufsbildung findet in der ganzen Schweiz statt

    Berufsleute stellen Ihre Arbeit in Form von Betriebsführungen, Schnupperangeboten, Radiointerviews oder Livestreams vor. Die Woche vom 13.-17. Mai ermöglicht den jungen Menschen einen Einblick in die Berufswelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    «Medien und Informatik» nun auch in Basel-Stadt

    Im Kanton Basel-Stadt gib es an der Sekundarstufe 1 ab nächstem Schuljahr neu das Fach «Medien und Informatik». Bis anhin wurde ein Teil des Informatikstoffs in den Fächern Mathematik und Deutsch behandelt. (ch)

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29.05.2022

Kaskadenweg bei Kündigungen an Schulen

Im Jahr 2004 wurden mit einem Regierungsratsbeschluss die Grundsätze für das Vorgehen bei Kündigungen an Schulen infolge rückläufiger Zahlen von Schüler/-innen festgelegt. Die darin enthaltene Kaskade bestimmt, in welcher Reihenfolge Kündigungen von Lehrpersonen vorzunehmen sind. Kürzlich wurde im Baselbieter Landrat nun ein Postulat eingereicht, in welchem eine Überarbeitung der Kündigungskaskade angestrebt wird. Künftig soll eine hohe Bildungsqualität priorisiert und die Bedürfnisse der Schulen hinsichtlich einer Durchmischung von Alter, Geschlecht und Fächerkombinationen berücksichtigt werden.

Obschon die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Kanton Basel-Landschaft aktuell in vielen Schulstandorten nicht rückläufig sind, greift die Kaskade noch heute. Muss beispielsweise in einer Gemeinde eine Klasse reduziert werden, stehen weniger Unterrichtslektionen zur Verfügung. Infolgedessen müssen auch die Pensen reduziert oder gar Kündigungen vorgenommen werden. Die grundlegenden Prinzipien der Kündigungskaskade sind in einem solchen Fall zu berücksichtigen.

Heute gültige Kündigungskaskade

Die folgenden Schritte zeigen die Reihenfolge der Massnahmen auf:

  1. Lehrpersonen müssen allfällige Überstunden in ihrer Stundenbuchhaltung durch ein entsprechend reduziertes Pensum abbauen. Mehrstunden dürfen nicht erteilt werden.
  2. Befristete Arbeitsverhältnisse sind, sofern es sich nicht um Anstellungsverträge von Lehrpersonen mit einem Diplom der entsprechenden Schulart handelt und die nicht länger als 48 Monate angestellt sind, nicht mehr zu verlängern.
  3. Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag sollen auf die folgenden Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden: freiwillige Vor- oder Teilpensionierung, Reduktion des Beschäftigungsgrades.
  4. Reichen die obengenannten Massnahmen nicht aus, sind Kündigungen anhand folgender Kriterien vorzunehmen.
    • Materielle Unterrichtsbefähigung: Die Anstellungsbehörde kann bei Lehrpersonen, deren Unterrichtsbefähigung (pädagogische Kompetenz, Fachwissen, Sozialkompetenz) als unbefriedigend beurteilt wird, von den Kriterien gemäss Ziffern 2-4 abweichen.
    • Dienstalter: Die Lehrperson mit den wenigsten Dienstjahren im Kanton an der entsprechenden Schulstufe erhält die Kündigung. Sind mehrere Personen betroffen, so erhält die jüngere Lehrperson die Kündigung.

Von den erwähnten Kriterien kann die Anstellungsbehörde Lehrpersonen, deren Weiterbeschäftigung für die Aufgabenerfüllung der Schule eine besondere Rolle zukommt, ausnehmen. Ausserdem muss die Anstellungsbehörde im Falle einer Kündigung oder einer Änderung des Arbeitsvertrages abklären, ob der betroffenen Lehrperson ein anderer zumutbarer Arbeitsbereich innerhalb des Zuständigkeitsbereiches zugewiesen werden kann.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel