Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Dienstag, April 15, 2025

    Neue Sekundarschule in Basel

    Die Bevölkerungszahl des Kantons Basel-Stadt wird immer wie grösser und so auch die Anzahl Schulkinder, die einen Platz an einer Sekundarschule brauchen. Deshalb plant die Basler Regierung eine neue Sekundarschule. (as)

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  • Montag, April 14, 2025

    Reform der gymnasialen Maturität in Basel-Landschaft: Informatik statt Französisch

    Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat eine neue Version der gymnasialen Maturitätsreform zur Anhörung freigegeben. Folgende Veränderungen sind geplant: Ab 2025 müssen Schüler*innen einen interdisziplinären Kurs in einem der folgenden Bereiche wählen: Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Informatik oder Naturwissenschaften und Technik. Dadurch steigt die Anzahl der Maturitätsprüfungen von fünf auf sechs. Der Unterricht in anderen Fächern wird entsprechend reduziert. (lbe)

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  • Montag, April 14, 2025

    Zürich führt wieder Förderklassen ein

    Das Kantonsparlament von Zürich hat Ende März 2025 die Förderklasseninitiative angenommen, die unter anderem von der SVP, FDP und GLP getragen wurde. Künftig müssen deshalb sämtliche Zürcher Schulgemeinden sogenannte Förderklassen – auch bekannt als Kleinklassen – anbieten. (ai)

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  • Sonntag, April 13, 2025

    Univertrag zwischen Baselland und Basel-Stadt

    Der beiden Basler Kantone beteiligen sich zurzeit anteilsmässig zu den Studierenden an den Kosten der Universität. Stimmen der SVP aus dem Kanton Basel-Landschaft befürworten diese Art der Handhabung nicht und wollen deshalb den Univertrag künden. (as)

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  • Samstag, April 12, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Donnerstag, April 03, 2025

    Stark diskutiertes Thema: Gymiprüfung im Kanton Zürich

    Die Gymiprüfung im Kanton Zürich ist fast jedem bekannt und sie führt jedes Jahr aufs Neue zu heftigen Diskussionen. Die Meinungen dazu sind sehr klar. Im Verlauf der letzten Jahre haben sich deutliche Meinungen herauskristallisiert. (as)

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26.07.2020

Neues kantonales Lohnsystem hat erhebliche Mängel

Bereits im Dezember 2019 hat sich die Starke Schule in einem ausführlichen Positionspapier vehement gegen die Einführung der lohnrelevanten Mitarbeitergespräche (MAG) gewehrt. Wie in allen Berufen machen MAG in regelmässigen Abständen Sinn. Sie dienen unter anderem als Instrument im Bereich der Qualitätssicherung. Dieses Instrument jedoch als Ausgangslage für Lohnanpassungen zu nutzen, ist im Lehrerberuf unsinnig.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, nach welchen Massstäben die Lehrpersonen innerhalb der MAG als «gut» oder «schlecht» eingestuft werden? Bei den Lehrpersonen gibt nicht die Menge von verkauften Autos oder die Schnelligkeit der zu erledigenden Aufgaben darüber Auskunft, ob sie ihren Job gut oder schlecht machen. Genau so wenig sagen z.B. durchwegs hohe Notendurchschnitte einer Klasse etwas über die Qualität einer Lehrperson aus.

Zu bemängeln sind daher insbesondere die fehlenden Kriterien in der Teilrevision, die feststellen, was besonders «gute» oder «ausserordentlich gute» Leistungen sind. Dies birgt Potential für Willkür, da die Massstäbe, nach welchen die Einstufung bemessen wird, nicht gegeben sind. Da diese Kriterien nicht festgeschrieben sind, könnte eine Folge ein starker Anstieg der Soll-Zeit sein (weil die Lehrpersonen möglicherweise glauben, dass dies ein Indiz für «ausserordentlich gute» Leistungen sind). Dies führt letztendlich jedoch zu einer spiralförmig zunehmenden Belastung durch «Jöbli» an der Schule und unweigerlich zu vermehrten Burnouts. Missgunst und Misstrauen innerhalb des Kollegiums wären unausweichlich.

Als besonders schwierig erachten wir §26 und §27, in welchen festgelegt ist, wie sich der Lohn in Abhängigkeit vom Ergebnis des MAG verändern kann. Auch hier fehlen Kriterien, die genau festlegen, was eine «gute» und was eine «schlechte» Lehrperson ausmacht. Weiterhin wird in §26 Abs 2 unter b. festgehalten, dass die Höhe der individuellen Lohnentwicklung unter anderem von der Position im Lohnband abhängt. Könnte dies bedeuten, dass die Personen, die weiter oben im Lohnband eingestuft sind, weniger Chancen auf eine positive Lohnentwicklung haben, weil bereits für die weiter unten im Lohnband eingestuften Lehrpersonen das ganze Budget aufgebraucht wurde?

Die Einführung des lohnrelevanten MAG birgt die Gefahr, dass sich Lehrer/-innen künftig mittels Übernahme von verschiedenen zusätzlichen Aufgaben eine positive Einstufung erhoffen. Neben den bereits erwähnten zu erwarteten Burnouts ist es in diesem Falle nur einem Teil der Lehrpersonen möglich, zusätzliche Aufgaben und Projekte zu übernehmen, während sich Lehrpersonen mit anderen (ausserschulischen) Verpflichtungen nicht noch zusätzliche Arbeit stemmen können. Weiterhin ist fraglich, inwiefern und ob diese Mehrarbeit das Kerngeschäft der Lehrpersonen – nämlich das Lehren und Vermitteln von Lernstoff – positiv unterstützt. Bei Lichte betrachtet würde die Energie des nur schwer «messbaren» Kerngeschäfts in für die vorgesetzte Stelle «sichtbaren» Administrativ- und Organisationsaufgaben einer Schule abfliessen. So wäre es einer fachlich und pädagogisch hervorragenden Lehrperson mit vollem Pensum und Familie unmöglich «mitzuhalten» gegen einen «Single-Teilzeitler». Lohnrelevante Kriterien müssen zwingend ausschliesslich fachlich-pädagogischer Natur sein.

Obwohl es nur noch um die Umsetzung der bereits angenommenen Teilrevision geht, möchten wir noch einmal festhalten, dass ein lohnrelevantes MAG im Lehrerberuf nicht nur unsinnig, sondern kontraproduktiv ist. Da die Neuerungen ab Januar 2021 (und die Details zur individuellen Lohnentwicklung dann per 1. Januar 2022) umgesetzt werden, fordern wir wenigstens, dass klare fachliche Massstäbe und Kriterien festgelegt werden, damit die Willkür für die Einstufungen in «gute» oder «weniger gute» Leistungen wenigstens etwas eingegrenzt werden kann.

Jürg Wiedemann, Starke Schule beider Basel