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News
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Donnerstag, Juli 03, 2025
Im März 2025 ging im Kanton St. Gallen eine Motion im Kantonsrat ein, die den Fokus auf Grundkompetenzen und somit Französischunterricht erst ab der Oberstufe fordert. Die Motion wurde von allen Fraktionen unterstützt. (lbu)
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Montag, Juni 30, 2025
Die Schulanlage Fröschmatt in Pratteln soll für rund 119 Millionen Franken erneuert werden. Das neue Schulhaus soll im dritten Quartal des Jahres 2029 fertig sein und Platz für 36 Klassen bieten. (lbu)
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Samstag, Juni 28, 2025
Der Kanton Basel-Stadt strebt eine Revision betreffend die Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen an, denn das heutige System bietet kaum Möglichkeiten Guthaben von zusätzlichen Lektionen abzubauen. Die Ziele davon sind der Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben. Und die Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen. (lbu)
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Donnerstag, Juni 26, 2025
Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es eine Altersbeschränkung für den Eintritt ans Gymnasium geben. Der reguläre Eintritt in eine erste Klasse des Gymnasiums ist demnach nur noch bis zum vollendeten 19. Lebensjahr möglich. (lbu)
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Dienstag, Juni 24, 2025
An der Landratssitzung vom 12 Juni 2025 hat Dominique Erhart ein politischer Vorstoss zum Thema Sicherheit und Krisenfestigkeit an Baselbieter Schulen eingereicht. Erhart fordert von der Regierung, die Sicherheitsmassnahmen der Baselbieter Schulen zu testen und gegebenenfalls zu verbessern. (ch)
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Samstag, Juni 21, 2025
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht ein akuter Fachkräftemangel im medizinischen Bereich. Landrat Sven Inäbnit (FDP) reichte deswegen vergangenen Donnerstag eine Interpellation ein und fordert Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des medizinischen Bereichs in der Region Nordwestschweiz. (lbu)
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09.05.2023
Blindflug im Umgang mit schulischen Störungen
Immer mehr Kinder mit Lernstörungen, Sprachstörungen und anderen Defiziten in einem Schulfach erhalten heute einen «Nachteilsausgleich». Das sind Erleichterungen beim Schreiben von Prüfungen. Der Nachteilsausgleich soll den Kindern das Gefühl vermitteln, mit ihren Schulkameraden leistungsmässig gleichauf zu sein. Er soll schwache Schüler vor dem Schulverleider schützen. Die Erleichterungen und Massnahmen für das Erzielen guter Noten werden im Zeugnis nicht festgehalten. Ob das Instrument des «Nachteilsausgleichs» erfolgreich und zielführend ist, wissen die Bildungsdirektionen oft nicht. Evaluiert wird dies in vielen Kantonen nicht; man ist im Blindflug unterwegs.
Die Idee des Nachteilsausgleichs fusst auf dem Behindertengleichstellungsgesetz, das 2004 in Kraft trat und in der Bundesverfassung verankert ist. Es fordert, dass Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verringern seien. Auch in der Schule. Doch dort werden unter dem Begriff Nachteilsausgleich nun nicht mehr nur Körperbehinderte und geistig Behinderte erfasst, sondern alle Kinder, die irgendwie aus der Norm fallen, Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwächen oder Defiziten beim Rechnen, oder mit ADHS.
Das geschah zunächst schleichend. Erste Wegleitungen sind aus der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich (Link) oder aus der Pädagogischen Hochschule Bern (Link) im Jahr 2012 hervorgegangen. In vielen Kantonen wurden die ersten Konzepte 2015 geschrieben. Vor ein paar Jahren versuchte sogar ein Elternpaar im Kanton Zürich, einen Nachteilsausgleich für Knaben zu erwirken, weil der durchschnittliche Reifegrad für Buben in den Teenagerjahren hinter jenen der Mädchen liegt.
Reduktion des Anspruchsniveaus
Ganz wohl scheint es den Bildungsdirektionen dabei aber nicht zu sein, wie aus deren Konzepten und Begleiterklärungen zum Nachteilsausgleich hervorgeht. So schreibt der Kanton Baselland: «Ein Nachteilsausgleich darf nicht zu einer Reduktion des Anspruchsniveaus oder zu einer Benachteiligung der übrigen Schüler einer Klasse führen. Der Nachteilsausgleich ist keine Massnahme zur Prüfungserleichterung, sondern dient der Korrektur einer unausgeglichenen Situation, um einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung vorzubeugen.» Der Nachteilsausgleich dürfe auch nicht zur Aufgabenerleichterung führen. Lesen Sie hier weiter.
Daniel Wahl
Journalist Nebelspalter