


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
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Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
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Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
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Donnerstag, April 24, 2025
Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)
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Dienstag, April 22, 2025
Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)
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Montag, April 21, 2025
Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)
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Montag, April 21, 2025
Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)
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27.05.2020
Homeoffice war schon immer Realität im Lehrerberuf
In einem brisanten Bundesgerichtsentscheid haben die Richter deutlich festgehalten, dass ein Unternehmer seinem Mitarbeiter einen Anteil an dessen Miete (auch rückwirkend) zahlen müsse, weil dieser im Homeoffice arbeitet. Dieser Gerichtsentscheid wird dank dem Coronavirus und der damit vermehrten Nutzung der eigenen vier Wände als Büroraum wohl auch zukünftig für weitreichende Folgen sorgen.
Seit mehr als zwei Monaten arbeitet ein grosser Teil der Arbeitnehmer/-innen im Homeoffice, so auch die Lehrpersonen, um damit die Verbreitung der Pandemie einzudämmen. Während einige das Arbeiten von zuhause aus als Vorteil sehen und viele auch künftig vermehrt im Homeoffice arbeiten möchten, führt diese Form des Arbeitens bei anderen auch zur Zerreissprobe, wenn zuhause der Platz fehlt.
In einem aktuellen Urteil hielt das Bundesgericht nun sehr eindeutig fest, dass sich eine Firma an den Mietkosten beteiligen müsse, wenn die Mitarbeiter/-innen von zuhause aus arbeiten. Dies, auch wenn die Arbeitnehmer/-innen kein zusätzliches Zimmer oder eine grössere Wohnung gemietet hätten. Gerade für Lehrpersonen könnte dieses Urteil von Interesse sein, da diese auch bereits vor Corona regelmässig Teile ihres Berufsauftrages zuhause erledigen mussten, wenn in den Schulen nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden waren.
An den Schulen geht man unausgesprochen davon aus, dass Lehrpersonen einen Teil Ihrer Arbeitszeit (zum Beispiel für die Vorbereitung des Unterrichts, das Schreiben und Korrigieren von Prüfungen sowie andere administrative Aufgaben) von daheim aus erledigen. Während zwar in der Steuererklärung ein Teil der Mietkosten in Abzug gebracht werden kann, beteiligt sich die Schule nicht an den Mietkosten, obwohl viele Lehrpersonen zuhause sogar ein eigentliches Büro eingerichtet haben.
Wenn sich in Zukunft das Homeoffice weiter durchsetzen wird, müssen die Unternehmen wohl auch vermehrt damit rechnen, ihren Mitarbeitern anteilig etwas an der Miete zu zahlen. Schwierig wird die Beurteilung dann, wenn von Seiten des Unternehmens das Arbeiten von zuhause aus nicht vonnöten ist, die Arbeitnehmer jedoch durch Platzmangel (zum Beispiel in grossen Firmen, die vermehrt auf flexible Arbeitsplätze setzen) praktisch ins Homeoffice getrieben werden. Hier kann wiederum der Beruf der Lehrperson als Vergleich herangezogen werden, der wohl genau in diese Sparte fällt. Es stellt sich daher bereits jetzt die Frage, ob man Lehrpersonen nicht ebenso einen Teil der Miete als Spesen zahlen sollte. Wie sich ganz allgemein das Arbeiten im Homeoffice für die unterschiedlichen Berufszweige entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Ebenso, ob Homeoffice wirklich für jeden Job der richtige Arbeitsort ist.