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Juni 17, 2020
WhatsApp an Schulen
Der Messenger Dienst WhasApp ist eigentlich erst ab 16 Jahren zur Benutzung erlaubt. Trotzdem wird die unkomplizierte Methode des Kontakts vielfach zwischen Schüler/-innen und Lehrpersonen genutzt. Der Lehrerinnern- und Lehrerverein Baselland (LVB) hat in seiner neuesten Ausgabe des lvb informs geprüft, ob sich die Lehrpersonen damit strafbar machen könnten oder nicht.
SMS schreiben war gestern. Heute nutzt praktisch jeder, der ein Smartphone besitzt, auch den einfachen Dienst WhatsApp, mit dem man mit einzelnen Personen oder gar in ganzen Gruppen chatten sowie verschiedene Dokumente und Fotos schnell und kostenlos austauschen kann. Weil die Daten vom Anbieter gespeichert, ausgewertet und möglicherweise auch verwertet werden, ist WhatsApp umstritten. Zudem hat der Anbieter nach behördlichem Druck das Mindestalter für seine Nutzer/-innen auf 16 Jahre gesetzt. Da insbesondere auch sehr viele jüngere Schüler/-innen der Primarstufe und Sekundarstufe 1 WhatsApp benutzen, stellt sich die Frage, ob sich Lehrpersonen strafbar machen, wenn sie diesen Dienst als Mittel zum Austausch nutzen.
Im Juni 2018 hat die BKSD in einem Schreiben darauf hingwiesen, dass der Gebrauch von WhatsApp als Kommunikationsmedium im Schulbetrieb des Kantons Baselland nicht empfohlen sei. Schriftlich kommunizierte die BKSD ausserdem Mitte November desselben Jahres - neben der Problematik, möglichst schnell ein Ersatzprogramm zu finden, welches den Datenschutzrichtlinien entspreche -, dass die Empfehlung, WhatsApp für schulische Zwecke nicht zu nutzen, weiterhin beststehe.
Seit diesem Schreiben gab es keine weiteren schriftlichen Neuerungen von Seiten der BKSD zu diesem Thema. Die Schlussfolgerung des LVB, die auch die Starke Schule beider Basel so unterstützt, ist klar: Eine Empfehlung ist kein Verbot. Lehrpersonen, welche ein WhatsApp von einem Schüler oder einer Schülerin erhalten und darauf reagieren, machen sich aus unserer Sicht nicht strafbar. Es darf jedoch nicht vorausgesetzt werden, dass Schülerinnen und Schüler WhatsApp einsetzen müssen.