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News
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Montag, Juni 30, 2025
Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)
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Samstag, Juni 28, 2025
Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)
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Donnerstag, Juni 26, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)
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Dienstag, Juni 24, 2025
An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)
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Samstag, Juni 21, 2025
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)
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Donnerstag, Juni 19, 2025
Die Motion der Landrätin Anita Biedert-Vogt betreffend Abschaffung vom Frühfranzösisch auf der Primarstufe wurde vergangenen Donnerstag im Landrat eingereicht. (lbu)
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29.05.2022
Kaskadenweg bei Kündigungen an Schulen
Im Jahr 2004 wurden mit einem Regierungsratsbeschluss die Grundsätze für das Vorgehen bei Kündigungen an Schulen infolge rückläufiger Zahlen von Schüler/-innen festgelegt. Die darin enthaltene Kaskade bestimmt, in welcher Reihenfolge Kündigungen von Lehrpersonen vorzunehmen sind. Kürzlich wurde im Baselbieter Landrat nun ein Postulat eingereicht, in welchem eine Überarbeitung der Kündigungskaskade angestrebt wird. Künftig soll eine hohe Bildungsqualität priorisiert und die Bedürfnisse der Schulen hinsichtlich einer Durchmischung von Alter, Geschlecht und Fächerkombinationen berücksichtigt werden.
Obschon die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Kanton Basel-Landschaft aktuell in vielen Schulstandorten nicht rückläufig sind, greift die Kaskade noch heute. Muss beispielsweise in einer Gemeinde eine Klasse reduziert werden, stehen weniger Unterrichtslektionen zur Verfügung. Infolgedessen müssen auch die Pensen reduziert oder gar Kündigungen vorgenommen werden. Die grundlegenden Prinzipien der Kündigungskaskade sind in einem solchen Fall zu berücksichtigen.
Heute gültige Kündigungskaskade
Die folgenden Schritte zeigen die Reihenfolge der Massnahmen auf:
- Lehrpersonen müssen allfällige Überstunden in ihrer Stundenbuchhaltung durch ein entsprechend reduziertes Pensum abbauen. Mehrstunden dürfen nicht erteilt werden.
- Befristete Arbeitsverhältnisse sind, sofern es sich nicht um Anstellungsverträge von Lehrpersonen mit einem Diplom der entsprechenden Schulart handelt und die nicht länger als 48 Monate angestellt sind, nicht mehr zu verlängern.
- Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag sollen auf die folgenden Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden: freiwillige Vor- oder Teilpensionierung, Reduktion des Beschäftigungsgrades.
- Reichen die obengenannten Massnahmen nicht aus, sind Kündigungen anhand folgender Kriterien vorzunehmen.
- Materielle Unterrichtsbefähigung: Die Anstellungsbehörde kann bei Lehrpersonen, deren Unterrichtsbefähigung (pädagogische Kompetenz, Fachwissen, Sozialkompetenz) als unbefriedigend beurteilt wird, von den Kriterien gemäss Ziffern 2-4 abweichen.
- Dienstalter: Die Lehrperson mit den wenigsten Dienstjahren im Kanton an der entsprechenden Schulstufe erhält die Kündigung. Sind mehrere Personen betroffen, so erhält die jüngere Lehrperson die Kündigung.
Von den erwähnten Kriterien kann die Anstellungsbehörde Lehrpersonen, deren Weiterbeschäftigung für die Aufgabenerfüllung der Schule eine besondere Rolle zukommt, ausnehmen. Ausserdem muss die Anstellungsbehörde im Falle einer Kündigung oder einer Änderung des Arbeitsvertrages abklären, ob der betroffenen Lehrperson ein anderer zumutbarer Arbeitsbereich innerhalb des Zuständigkeitsbereiches zugewiesen werden kann.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel