Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

News

  • Freitag, September 08, 2023

    Politische Bildung an obligatorischen Schulen in Baselland

    Wie bereits in Baselstadt, wurde nun auch in Baselland ein Vorstoss bezüglich politischer Bildung an den obligatorischen Schulen eingereicht. Gerade im Hinblick auf die geringe Stimmbeteiligung und den hohen Altersdurchschnitt der Wählenden und Abstimmenden könnte die Einführung eines eigenständigen Fachs sinnvoll sein. (lb)

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  • Freitag, September 01, 2023

    Neue Umfrage Übertrittsregelung Prim-Sek

    Zurzeit läuft bis am 13. September eine breit angelegte Umfrage zu zwei alternativen Modellen betreffend Übertrittsregelungen Primarschule-Sekundarschule. Lehrpersonen und Eltern von schulpflichtigen Kindern sowie Bildungsinteressierte sind eingeladen an der Umfrage teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Zugangslink, den Sie per Mail an starke.schule.beider.basel@gmx.ch anfordern können. (lb)

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  • Montag, August 28, 2023

    Teilrevision des Bildungsgesetzes

    Keine Jugendlichen über 16 Jahren mehr in Fremdsprachenintergrationsklassen (FSK): Aufgrund der steigenden Anzahl der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen ist die Kapazität der FSK vollständig ausgeschöpft. Als Ersatz gibt es seit diesem Schuljahr das "Integrationsangebot zur Vorbereitung auf die Sekundarschufe II (IAV SEk II). (lh)

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  • Sonntag, August 27, 2023

    Anlaufstelle für psychische Erkrankung im persönlichen Umfeld

    Seit der Cornonapandemie erhält die SSbB vermehrt Anfragen von Schüler/-innen und Eltern nach Adressen von Beratungsstellen bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Gerne verweisen wir auf die Anlaufstelle für Kinder psychisch erkrankter Eltern oder Geschwister, welche speziell Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitung sowie Eltern berät. (ch)

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  • Dienstag, August 15, 2023

    Baselland will Laufbahnentscheid stärker födern

    Aufgrund des grossen Fachkräftemangels und der zunehmenden Digitalisierung ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Baselland will die Laufbahnentscheide der Sekundarschüler/-innen noch besser fördern. In Pratteln steht der Bevölkerung ab Herbst 2024 ein Laufbahnzentrum offen. (jw)

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  • Mittwoch, August 09, 2023

    Spannung, Neugier und grosse Erwartungen

    Kommenden Montag absolvieren in den beiden Basler Halbkantonen Hunderte von Kindern ihren allerersten Schultag, meist mit vielen Erwartungen, grosser Neugier und Spannung. Für die Eltern bedeutet dieser Tag auch ein Loslassen, manche fürchten sich auch davon. Die NZZ publizierte in der Ausgabe vom 5. August einen lesenswerten Artikel unter dem Titel «Wird mein Kind Freunde finden?». (jw)

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19.08.2022

Aescher Schulleitung droht ein Disziplinarverfahren

Vergangenen Juni verschickte ein Schulleitungsmitglied der Sekundarschule Aesch sensible Schülerdaten und vertrauliche Berichte der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP BL) an alle Lehrpersonen. Unterdessen ist der Datenschutzbeauftragte des Kantons Baselland aktiv geworden und hat bei der Schulleitung eine Stellungnahme eingefordert. Dem verantwortlichen Schulleitungsmitglied droht eine personalrechtliche Disziplinarstrafe.

Eine Mutter eines betroffenen Kindes, von dem sensible Daten verschickt wurden, bedankte sich bei der Starken Schule beider Basel (SSbB) für die Offenlegung dieses Faux-pas. Von der Schulleitung sei sie enttäucht. Extrem besorgniserregend sei für sie auch die Tatsache, dass die Weiterleitung des testpsychologischen Berichtes ihres Kindes von KJP BL an die Sekundarschule Aesch ohne ihre Einwilligung erfolgte. Deswegen stellt sich die Frage, ob die verantwortliche Ärztin der KJP BL eine Datenschutzverletzung begangen hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gemäss den Datenschutzrichtlinien sollen zudem Ergebnisse von testpsychologischen Gutachten nicht an die nächste Schulstufe weitergeleitet werden. Auch bezüglich dieses Punktes ist möglicherweise der Datenschutz verletzt worden, indem Berichte von einzelnen Primarschulen an die Sekundarschule Aesch verschickt wurden.

Die SSbB hat sich in der Zwischenzeit mit dem Datenschutzbeauftragten Markus Brönnimann unterhalten und ihm einige Fragen gestellt:

Welche Daten von Schüler/-innen fallen unter die Datenschutzrichtlinien des Kantons?
Die Bearbeitung sämtlicher Informationen über Schülerinnen und Schüler durch kommunale oder kantonale Schulen in Basel-Landschaft richten sich nach den Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG). Dieses gibt die Rahmenbedingungen für die Datenbearbeitungen vor. Welche Daten von wem zu welchem Zweck bearbeitet werden dürfen, ist stets den Fachgesetzen und den sie konkretisierenden Verordnungen und allfällig vorhanden Weisungen zu entnehmen. Für die vorliegende Konstellation stehen dabei das Bildungsgesetz und seine Verordnungen im Vordergrund.

Können Sie uns die relevanten Paragraphen im Bildungsgesetz sowie in den Verordnungen nennen?
Die direkte Grundbestimmung für die Bearbeitung von Personendaten im schulischen Bereich ist § 4a des kantonalen Bildungsgesetzes. Die Rechtmässigkeit einer Datenbearbeitung kann sich aber auch daraus ergeben, dass sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe notwendig ist. Dies ist gegenwärtig (auch) Gegenstand unserer Abklärungen.

Wie müssen Schulen mit solchen Daten und Berichten umgehen?
Einerseits dürfen die Personendaten nur gemäss den rechtlichen Vorgaben bearbeitet werden, andererseits müssen sie «angemessen» geschützt werden (§ 8 IDG). Den jeweiligen Lehrpersonen dürfen und sollen alle Informationen zur Verfügung stehen, die sie brauchen, um ihre Aufgabe, welche in den gesetzlichen Vorgaben definiert sind, erfüllen zu können. Informationen, die sie für ihre Aufgabenerfüllung nicht benötigen dürfen sie auch nicht einsehen. Bei der Festlegung der dazu erforderlichen Schutzmassnahmen ist insbesondere auch der Schutzbedarf der bearbeiteten Daten zu berücksichtigen. Bei gewissen Kategorien von Personendaten besteht eine erhöhte Gefahr einer Grundrechtsverletzung, weshalb solche Daten besonders sorgfältig geschützt werden müssen. Welche Massnahmen dabei getroffen werden müssen, ist nur schwer in allgemeiner Weise zu beschreiben, es kommt dabei stets auf die konkreten Umstände an.

Wie können solche «erforderlichen Schritte» aussehen, falls die rechtlichen Bestimmungen tatsächlich verletzt sein sollten?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Als Aufsichtsorgan können wir Empfehlungen abgeben und bei schwerwiegenden Fällen eine Weisung in Form einer Verfügung erlassen. Die Anstellungsbehörde kann personalrechtliche Schritte einleiten.

Werden Sie in diesem Fall aktiv? Welche Schritte unternehmen Sie?
Wir haben eine Sachverhaltsabklärung eingeleitet sowie die Sekundarschule Aesch um eine Stellungnahme gebeten. Nach Erhalt dieser Unterlagen werden wir prüfen, ob eine Verletzung der rechtlichen Bestimmungen vorliegt und – sollte dies der Fall sein – die erforderlichen Schritte einleiten.

Welche möglichen Konsequenzen kann dies für die Schulleitung der Sekundarschule haben?
Die aufsichtsrechtlichen Aufgaben und Kompetenzen der Aufsichtsstelle Datenschutz (ASD) gibt das IDG vor. Allfällige personalrechtliche Massnahmen könnten dabei nicht von der ASD, sondern den zuständigen Schulbehörden getroffen werden.

Wie können Sie Schulleitungen und Lehrpersonen unterstützen, damit der Umgang mit sensiblen Schülerdaten innerhalb der Datenschutzlinien liegt. Ist eine Aufklärungskampagne geplant? Wenn ja, in welcher Form?
Die Datenbearbeitungen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schule, die sie vornimmt. Es ist auch Bestandteil ihre Führungsaufgabe, die Lehrpersonen entsprechend zu instruieren und sensibilisieren. Primäre Anlaufstation bei Unklarheiten und allfälligen Vorgaben für Schulen und Lehrpersonen der Sekundarschulen ist die BKSD. Als Aufsichtsbehörde hat die ASD unter anderem auch einen gesetzlichen Beratungsauftrag und steht im Rahmen dieser Aufgabe in Kontakt mit den Bildungsbehörden. Bei diesem Austausch mit der BKSD und mit den Schulen stehen Fragen rund um den Datenschutz und der Informationssicherheit im Zentrum.

Im Fall der Sekundarschule Aesch handelt es sich bereits um den zweiten Fall innert wenigen Tagen, in welchem mutmasslich Datenschutzrichtlinien missachtet wurden. Was haben Ihre Abklärungen im ersten Fall ergeben?
Die beiden Fälle sind nach unserer Einschätzung jeweils anders gelagert. Aktuell gehen wir davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt und nicht um ein systematisches Versagen. Wir stellen aber auch fest, dass die zunehmende Digitalisierung die Schulen immer wieder vor grössere Herausforderungen stellt. Mit der BKSD prüfen wir nun parallel, ob und wie das Risiko solcher Vorfälle reduziert werden könnte.

Lena Bubendorf
Sekretariat Starke Schule beider Basel