Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Chancengleichheit durch Integration, mehr Illusion als Realität

Wäre Chancengerechtigkeit mehr als eine Illusion, gäbe es weder Millionenerben noch Menschen, die unsere öffentlichen Toiletten zum Minimallohn reinigen. Wer die auf Chancengerechtigkeit basierende Integration fordert im Wissen, dass sie nicht finanzierbar ist und immer teurer wird, outet seine Nähe zu Ideologien. Eine solche ist die schulische Integration ohne Selektion. Die gescheiterte Basler Orientierungsschule lässt grüssen. Diese war integrativ und kannte keine Noten. Zweifel ist im Falle der sog. «Erziehungswissenschaften» nötig. Denn aus dieser Ecke kommen «Studien», die nicht nur der Integration, sondern sogar dem Frühfranzösischunterricht Erfolg bescheinigen. Solche der Realität widersprechenden Gefälligkeitsstudien sind wertlos. Deshalb der Aufruf an alle Theoretiker und Ideologen: Kommen Sie an die Schulen und unterrichten Sie. Dann haben sie nicht nur eine Meinung zur Schule, sondern eine Ahnung davon. Sie werden dann verstehen, warum am Ende der Volksschule 25% der Schüler die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nicht beherrschen: wegen der Integration verhaltensauffälliger Schüler, die alle andern stören. Damit die Integration auch nur ansatzweise funktionieren würde, bräuchte es etwa zweimal mehr Lehrkräfte. Doch wir finden bereits heute kaum genug. Warum investieren wir zig Millionen in die Integration zugunsten der Schwächsten, aber keine einzige in die Förderung der Stärksten? Ist dies nicht auch eine Frage der Gerechtigkeit?

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 

News

  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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  • Freitag, Juli 25, 2025

    Website der Starken Schule beider Basel frequentiert

    Die Website der Starken Schule beider Basel wurde in den vergangenen zwölf Monaten erfreulich häufig besucht. Rund 13'507 verschiedene Nutzende besuchten mindestens einmal die Website. (lbu)

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06.02.2022

Bildungsvorstösse fluten den Grossen Rat

Für die beiden Grossrats-Sitzungen im Februar stehen ein Dutzend Bildungsvorstösse auf der Traktandenliste, die das Erziehungsdepartement betreffen. Die Fragen und Forderungen im Bildungsbereich sind sehr unterschiedlich und betreffend diverse Zuständigkeitsbereiche. Folgend werden drei Vorstösse exemplarisch erläutert.

«Praxisbezug im Lehrkörper der FHNW»

Mehrfach haben Studierenden die Qualität der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) auf einem bedenklich tiefen Niveau eingestuft. Insbesondere bemängeln sie die unzureichende oder gänzlich fehlende Unterrichtserfahrung der Didaktik-Dozierenden, was deren Glaubwürdigkeit in Frage stellt. Die Motion verlangt die Sicherstellung einer Unterrichtserfahrung von mindestens 5 Jahren für 75% der Dozierenden. Da die vier Trägerkantone der FHNW (BL, BS, SO, AG) nur gemeinsam Änderungen vornehmen können, liegen die Forderungen der Motion ausserhalb des Kompetenzbereiches des Regierungsrates von Basel-Stadt. Dieser unterstützt die vorliegenden Anliegen jedoch und beantragt deshalb, die Motion als weniger verbindlichen Anzug zu überweisen.

«Einsatz von digitalen Lehrmitteln und Lernprogrammen»

Bis anhin wurden grösstenteils Schulbücher als Lehrmittel im Unterricht eingesetzt. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden die Schüler/-innen mit elektronischen Endgeräten ausgestattet und die Möglichkeiten der Stoffvermittlung erweitern sich deutlich. Programme können individualisiert auf die Lernbedingungen der Lernenden eingehen, sind jedoch nicht auf den aktuellen, in Basel-Stadt gültigen, Lehrplan 21 angepasst. Der eingereichte Anzug bittet den Regierungsrat zu prüfen, wie diese Möglichkeiten optimal genutzt werden können und welche Schritte in den Bereichen Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen sowie betreffend Datenschutz unternommen werden müssen, um einen adäquaten Einsatz im Schulalltag zu ermöglichen.

«Trainerhosen erlaubt oder nicht»

Nachdem der Kanton Basel-Landschaft sich mit dem Thema Trainerhosen im Schulalltag auf politischer Ebene auseinandergesetzt hat, äussert sich nun auch der Regierungsrat in Basel-Stadt aufgrund einer eingereichten Interpellation dazu. Dabei meidet er eine klare Aussage, ob Trainerhosen verboten werden dürfen. Er hält fest, dass das Schulgesetz grundsätzlich keine Vorschriften betreffend Bekleidung enthält. Hier anzumerken ist, dass Kleidervorschriften an den obligatorischen Schulen ein übergeordnetes Grundrecht der Bundesverfassung verletzen würden, wie der Regierungsrat in Baselland vor einigen Wochen bekanntgegeben hat. An den weiterführenden Schulen sieht die Situation anders aus: Dort dürfen, so der Regierungsrat Basel-Stadt, die Schulleitungen unter Einbezug aller Beteiligten (Schulangestellte und Lernende) eine Kleidervorschrift in die Hausordnung aufnehmen.

Hier finden Sie die vollständige Traktandenliste der beiden Grossrats-Sitzungen im Februar sowie sämtliche Unterlagen zu den entsprechenden Vorstössen.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel