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Dezember 20, 2022
Aufbesserung der Ausbildungsbeiträge in Baselland
Ausbildungsbeiträge sind ein sinnvolles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit. Im schweizerischen Vergleich ist die Bezugsquote im Kanon Basel-Landschaft unterdurchschnittlich tief. Das soll angepasst werden. (so)
Per Gesetz sind die Bedingungen zur Vergabe von Stipendien und Darlehen festgesetzt. Im März 2013 wurde weiterhin ein Stipendien-Konkordat in Gang gesetzt, das die Vergabe unter den Kantonen etwas harmonisiert hat. Das Konkordat formuliert Minimalanforderungen und Mindeststandards, die Kantone haben jedoch weiterhin ausreichend Spielraum um ihre individuellen Situationen zu berücksichtigen.
In der jüngsten Erhebung der Zahlen zu Stipendien und Darlehen durch das Bundesamt für Statistik kam nun heraus, dass der Kanton Baselland im Vergleich zu anderen Schweizer Kantonen, nicht nur eine tiefere Bezugsquote, sondern auch eine tiefere Betragsquote pro Bezüger/-in hat. Im Kanton Baselland beziehen 5.7% der Bevölkerung Stipendien (schweizweit sind es 7.4%) und der durchschnittliche Betrag liegt 23% tiefer (bei CHF 5 789.- statt 7 596.- ) als in der Schweiz.
Die von Roman Brunner (SP) am 17. November eingereichte Motion "Ausbildungsbeiträge an CH-Durchschnitt anpassen" geht auf dieses Ungleichgewicht ein und möchte eine Gesetzesanpassung, welche besagt, dass die Unterstützungsbeiträge mindestens an den nationalen Schnitt angeglichen werden, sowie, dass die Gesuche elektronisch eingereicht und damit niederschwelliger gestaltet werden sollen.
Hauptargument ist die Tatsache, dass Ausbildungsbeiträge ein sinnvolles Instrument zur Förderung der Chancengleichheit darstellen. Sie dienen als Investition für junge Menschen, die - bis auf die finanziellen Mittel - alle Voraussetzungen für eine Ausbildung an einer weiterführenden Hochschule mitbringen. Stipendien können helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und sie unterstützen die Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmenden in Branchen, die sich stark verändern und Weiterbildungen erfordern.