Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Sonntag, April 21, 2024

    Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein

    Der Vorstoss «Uni-Studium soll auch ohne Matur möglich sein» von Grossrätin Edibe Gölgeli wird an der Grossratssitzung vom 15. Mai behandelt. Der Vorstoss wurde von mehreren Grossräten der SP, des Grün-Alternativen Bündnisses, der GLP, der FDP und der LDP unterschrieben. (ch)

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  • Dienstag, April 16, 2024

    Vermietung von Schulräumen an private Vereine

    Trotz Mangel an Arbeitsplätzen und Materialräumen werden in zahlreichen Basler Schulhäusern Räumlichkeiten an private Vereine vermietet. Die Bedingungen für diese Vermietungen sind oftmals nicht klar geregelt. Grossrätin Heidi Mück (BastA) stellt dazu eine schriftiliche Anfrage an den Regierungsrat. (lh)

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  • Sonntag, April 14, 2024

    Vorstoss fordert Anpassung der Schule an die Wirtschaft

    Der Vorstoss «Bildungspolitik enger an die Wirtschaft anbinden», von Landrat Marc Scherrer verlangt die Prüfung der Möglichkeiten, wie die Bildungspolitik stärker den Bedürfnissen der Wirtschat ausgerichtet werden kann. Der Mangel an Ausbildungsinstitutionen und Ausbildungskräften sei ein grosses Problem. (ch)

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  • Samstag, April 13, 2024

    Woche der Berufsbildung findet in der ganzen Schweiz statt

    Berufsleute stellen Ihre Arbeit in Form von Betriebsführungen, Schnupperangeboten, Radiointerviews oder Livestreams vor. Die Woche vom 13.-17. Mai ermöglicht den jungen Menschen einen Einblick in die Berufswelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    «Medien und Informatik» nun auch in Basel-Stadt

    Im Kanton Basel-Stadt gib es an der Sekundarstufe 1 ab nächstem Schuljahr neu das Fach «Medien und Informatik». Bis anhin wurde ein Teil des Informatikstoffs in den Fächern Mathematik und Deutsch behandelt. (ch)

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  • Freitag, März 22, 2024

    Soll Baselland den Univertrag künden?

    Obwohl der Kanton Basel-Landschaft seit vielen Jahren grosse Beträge an die Universität Basel bezahlt, wird er weder als Universitätskanton anerkannt noch hat er eine eigene Fakultät erhalten. Ein Landrat fordert nun den Austritt aus dem Univertrag. (ai)

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Juni 17, 2020

WhatsApp an Schulen

Der Messenger Dienst WhasApp ist eigentlich erst ab 16 Jahren zur Benutzung erlaubt. Trotzdem wird die unkomplizierte Methode des Kontakts vielfach zwischen Schüler/-innen und Lehrpersonen genutzt. Der Lehrerinnern- und Lehrerverein Baselland (LVB) hat in seiner neuesten Ausgabe des lvb informs geprüft, ob sich die Lehrpersonen damit strafbar machen könnten oder nicht.

SMS schreiben war gestern. Heute nutzt praktisch jeder, der ein Smartphone besitzt, auch den einfachen Dienst WhatsApp, mit dem man mit einzelnen Personen oder gar in ganzen Gruppen chatten sowie verschiedene Dokumente und Fotos schnell und kostenlos austauschen kann. Weil die Daten vom Anbieter gespeichert, ausgewertet und möglicherweise auch verwertet werden, ist WhatsApp umstritten. Zudem hat der Anbieter nach behördlichem Druck das Mindestalter für seine Nutzer/-innen auf 16 Jahre gesetzt. Da insbesondere auch sehr viele jüngere Schüler/-innen der Primarstufe und Sekundarstufe 1 WhatsApp benutzen, stellt sich die Frage, ob sich Lehrpersonen strafbar machen, wenn sie diesen Dienst als Mittel zum Austausch nutzen.

Im Juni 2018 hat die BKSD in einem Schreiben darauf hingwiesen, dass der Gebrauch von WhatsApp als Kommunikationsmedium im Schulbetrieb des Kantons Baselland nicht empfohlen sei. Schriftlich kommunizierte die BKSD ausserdem Mitte November desselben Jahres - neben der Problematik, möglichst schnell ein Ersatzprogramm zu finden, welches den Datenschutzrichtlinien entspreche -, dass die Empfehlung, WhatsApp für schulische Zwecke nicht zu nutzen, weiterhin beststehe.

Seit diesem Schreiben gab es keine weiteren schriftlichen Neuerungen von Seiten der BKSD zu diesem Thema. Die Schlussfolgerung des LVB, die auch die Starke Schule beider Basel so unterstützt, ist klar: Eine Empfehlung ist kein Verbot. Lehrpersonen, welche ein WhatsApp von einem Schüler oder einer Schülerin erhalten und darauf reagieren, machen sich aus unserer Sicht nicht strafbar. Es darf jedoch nicht vorausgesetzt werden, dass Schülerinnen und Schüler WhatsApp einsetzen müssen.