Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Sonntag, Dezember 03, 2023

    Bereich Gesundheit der Fachmittelschule muss attraktiver werden

    Die Zahl der Auszubildenden in den Baselbieter Spitälern und Pflegeheimen ist laut dem statistischen Amt rückläufig. Aufgrund der demographischen Entwicklung in der Schweiz, wobei es immer mehr ältere Menschen geben wird, die es zu pflegen gilt sowie die Tatsache, dass die jetzigen Angestellten älter werden, ist diese Entwicklung beunruhigend. (lb)

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  • Montag, November 27, 2023

    Sanierungs- und Erweiterungsplan des Gymnasium Oberwil

    Die Erhöhung der Klassen wird von heute 49 auf bis zu 65 Klassen prognostiziert. Der zur Verfügung stehende Schulraum wird deshalb bei Weitem nicht ausreichen. Die Regierung hat nun ein Vorlage mit drei Teilprojekten ausgearbeitet. (ch)

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  • Sonntag, November 26, 2023

    Künstliche Intelligenz an Schulen auch bei Schüler/-innen umstritten

    Immer mehr Schüler/-innen benutzen für die Schule Künstliche Intelligenz (KI), sei es beim Schreiben eines Aufsatzes oder beim Abfragen von Inhalten. Dies führt zunehmend zu einer Verfälschung der tatsächlichen Leistung. Die Arbeit mit KI sei unfair gegenüber anderen Schülern/-innen und sollte eingestellt werden, sagt die 18-jährige Anna, welche die FMS besucht. Sie fragt treffend: «Wem gehört die Arbeit? Der Person, die diese Tools benutzt hat, oder der Firma, die die KI erstellt hat?». (ch)

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  • Sonntag, Oktober 29, 2023

    Lohnvergütung bei Stellvertretungen

    Die Stellvertretungssituation ist mit dem akuten, gesamtschweizerischen Lehrpersonenmangel an den Volksschulen unter Druck. Der Unterricht ist für eine alarmierend grosse Zahl von Lehrpersonen sehr belastend, was erhebliche Folgen hat: Eine zunehmende Anzahl Lehrpersonen verlässt den Beruf vor der ordentlichen Pensionierung und immer weniger sind bereit, zusätzliche Lektionen bei Krankheitsfällen von Arbeitskolleginnen und -kollegen zu übernehmen. (ch)

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  • Mittwoch, Oktober 25, 2023

    Freie Wahle der Schule

    Landrätin Béatrix von Sury d’Aspremont (Die Mitte) hat vergangene Woche einen Vorstoss bezüglich der freien Schulwahl eingereicht. Sie möchte die Niederlande als Vorbild nehmen: Jede Schule darf ihr pädagogisches Konzept wählen, der Staat übernimmt praktisch alle Kosten der privaten und öffentlichen Schule, die ihr eigenes Budget verwalten. Die Sonderpädagogik und andere Unterstützungsmassnahmen sollen erleichtert und von den Eltern frei wählbar werden. (lb)

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  • Dienstag, Oktober 24, 2023

    Gratis Lehrmittel für heimbeschulte Kinder

    In einem Postulat fordert Landrätin Laura Grazioli (Grüne) kostenlose Lehrmittel für heimbeschulte Kinder. Dies aufgrund der hohen finanziellen Beträgen, die für ein regelkonformes Homeschooling aufgewendet werden müssen. Auch in den staatlichen Schulen müssen die Eltern keine Beiträge für Lehrmittel entrichten. Die für den Kanton entstehenden Kosten wären minimal, weil in diesem Jahr lediglich 17 Schüler/-innen Homeschooling bewilligt wurde. (lb)

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08.09.2023

Bundesgericht: Obligatorische Sprachförderung ist kostenlos

Das Bundesgericht auferlegt den Gemeinden die vollen Kosten für die vorschulische Sprachförderung und befreit die Eltern von einer finanziellen Beteiligung: Die Transportkosten und die Kosten für den Deutschunterricht in Spielgruppen müssen künftig vollumfänglich vom Staat übernommen werden, wie aus dem neuen Bundesgerichtsurteil gegen den Kanton Thurgau hervorgeht (Link).

Als die Thurgauer Regierung und das Parlament im vergangenen Jahr die Forderungen der Jungen SVP «aufs Wort» übernommen hatte, feierte die Partei dies als ihren grossen Erfolg: Eltern von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen vor dem Kindergarteneintritt sollen verpflichtet werden, einen Sprachkurs zu besuchen. Dabei sollen die Eltern einkommensabhängig einen Teil der Kosten übernehmen. Dahinter stehe die Idee, so Marco Bortoluzzi Präsident der Jungen SVP Thurgau, den Eltern zu signalisieren, dass sie sich an der Integration beteiligen sollen. «Wer dafür zahlen muss, wird angespornt, es ernst zu nehmen», sagt er. Zudem entlaste die Regelung den Staat, weil «auf kostspielige Deutschfördermassnahmen in Kindergarten und Primarstufe verzichtet werden kann».

Jetzt hat das Bundesgericht den Kanton Thurgau zurückgepfiffen. Faktisch habe der Kanton Thurgau ein allgemeines Obligatorium zum Spracherwerb vor dem Kindergarten eingeführt. Im Prinzip für alle Kinder. Nur würden jene ohne Förderbedarf in einem zweiten Schritt wieder davon befreit. Diese vorschulische Sprachförderung sei als Ausweitung der Schulpflicht zu betrachten und damit Grundschulunterricht. Und der sei laut Bundesverfassung für die Eltern kostenlos.

Signalwirkung

Es geht um mehr in diesem Bundesgerichtsurteil: Der Begriff Grundschulunterricht wird zum ersten Mal auf den vorschulischen Unterricht ausgeweitet. Der Lehrerverband Schweiz spricht von einem «wegweisenden Urteil mit Signalwirkung» und freut sich: «Das Urteil stärkt die Chancengerechtigkeit im Schweizer Bildungssystem, indem es Klarheit schafft: Obligatorische vorschulische Förderung ist Teil des Grundschulunterrichts und muss für Eltern kostenlos sein.»

Betroffen sind verschiedene Kantone in der Schweiz, die schon Dreijährige zum Deutschunterricht in Spielgruppen aufbieten. Etwa die Kantone Solothurn, Basel-Stadt und Luzern. In der Verordnung des Zentralschweizer Kantons heisst es: «Die Gemeinden können von den Erziehungsberechtigten angemessene finanzielle Beiträge verlangen.» Nicht, dass die Eltern dort bereits zur Kasse gebeten worden wären, aber jetzt sei die Konsequenz aus diesem Urteil für den Kanton Luzern, «dass von den Eltern keine finanzielle Mitbeteiligung verlangt werden darf.» Bei der nächsten Gesetzesrevision werde die Anpassung geprüft.

Basel-Stadt übernimmt «nur» die Kosten für zwei halbe Tage pro Woche. In der Praxis werden die Kinder aber auch nicht für mehr aufgeboten. Das Erziehungsdepartement schreibt: «Wir prüfen das Urteil derzeit, gehen aber im Moment nicht davon aus, dass die Verordnung angepasst werden muss.»

Hintergrund des Urteils ist, dass im Kanton Thurgau rund ein Viertel der Kinder mit ungenügenden Sprachkenntnissen in den Kindergarten eintreten. Die Junge SVP hätte gerne eine Vollkostendeckung gesehen, begnügte sich aber letztlich damit, dass sich die Eltern einkommensabhängig, maximal aber mit 800 Franken an der Integration ihrer Kinder beteiligen.

Lehrer ging gegen Verordnung vor

Nicht eine Ausländerfamilie, sondern ein Sekundarlehrer opponierte gegen die Thurgauer Verordnung. Doch bei der Regierung biss er auf Granit. Der Lehrer sei gar nicht betroffen und daher nicht einspracheberechtigt, argumentierte der Rechtsdienst. Wenn schon, dann könne der Lehrer seine Kinder selbst in Deutsch unterrichten.

Das liessen die fünf Bundesrichter (2 x Grüne, 1x SP, 1 x CVP und 1 x SVP) nicht durchgehen. Der Lehrer sei beschwerdelegitimiert, weil er selbst betroffen sei, wenn er Kinder habe oder hätte.

Heute dürfte sich Bortoluzzi auf die Lippe beissen. Mit dem neuen Bundesgerichtsurteil werden Eltern, die zu obligatorischen Sprachkursen aufgeboten werden, nicht nur finanziell entlastet. Nun dürfen sie auch noch die Transportkosten geltend machen, sofern der Weg den Kindern wegen übermässiger Länge und Gefährlichkeit nicht zugemutet werden kann. Das ist bei Dreijährigen schnell der Fall.

Daniel Wahl
Nebelspalter

[Quelle: Erschienen am 31.8.2023 im Nebelspalter]