Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Sonntag, April 21, 2024

    Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein

    Der Vorstoss «Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein» von Grossrätin Edibe Gölgeli wird an der Grossratssitzung vom 15. Mai behandelt. Der Vorstoss wurde von mehreren Grossräten der SP, des Grün-Alternativen Bündnisses, der GLP, der FDP und der LDP unterschrieben. (ch)

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  • Dienstag, April 16, 2024

    Vermietung von Schulräumen an private Vereine

    Trotz Mangel an Arbeitsplätzen und Materialräumen werden in zahlreichen Basler Schulhäusern Räumlichkeiten an private Vereine vermietet. Die Bedingungen für diese Vermietungen sind oftmals nicht klar geregelt. Grossrätin Heidi Mück (BastA) stellt dazu eine schriftiliche Anfrage an den Regierungsrat. (lh)

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  • Sonntag, April 14, 2024

    Vorstoss fordert Anpassung der Schule an die Wirtschaft

    Der Vorstoss «Bildungspolitik enger an die Wirtschaft anbinden», von Landrat Marc Scherrer verlangt die Prüfung der Möglichkeiten, wie die Bildungspolitik stärker den Bedürfnissen der Wirtschat ausgerichtet werden kann. Der Mangel an Ausbildungsinstitutionen und Ausbildungskräften sei ein grosses Problem. (ch)

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  • Samstag, April 13, 2024

    Woche der Berufsbildung findet in der ganzen Schweiz statt

    Berufsleute stellen Ihre Arbeit in Form von Betriebsführungen, Schnupperangeboten, Radiointerviews oder Livestreams vor. Die Woche vom 13.-17. Mai ermöglicht den jungen Menschen einen Einblick in die Berufswelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    «Medien und Informatik» nun auch in Basel-Stadt

    Im Kanton Basel-Stadt gib es an der Sekundarstufe 1 ab nächstem Schuljahr neu das Fach «Medien und Informatik». Bis anhin wurde ein Teil des Informatikstoffs in den Fächern Mathematik und Deutsch behandelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    Soll Baselland den Univertrag künden?

    Obwohl der Kanton Basel-Landschaft seit vielen Jahren grosse Beträge an die Universität Basel bezahlt, wird er weder als Universitätskanton anerkannt noch hat er eine eigene Fakultät erhalten. Ein Landrat fordert nun den Austritt aus dem Univertrag. (ai)

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27.05.2020

Homeoffice war schon immer Realität im Lehrerberuf

In einem brisanten Bundesgerichtsentscheid haben die Richter deutlich festgehalten, dass ein Unternehmer seinem Mitarbeiter einen Anteil an dessen Miete (auch rückwirkend) zahlen müsse, weil dieser im Homeoffice arbeitet. Dieser Gerichtsentscheid wird dank dem Coronavirus und der damit vermehrten Nutzung der eigenen vier Wände als Büroraum wohl auch zukünftig für weitreichende Folgen sorgen.

Seit mehr als zwei Monaten arbeitet ein grosser Teil der Arbeitnehmer/-innen im Homeoffice, so auch die Lehrpersonen, um damit die Verbreitung der Pandemie einzudämmen. Während einige das Arbeiten von zuhause aus als Vorteil sehen und viele auch künftig vermehrt im Homeoffice arbeiten möchten, führt diese Form des Arbeitens bei anderen auch zur Zerreissprobe, wenn zuhause der Platz fehlt.

In einem aktuellen Urteil hielt das Bundesgericht nun sehr eindeutig fest, dass sich eine Firma an den Mietkosten beteiligen müsse, wenn die Mitarbeiter/-innen von zuhause aus arbeiten. Dies, auch wenn die Arbeitnehmer/-innen kein zusätzliches Zimmer oder eine grössere Wohnung gemietet hätten. Gerade für Lehrpersonen könnte dieses Urteil von Interesse sein, da diese auch bereits vor Corona regelmässig Teile ihres Berufsauftrages zuhause erledigen mussten, wenn in den Schulen nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden waren.

An den Schulen geht man unausgesprochen davon aus, dass Lehrpersonen einen Teil Ihrer Arbeitszeit (zum Beispiel für die Vorbereitung des Unterrichts, das Schreiben und Korrigieren von Prüfungen sowie andere administrative Aufgaben) von daheim aus erledigen. Während zwar in der Steuererklärung ein Teil der Mietkosten in Abzug gebracht werden kann, beteiligt sich die Schule nicht an den Mietkosten, obwohl viele Lehrpersonen zuhause sogar ein eigentliches Büro eingerichtet haben.

Wenn sich in Zukunft das Homeoffice weiter durchsetzen wird, müssen die Unternehmen wohl auch vermehrt damit rechnen, ihren Mitarbeitern anteilig etwas an der Miete zu zahlen. Schwierig wird die Beurteilung dann, wenn von Seiten des Unternehmens das Arbeiten von zuhause aus nicht vonnöten ist, die Arbeitnehmer jedoch durch Platzmangel (zum Beispiel in grossen Firmen, die vermehrt auf flexible Arbeitsplätze setzen) praktisch ins Homeoffice getrieben werden. Hier kann wiederum der Beruf der Lehrperson als Vergleich herangezogen werden, der wohl genau in diese Sparte fällt. Es stellt sich daher bereits jetzt die Frage, ob man Lehrpersonen nicht ebenso einen Teil der Miete als Spesen zahlen sollte. Wie sich ganz allgemein das Arbeiten im Homeoffice für die unterschiedlichen Berufszweige entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Ebenso, ob Homeoffice wirklich für jeden Job der richtige Arbeitsort ist.